Ausschaffungsinitiative«Die SVP hat noch gar nichts gewonnen»
Mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beginnt der Streit um die Umsetzung. Denn diese könnte ähnlich aussehen wie der Gegenvorschlag.
Mit dem Ja zur Ausschaffungsinitiative ist das Thema nicht vom Tisch. Vielmehr beginnt der Streit um die Umsetzung erst. Denn das Parlament wird ein Ausführungsgesetz ausarbeiten. Dabei haben Elemente aus dem Gegenvorschlag wieder gute Chancen, denn die SVP hat im Parlament keine Mehrheit. «Die SVP hat noch gar nichts gewonnen», sagte BDP-Präsident Hans Grunder mit Blick auf die Umsetzung der Initiative. «Es kann sein, dass das Gesetz schliesslich sehr ähnlich aussehen wird wie der Gegenvorschlag», hielt Grunder fest und sagte ein langwieriges «Feilschen» voraus.
Dass es im Parlament ein «jahrelanges Gezänk» geben werde um die Umsetzung, glaubt auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe. Enden werde das Ganze vermutlich damit, dass die Befürworter der Initiative schwer enttäuscht sein werden, sagte Generalsekretär Beat Meiner. Die Schweiz könne nie so ausschaffen, wie es von der Initiative versprochen wurde. Streitpunkte sind die völkerrechtliche Umsetzung, die Prüfung des Einzelfalls sowie die Handhabung bei kleinen Delikten. Es müsse verhindert werden, dass Putzfrauen, die ein Formular falsch ausfüllten, ausgeschafft würden, nannte Grunder ein Beispiel. Die Initiative der SVP verlange dies.
Keine Ausschaffung in Folter-Länder
Auch in Zukunft soll bei Ausschaffungen jeder Fall einzeln geprüft werden, fordern die Kirchen. Die kantonalen und eidgenössischen Behörden müssten dafür sorgen, dass die Ausschaffungsinitiative konform zur Bundesverfassung umgesetzt werde, schreiben der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) und die Bischofskonferenz (SBK) in einer gemeinsamen Mitteilung. Drohen im Empfängerland Verfolgung, Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen, dürfen keine Ausschaffungen erfolgen. Die Schweiz müsse ein verlässlicher Rechtsstaat bleiben, in dem die Menschenrechte zentraler Referenzrahmen jeglichen staatlichen Handelns seien.
Die Ausschaffungsinitiative setzt bei einer buchstabengetreuen Umsetzung die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die Kinderrechtskonvention infrage, schreibt das Mitte-Komitee «Hart, aber fair» in einer Mitteilung. Mit der Personenfreizügigkeit sei die SVP-Initiative nicht vereinbar. Bei der Umsetzung fordert das Komitee aber die Berücksichtigung des bilateralen Vertrags. Die Grünen plädieren ebenfalls dafür, dass die Initiative jetzt völkerrechtskonform und verhältnismässig umgesetzt werde. Dabei sollen Einzelverfahren zur Anwendung kommen, schreibt die Partei in einer Mitteilung. «Es braucht eine Ausführungsgesetzgebung, welche die Mängel der Initiative behebt.» Dazu rufen die Grünen alle vernünftigen politischen Kräfte auf. Für SP-Präsident Christian Levrat liegt der Ball nun beim Bundesrat und der SVP. «Wir haben immer wieder erklärt, dass es unmöglich ist, die Initiative umzusetzen», sagte er. Nun könne niemand von der SP erwarten, dass sie eine aktive Rolle bei der Umsetzung spiele.
«Nicht Zeit zum Relativieren»
Die SVP ist sich der Gefahr für ihre Initiative bewusst. Der Kampf und die Arbeit fange jetzt erst an, sagte der Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer. Eine Prüfung des Einzelfalls lehnt er ab. Es sei nun nicht an der Zeit zu relativieren, sagte Schlür am Radio DRS. Bei schweren Verbrechen müsse künftig automatisch ausgeschafft werden.
Bei sogenannt geringen Delikten müsse das Gesetz ebenfalls dem Volkswillen entsprechend umgesetzt werden. «Fragen wir die Opfer eines Einbruchs, ob es sich dabei um etwas Schlimmes handelt oder nicht», sagte Schlür. Eine strenge Ausgestaltung fordert auch SVP-Nationalrat Hans Fehr. Drogendealer müssten ausgeschafft werden, wenn sie nur mit wenigen Gramm gehandelt hätten. Auch der Sozialhilfemissbrauch sei «grundsätzlich ein schweres Verbrechen». Allerdings solle nur vorsätzlicher Missbrauch zu einer Ausschaffung führen.
