Kessel von Altstetten: FCB-Fans zu Recht verhaftet

Aktualisiert

Kessel von Altstetten: FCB-Fans zu Recht verhaftet

Die Festnahme von 427 FC-Basel-Fans im Bahnhof Zürich-Altstetten im Dezember 2004 bleibt strafrechtlich ohne Folgen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch gegen Funktionäre der Stadtpolizei Zürich ein.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich entlastete die für die Grosskontrolle vom 5. Dezember 2004 im Bahnhof Zürich-Altstetten verantwortlichen Stadtpolizisten auf der ganzen Linie. Die Festnahme von 427 der rund 650 in einem Extrazug zu einem Fussballspiel zwischen GC und dem FC Basel angereisten FC-Basel-Fans sei rechtmässig gewesen, heisst es in der Mitteilung. Die durchschnittliche Haftdauer von siebeneinhalb Stunden sowie die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Festgenommenen seien durch die Überlastung der Infrastruktur bedingt gewesen. Die Stadtpolizei Zürich habe im Vorfeld nicht geplant, eine derart grosse Zahl von Personen festzunehmen, sondern habe lediglich eine Kontrolle vornehmen wollen. Ein erheblicher Teil der Basler Fans habe sich jedoch offensichtlich nicht kontrollieren lassen wollen. Die Festnahmen seien erfolgt, nachdem die Polizei mit Flaschen, pyrotechnischem Material und anderen Gegenständen beworfen worden sei und zahlreiche Leute mehrfach versucht hätten, die polizeilichen Polizeisperren zu durchbrechen. Weiter schrieb die Staatsanwaltschaft, es habe nicht nachgewiesen werden können, dass jemand länger als nötig in Haft gehalten worden sei. Zudem habe sich die Polizei durchaus bemüht, festgenommene Jugendliche beschleunigt zu behandeln. Auch der Einsatz von Tränengas und Gummischrot sei aus strafrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

Eine Zürcher Rechtsanwältin, die festgenommene Basler Fans vertrat, hatte bereits im vergangenen November bekannt gegeben, dass gegen insgesamt 406 Festgenommene keine Strafverfahren eröffnet worden seien. Die Zürcher Polizei hatte gegen die meist Jugendlichen wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie weiteren Delikten rapportiert. Die Jugendlichen, die in einem Extrazug nach Zürich gereist waren, waren den erlebnis- und gewaltorientierten Fans zugeordnet worden. (dapd)

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