Nach «krass missbräuchlicher» Kündigung«Mad Heidi»-Autor ist erleichtert über Bundesgerichtsentscheid
Wegen seiner Nebenbeschäftigung als Drehbuchautor hatte Gregory Widmer seinen Job bei der Kantonspolizei Zürich verloren. Er zog vors Gericht und hatte Erfolg.
Darum gehts
- Die Nebenbeschäftigung als Drehbuchautor beim Film «Mad Heidi» hatte Gregory Widmer seinen Job bei der Kapo Zürich gekostet.
- Er wollte das so nicht hinnehmen und zog vors Gericht.
Die fristlose Kündigung für Gregory Widmer im März 2019 sorgte für Empörung. Er hatte 13 Jahre lang als Zivilangestellter für die Kantonspolizei am Flughafen Zürich gearbeitet. Aber seine Beteiligung als Co-Drehbuchautor am Schweizer Filmprojekt «Mad Heidi» passte seinen Chefs nicht.
Im Trailer des Films gibt es neben Blut und Nazi-Optik auch Waterboarding mit heissem Fondue, eine Toblerone wird als Waffe eingesetzt. Die Macher betonen, dass es sich um Satire handle. Nach der Kündigung wehrte sich Widmer mit einem Anwalt vor Gericht – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Zürich entschied im März, dass diese «krass missbräuchlich» sei. Im Urteil hiess es, dass die ausgesprochene Kündigung nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar sei. Die Kündigung wurde für nichtig erklärt.
«Ich bin sehr erleichtert»
«Doch damit war die Sache nicht beendet. Der Kanton zog vor das Bundesgericht», wie Widmer sagt. Im Bundesgerichtsentscheid, der 20 Minuten vorliegt, heisst es: «Fehlt es an einem wichtigen Grund, schuldet das Gemeinwesen nach klarer Anordnung eine Entschädigung. Die Sache ist an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie über die vorinstanzlich gestellten Begehren um Entschädigung sowie um Zusprechung einer Abfindung wegen ungerechtfertigter Kündigung neu entscheide.» Das Bundesgericht hat aber im Gegensatz zur Vorinstanz gleichzeitig auch geurteilt, dass die Kündigung selbst nicht nichtig ist.
Für Widmer war die Entscheidung bezüglich der Entschädigung wichtig. Dazu sagt er: «Ich bin natürlich schon sehr erleichtert, dass der Bundesgerichtsentscheid positiv für mich ausgefallen ist. Das lange und ungewisse Warten war auch belastend, und deshalb fällt mir eine grosse Last von den Schultern.» Trotzdem ist das Ganze noch nicht abgeschlossen: «Der Fall geht nun zurück an das Verwaltungsgericht. Dieses entscheidet dann über die Entschädigung.»
Seine Arbeit als Drehbuchautor für «Mad Heidi» ist mittlerweile abgeschlossen. Widmer plant nun weitere Filmprojekte. Einen neuen Job hat er hingegen noch nicht: «Das laufende Verfahren erschwert meine Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.»
Bei der Kantonspolizei Zürich bestätigte man damals die Kündigung. Als Begründung wurde angeführt, dass derartige Gewaltdarstellungen nicht mit einer Tätigkeit bei der Kantonspolizei kompatibel seien. Aufgrund des laufenden Verfahrens will man sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zum Fall äussern.
Wie es mit «Mad Heidi» weitergeht
