Sieg vor GerichtAntifeminist Kuhn ist kein «Frauenhändler»
Das Luzerner Obergericht hat entschieden: René Kuhn darf nicht mehr als «Frauenhändler» bezeichnet werden. SP-Kantonsrat Lathan Suntharalingam unterliegt damit im jahrelangen Streit.

Lathan Suntharalingam (rechts) hat vor dem Luzerner Obergericht gegen den Antifeministen René Kuhn eine Schlappe erlitten.
SP-Kantonsrat Lathan Suntharalingam ist vom Luzerner Obergericht wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Damit hob es den Freispruch der Vorinstanz auf. Suntharalingam bezeichnete den Antifeministen und ehemaligen SVP-Politiker René Kuhn als «Frauenhändler».
Kuhn war gestern glücklich über das Urteil des Obergerichts: «Seit Jahren wurde mir etwas unterstellt, das mich in ein falsches Licht rückte.» Kuhn ist ausserdem froh, dass der Streit mit Suntharalingam nach über drei Jahren ein Ende finden dürfte.
Auf alten Artikel gestützt
Suntharalingam hatte Kuhn 2009 während eines Wahlkampfs im Internet als «Frauenhändler» betitelt, als dieser noch Präsident der SVP der Stadt Luzern war. Suntharalingam stützte sich auf einen Jahre früher veröffentlichten Artikel im «Blick». Kuhn empfand diesen Vorwurf als ehrverletzend und reichte Klage ein.
«Ich verzichtete damals aus finanziellen Gründen auf eine Klage gegen den ‹Blick›», sagte Kuhn gestern.
Weil Suntharalingam nun vor Obergericht den Kürzeren zog, wird es für ihn teuer: Er muss sämtliche Verfahrenskosten tragen und wird mit 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren bestraft.
Weiter muss Suntharalingam in 20 Minuten und der NLZ je ein Inserat schalten, dass er sich in diesem Zusammenhang der üblen Nachrede schuldig gemacht habe. «Wenn ich das begründete Urteil erhalten habe, werde ich mit meinem Anwalt besprechen, ob wir den Fall ans Bundesgericht weiterziehen», sagt Suntharalingam.