FerienguthabenDarf der Chef Mitarbeiter zu Ferien verknurren?
Am Jahresende drängen die Chefs ihre Angestellten dazu, ihr Ferienguthaben abzubauen. Oft wird gar damit gedroht, dass nicht bezogene Urlaubstage automatisch verfallen.
Im europäischen Vergleich bildet die Schweiz mit 20 Tagen gesetzlichem Ferienanspruch das Schlusslicht. Trotzdem gibt es immer wieder Angestellte, die ihre Ferientage horten; sei dies nun aus Arbeitswut oder aus Gründen eines schlecht organisierten Betriebs.
«Laut Gesetz bestimmt der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien», sagt der Arbeitsrechtsspezialist Alain Dupont von Bürgi Nägeli Rechtsanwälte. Grundsätzlich habe der Chef aber auf die Wünsche der Angestellten so weit Rücksicht zu nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebs zu vereinbaren sei. Kommt es dabei zum Konflikt, darf der Boss ein Machtwort sprechen und Zwangsferien anordnen – auch wenn sie auf einen unattraktiven Termin Anfang Dezember fallen sollten.
«Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Betrieb aber so organisieren, dass bereits während des Jahres regelmässige Ferienbezüge möglich sind», so Dupont. Die Drohung der Chefs, dass bis Ende März nicht verbrauchte Urlaubstage verfallen, ist laut dem Arbeitsrechtsspezialisten hingegen rechtswidrig: «Urlaubstage haben kein Verfalldatum. Weil Ferientage als arbeitsrechtliche Forderungen gelten, verjähren sie nach fünf Jahren.» Dazu dürfte es aber kaum kommen. Dupont: «Wer Ferien hat, bezieht immer zuerst die ältesten Tage.»
Schweizer sind Ferienverlierer
Unter 20-jährigen Arbeitnehmern stehen hierzulande mindestens fünf Wochen Ferien zu. Danach beträgt der gesetzliche Ferienanspruch noch vier Wochen. Besser haben es die Franzosen, Österreicher, Griechen und alle Skandinavier: Ihnen stehen fünf Wochen Urlaub zu. Die Ferienkönige sitzen aber in Brasilien, wo die rechtliche Situation Angestellten 30 Urlaubstage und elf Feiertage beschert.