Leuenberger: BoBo darf weiter Vampir sein
Der Bundesrat kann und will keine Massnahmen zur Absetzung des «Vampir-Songs» von DJ Bobo treffen - in der Schweiz herrsche schliesslich Meinungsfreiheit.
Dass ein Musikstück nicht den Geschmack aller treffe, liege in der Natur der Sache, antwortete Bundesrat Moritz Leuenberger auf eine Petition der Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU).
Christen und Atheisten
Die EDU hatte den Bundesrat in einer von 49'082 Personen unterschriebenen Petition aufgefordert, er solle den satanistisch inspirierten Schweizer Beitrag für den Eurovision Song Contest absetzen. «Nachdem DJ Bobo mit seinem Lied «Pray» Atheistinnen und Atheisten verärgert haben dürfte, erregt er mit dem Song «Vampires Are Alive» nun Ihr Missfallen», heisst es in der Antwort Leuenbergers, die die Partei am Freitag veröffentlichte. Für die eine wie die andere Seite könne er Verständnis aufbringen, erklärte der Medienminister.
Trotzdem sei es dem Bundesrat und ihm persönlich nicht möglich, Massnahmen in der gewünschten Art zu treffen. Der Entscheid über den Beitrag der Schweiz sei von einer Jury gefällt worden und habe auf den Kriterien des Schweizer Reglements zum Eurovision Song Contest 2007 basiert. Der Bundesrat habe keinen Einfluss auf diesen Entscheidungsprozess.
Leuenberger bezog sich auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben in Artikel 93 Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach die Programmautonomie von Fernsehveranstaltern gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund könne und wolle der Bundesrat keine Massnahmen zur Absetzung des Songs einleiten. «Dies würde im Übrigen auch gegen das Zensurverbot von Artikel 17 Absatz 2 der Bundesverfassung verstossen», schrieb Leuenberger.
Meinungsfreiheit
Wie das Zensurverbot sei auch die Meinungsfreiheit ein Grundpfeiler der Gesellschaft. «DJ Bobo tut seine Meinung in seinen Songs kund. Sie haben Ihre Meinung in Form der vorliegenden Petition geäussert, welche ich dankend zur Kenntnis nehme und auch respektiere», so Leuenberger. Er verwies weiter auf den Beschwerdeweg.
Die EDU bedauerte in einer Reaktion die «Kapitulation des Bundesrates». Die Partei betonte erneut, sie wolle, dass die Schweiz mit einer positiven Botschaft am Song-Contest auftrete. Gute Werte könnten nicht mit schlechten Botschaften vermittelt werden. «Offensichtlich ist Geld wichtiger als Ethik», so die Partei, darum werde die EDU das weitere Geschehen mit Interesse verfolgen. (dapd)