Lausanne: Gruppen- Vergewaltiger müssen ins Zuchthaus

Aktualisiert

Lausanne: Gruppen- Vergewaltiger müssen ins Zuchthaus

Das Bezirksgericht in Lausanne hat zwei Vergewaltiger zu Zuchthausstrafen verurteilt. Ihnen wurde zur Last gelegt, im Februar letzten Jahres zusammen mit zwei Minderjährigen eine junge Frau vergewaltigt zu haben.

Ein 20-Jähriger muss für viereinhalb Jahre ins Zuchthaus, ein 22-Jähriger für drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 20-Jährigen sechs Jahre Zuchthaus gefordert. Die beiden Verurteilten müssen dem Opfer zudem 25 000 Franken Entschädigung bezahlen. Die beiden ebenfalls beteiligten Minderjährigen wurden in einem separaten Verfahren verurteilt. Kennen gelernt hatten sie die Frau in einer Diskothek.

(sda)

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