Schadenersatz für eBay-Betrugsopfer

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UrteilSchadenersatz für eBay-Betrugsopfer

Ein vermeintlicher Goldhändler hat auf der Online-Auktionsplattform in grossem Stil Kunden betrogen. Weil eBay zu wenig Schutz geboten hat, wurde das Unternehmen zu einer Schadenersatzahlung verurteilt.

von
mbu
Ein Kunde, der auf von einem Anbieter eBay betrogen wurde, hat vor einem österreichischen Landgericht Recht bekommen.
Ein Kunde, der auf von einem Anbieter eBay betrogen wurde, hat vor einem österreichischen Landgericht Recht bekommen.

Dass Auktionsplattformen wie eBay auch bei Betrügern hoch im Kurs stehen, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Erst im vergangenen Februar warnte 20 Minuten Online davon. Im geschilderten Fall wurden Kunden geschickt getäuscht. Anstelle des bezahlten iPhones erhielten sie eine leere Verpackung. Auch nach wiederholtem Nachfragen bei der Pressestelle war eBay nicht bereit, eine Stellungnahme zu geben. Nun hat die Firma erneut schlechte Presse bekommen.

eBay wurde von einem österreichischen Landgericht zu einer Schadensersatzzahlung in der Höhe von 16'463 Euro verurteilt, schreibt das Nachrichtenportal diepresse.com. Der Richter ist zum Schluss gekommen, dass eBay-Kunden nicht genügend vor Betrüger geschützt werden und sieht eine «an bedingten Vorsatz grenzende grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten.»

eBay wusste Bescheid

Ein geprellter Kunde hatte Klage eingereicht. Im September 2007 wollte er auf der Auktionsplattform ein Kilogramm Gold kaufen. Nach geleisteter Anzahlung hörte er jedoch nichts mehr vom Verkäufer, der «ML-Agentur». Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, wurde eBay bereits Monate zuvor von Problemen mit dem Händler unterrichtet. Unternommen wurde offenbar aber nichts.

Die ML-Agentur gehörte zu den aktivsten Händlern auf eBay und soll pro Monat um die 600'000 Franken umgesetzt haben. eBay kassierte jeweils ein Prozent Auktionsgebühren. Die Agentur genoss den Status «Platin-Power-Seller», der nur besonders professionell und vertrauenswürdigen Anbietern verliehen wird. eBay hat gegenüber diepresse.com angegeben, gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil vorgehen zu wollen. Sie werfen dem Kläger vor, mit der Aussicht auf ein Schnäppchen «auf eBay nur sein Glück» versucht zu haben.

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