«Schnell und konsequent» umsetzen
Automatische Ausschaffungen seien mit der Annahme der Initiative verfassungskonform geworden, sagte Fehr weiter. Auch stehe die Initiative nicht in Widerspruch mit dem Völkerrecht. Dass dem so sein solle, sei lediglich von den Gegnern der Initiative «zelebriert» worden. Fehr forderte den Bundesrat auf, dem Parlament bereits bis Mitte 2011 ein Ausführungsgesetz vorzulegen. Insbesondere weil der Gegenvorschlag abgelehnt worden sei, müsse nun die Initiative «schnell und konsequent» umgesetzt werden. Ansonsten würde das Volk von den «Eliten» nicht ernst genommen.

Michael Hermann*, warum hat die Schweiz Ja zur Ausschaffungsinitiative gesagt?
Die Initianten haben zwei als bedrohlich wahrgenommene Gruppen Ausländer und Kriminelle geschickt kombiniert. Es ging um die emotionale Frage: Was für eine Schweiz will ich? Deshalb sind Schweizer, die mit der Zuwanderung und dem vermeintlich zu laschen Strafrecht ein Problem haben, überproportional zur Urne gegangen.
Der Gegenvorschlag ist am Ständemehr gescheitert.
Nuancierte Positionen haben bei emotionsgeladenen Themen einen schwierigen Stand. Die Wähler wollten mit dem Ja zur Initiative auf Nummer sicher gehen.
Was bedeutet das Nein zum Gegenvorschlag für Frau Sommaruga?
Sommaruga befindet sich in einer Lose-lose-Situation. Mit ihrem Vorschlag wird sie niemanden befriedigen können und sowohl von der Rechten wie auch von der Linken unter Beschuss geraten. (dp)
* Michael Hermann ist Politforscher an der Universität Zürich
Offene Fragen mit EU
Die EU nimmt das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis, sagte Michael Reiterer, EU-Botschafter in der Schweiz. Bei der Umsetzung müssten nun die Verpflichtungen gegenüber der EU berücksichtigen. Damit spielt Reiterer auf die Personenfreizügigkeit an. Nach den EU-Vorgaben reicht ein Strafbestand alleine nicht aus, einen EU-Bürger auszuschaffen. Die betroffene Person muss eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit des Landes darstellen. Zudem muss jeder Fall einzeln behandelt werden.
SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer sieht keinen Konflikt mit der Personenfreizügigkeit. Diese gebe Freiheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz arbeiten wollten. Für Verbrecher garantiere sie keine Freiheit. (sda)
SVP einbinden
Justizministerin Simonetta Sommaruga will bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf Gesetzesebene die SVP stark einbeziehen. Sie kündigte an, die Initianten einzuladen, an einer Arbeitsgruppe teilzunehmen. Die Mehrheit der Stimmbürger habe deutlich gemacht, dass sie die Ausländerkriminalität als Problem erachte. Sie respektiere den Willen des Stimmvolks und nehme den Auftrag an, die Initiative nun auf Gesetzesebene umzusetzen.
Dabei gehe es darum, den Konflikt mit Verfassung und Völkerrecht zu mildern oder gar zu lösen. Sie erwarte dabei die Unterstützung der Initianten. Die Arbeitsgruppe unter Einschluss des Initiativ-Komitees werde noch vor Weihnachten gebildet. Die Initianten sollten nun die Versprechen aus dem Abstimmungskampf einlösen und Hand für eine Lösung zu bieten, welche die Schweizer Verfassung, die hiesige Rechtstradition und die Verträge mit dem Ausland respektiere, sagt Sommaruga. Dazu gehöre, dass es zum Beispiel bei Bagatellfällen nicht zu Ausweisungen kommen soll. Am Ende müsse aber dann das Parlament entscheiden.
Gerade im Hinblick auf die vernetzte Wirtschaft, welche sich während des Abstimmungskampfs abseits gehalten hatte, sei es wichtig, dem Ausland aufzuzeigen, wie die Initiative umgesetzt werde. Der Erklärungsbedarf gegenüber der EU sei wegen des Freizügigkeitsabkommens gross. (sda)