Die Geburt der Schweizer Neutralität

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Vor 200 JahrenDie Geburt der Schweizer Neutralität

Am 20. November 1815 trat der Zweite Frieden von Paris in Kraft. Seither ist die Schweiz neutral im heutigen Sinn.

Rolf Maag
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Rolf Maag

Seit November 1814 tagten Vertreter der wichtigsten europäischen Mächte auf einem Kongress in Wien. Ziel der Konferenz war eine Neuordnung des Kontinents nach dem Ende der napoleonischen Kriege.

Auf der Traktandenliste stand auch das künftige Schicksal der Eidgenossenschaft. Sollte sie erhalten bleiben? Wenn ja, in welcher Form? Und sollte sie sich Bündnissen anschliessen dürfen oder besser neutral bleiben?

Helvetische Republik

Zuvor hatten lange die Franzosen die Geschicke der Schweiz bestimmt. 1798 besetzten sie das Land und stellten die Verhältnisse vollständig auf den Kopf.

In der alten Eidgenossenschaft gab es 13 völkerrechtlich selbständige Orte, die vollwertige Mitglieder des Bundes waren. Sie verwalteten gemeinsam die «Gemeinen Herrschaften», also Untertanengebiete wie den Aargau oder die Waadt, deren Bewohner rechtlich stark benachteiligt waren und unter der Last hoher Abgaben ächzten. Die einzige gesamteidgenössische Institution war die «Tagsatzung», eine Versammlung von Delegierten der 13 Orte. Dort wurden Fragen erörtert, die alle gleichermassen betrafen.

In der neugegründeten «Helvetischen Republik» wurden die Untertanengebiete zu gleichberechtigten Kantonen erhoben. Erstmals gab es nun ein gesamtschweizerisches Parlament, das indirekt über Wahlmänner vom Volk gewählt wurde. Es bestand aus zwei Kammern, dem Grossen Rat und dem Senat. Die Exekutive bildete ein fünfköpfiges Gremium, das nach französischem Vorbild Direktorium hiess. Die altehrwürdige Institution der Landsgemeinde wurde ersatzlos gestrichen. Die Schweiz war nun ein zentralistischer Staat im Stil von Frankreich.

Mediationsakte

Das passte besonders den konservativen Innerschweizern nicht, zumal die neue Verfassung auch noch eine Reihe von antikatholischen Bestimmungen enthielt, die sie zutiefst empörten. Es kam zu Aufständen, die von den Franzosen gnadenlos unterdrückt wurden. Am 9. September 1798 fanden in Nidwalden 500 Einheimische den Tod.

Weil die Unzufriedenheit auch in den folgenden Jahren nicht nachliess, sah sich Napoleon Bonaparte, seit 1799 der starke Mann in Frankreich, zum Eingreifen veranlasst. Am 19. Februar 1803 liess er den Honoratioren der Helvetischen Republik die «Mediationsakte» aushändigen, die am 10. März in Kraft trat. Es gab jetzt wieder eine Tagsatzung, und die nunmehr 19 Kantone hatten erneut alle eine eigene Verfassung. Zu ihnen gehörten weiterhin die aus den Untertanengebieten neugebildeten Kantone, wenn auch in anderen Grenzen als 1798. Weil Frankreich das Recht erhielt, jederzeit in die inneren Angelegenheiten der Schweiz einzugreifen, war diese de facto ein Satellitenstaat.

Restaurationsverfassung

Am Wiener Kongress nahmen neben den drei offiziellen Repräsentanten des Bundes zahlreiche Abgesandte der Kantone und Gemeinden teil, die mitunter abenteuerliche Forderungen stellten. Die Stadt Biel verlangte sogar, als eigenständige Republik anerkannt zu werden.

Die offiziellen Vertreter hatten drei Verhandlungsziele: staatliche Unabhängigkeit, Neutralität und so viele territoriale Zugewinne wie möglich. Die teilweise reichlich kühnen Gebietsforderungen, etwa die nach Konstanz und weiteren Gebieten in Baden, wurden mehrheitlich nicht erfüllt. Am 20. März 1815 einigte man sich immerhin darauf, der Eidgenossenschaft die drei neuen Kantone Wallis, Genf und Neuenburg hinzuzufügen. Der neue, gelegentlich «Restaurationsverfassung» genannte Bundesvertrag war eigentlich gar keine Verfassung, weil jeder der inzwischen 22 Kantone seine eigene Konstitution hatte. Abgesehen davon, dass die sechs von Napoleon geschaffenen Kantone zum Verdruss der Berner und Innerschweizer nicht angetastet wurden, kehrte man nun zu den Zuständen vor 1798 zurück. Der Bundesvertrag konnte erst am 7. August 1815 feierlich beschworen werden, weil zuvor der aus seinem Exil auf Elba entkommene Napoleon endgültig besiegt werden musste. Es blieb die Frage der Neutralität.

Immerwährend und bewaffnet

Darüber wurde 1815 das ganze Jahr heftig diskutiert. Am 20. November wurde sie im Zweiten Frieden von Paris (nach demjenigen von 1814) von den Grossmächten mit Auflagen «garantiert». Sie sollte zwar «perpétuelle» (immerwährend) sein, doch dafür musste sich die Schweiz eine nationale Armee zulegen, was es zuvor nicht gegeben hatte. Man wollte verhindern, dass das Land erneut zum Schauplatz von Kämpfen zwischen den Grossmächten werden konnte, wie es Ende des 18. Jahrhunderts der Fall gewesen war.

Hätte die Schweiz nicht auf ihre Gebietsforderungen verzichtet, wäre dies wohl ihr Ende gewesen. Also musste sie eine Neutralität nach den Vorstellungen der Mächtigen akzeptieren. Der Historiker André Holenstein bemerkt daher: «Die heute von der SVP so beschworene und gefeierte «immerwährende bewaffnete Neutralität» ist also keine Schweizer Erfindung, sondern wurde uns von Europas Grossen als Bedingung für die weitere Existenz als eigenständiger Staat auferlegt.»

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