Herman-Prozess«Keine Verherrlichung des Nationalsozialismus»
Im Rechtsstreit um die Kündigung der ehemaligen «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman hat das Landesarbeitsgericht Hamburg die Position der Klägerin gestärkt.
Im Berufungsverfahren Herman gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch, er habe sich intensiv mit den umstrittenen Äusserungen von Eva Herman beschäftigt: «Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen.»
Der Richter machte deutlich, dass ein Verfahren langwierig und kompliziert sei, Herman aber durchaus Aussicht auf Erfolg habe. Zum einen könne die Kammer anders als die erste Instanz durchaus zu der Entscheidung kommen, dass ein Arbeitnehmerverhältnis zwischen Herman und dem NDR bestanden habe. Zum anderen könnte sich bei einer Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit herausstellen, dass diese Aussagen Hermans für den NDR als Arbeitgeber zumutbar gewesen seien.
In der Folge verständigten sich Herman, die persönlich anwesend war, und der NDR auf weitere aussergerichtliche Gespräche. Das Gericht setzte den nächsten Termin für den 26. November (09.30 Uhr) an. Sollten sich die beiden Parteien nicht einigen können, soll in die Beweisaufnahme gegangen werden. Herman wollte sich nicht zu dem Verfahren und ihren Plänen äussern. Ihr Anwalt erklärte, die Klage ziele durchaus darauf ab, wieder als «Tagesschau»-Sprecherin tätig zu werden.
Im vergangenen Jahr war Herman wegen umstrittener Äusserungen bei der Vorstellung ihres Buches in die Schlagzeilen geraten. Der NDR, für den sie seit 20 Jahren gearbeitet und neben der «Tagesschau» auch die Talk-Sendung «Herman und Tietjen» moderiert hatte, kündigte ihr im September 2007. Die von Herman eingereichte Klage wies das Hamburger Arbeitsgericht im April mit der Begründung ab, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben, Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin legte sie Berufung ein.
(dapd)