«Schlafapnoe ist keine Entschuldigung»

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Führerausweis-Entzug«Schlafapnoe ist keine Entschuldigung»

Philipp Müller ist wohl wegen eines gesundheitlichen Problems hinter dem Steuer eingeschlafen. Ein Experte erklärt, was den Politiker nun erwartet.

F. Riebeling
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F. Riebeling

Den Führerausweis hat Philipp Müller bereits abgeben müssen, sein Ruf ist angekratzt. Das passierte alles, bevor der FDP-Politiker die Diagnose Schlafapnoe erhielt. Sie soll dazu geführt haben, dass er – ohne es zu merken, wie er selbst sagt – hinter dem Steuer eingenickt und mit einer Rollerfahrerin kollidiert ist. Was die Diagnose der Ärzte für den Autolenker Müller bedeutet, sagt Verkehrsmediziner Rolf Seeger vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität Zürich.

Herr Seeger, ist Philipp Müller damit entschuldigt?

Nein, das ist er nicht. Denn Schlafapnoiker erleben die gleiche Tagesschläfrigkeit wie Menschen, die aufgrund von Schlafmangel übermüdet sind. Der einzige Unterschied ist, dass Menschen mit der Diagnose möglicherweise die Hinweise auf einen drohenden Sekundenschlaf nicht so stark wahrnehmen, wie medizinisch unauffällige Personen. Dies, weil sie sich im Laufe der Zeit an die Symptome gewöhnt haben. Aber das ist keine Entschuldigung. Bei Schläfrigkeit am Steuer spielt es überhaupt keine Rolle, was die Ursache ist. Wichtig ist, die Schläfrigkeit zu bemerken, sie ernst zu nehmen und richtig zu reagieren.

Offenbar ist das bei Philipp Müller nicht der Fall gewesen. Was erwartet ihn nun?

Einschlafen am Steuer gilt als schwere Verkehrsregelverletzung und hat nebst einer Strafe einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten zur Folge.

Den Ausweis hat Müller aber bereits direkt nach den Unfall abgeben müssen, noch bevor von Sekundenschlaf die Rede war. Warum?

Weil er in der Erstvernehmung von einer Erinnerungslücke sprach. Eine solche kann sowohl nach einem Sekundenschlaf, aber auch nach einer echten kurzen Bewusstseinsstörung auftreten. Menschen, die das haben, dürfen grundsätzlich kein Fahrzeug lenken, weil ein Wegtreten dann jederzeit auftreten kann. Deshalb haben die Verantwortlichen Müller den Führerausweis vorsorglich abgenommen, bis seine Fahreignung von offizieller Stelle geprüft ist. In den meisten Fällen kann vier bis sechs Monate nach dem Ereignis mit einem Ergebnis gerechnet werden. So lange bleibt die Fahrberechtigung für sämtliche Motorfahrzeuge entzogen.

Angenommen, die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass tatsächlich ein Sekundenschlaf zum Unfall geführt hat. Was passiert dann?

Dann wird die Fahreignung in der Regel bejaht, wenn keine verkehrsrelevanten Krankheitszustände, insbesondere keine mit Auftreten von vermehrter Schläfrigkeit, bestehen. Liegt ein Schlafapnoe-Syndrom vor, müsste nachgewiesen sein, dass eine wirksame Therapie besteht, beispielsweise eine nächtliche Maskenbehandlung.

Ist der Fall dann für Müller erledigt?

Das hängt davon ab, zu welchem Schluss der zuständige Untersuchungsrichter kommt. Der geht der Frage nach, ob der Unfall hätte vermieden werden können oder nicht. Wenn sie mit Ja beantwortet wird, dann ist Müller für den Unfall verantwortlich. Wenn er verurteilt wird, muss er möglicherweise für einen Teil der Kosten aufkommen, insbesondere kann die Versicherung Regress nehmen.

Das alles nachzuweisen, ist gemeinhin schwierig. Welche Rolle spielt da die in seinem Auto installierte Kamera?

Sie könnte Aufschluss darüber geben, ob Müller während des Abkommens von der Fahrbahn möglicherweise Lenkbewegungen oder Bremsmanöver gemacht hat. Wäre das der Fall, lag wohl kein Sekundenschlaf vor. Denn da bleiben Reaktionen aus.

Das sind die gefährlichsten Momente

Das sind die gefährlichsten Momente

Einschlafunfälle passieren am häufigsten auf Autobahnen, heisst es oft. Doch laut Unfallanalysen ist das Risiko in sogenannten «Bald zu hause»-Situationen am grössten. Das heisst: Die Fahrt bis zum Ziel dauert noch weniger als 10 Minuten, die Fahrtsituation ist weitgehend monoton und die Strecke gut bekannt. Weiter überraschend: Die durch Sekundenschlaf hervorgerufenen Unfälle ereignen sich nicht in der Nacht, sondern dann, wenn man am wenigsten damit rechnet: am späten Nachmittag zwischen 14 und 18 Uhr.

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