ZürichPenis ungefragt in Mund von Frau gelegt - Gericht spricht Influencer schuldig
Ein heute 27-jähriger Zürcher soll 2017 einer Frau ungefragt seinen Penis in den Mund gelegt haben. Am Mittwoch musste er sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
Darum gehts
- Ein in Zürich bekannter Influencer stand am Mittwoch vor Gericht.
- Ihm wird vorgeworfen, einer Frau 2017 ungefragt sein Geschlechtsteil in den Mund gelegt zu haben.
Nach einer Party im Oktober 2017 soll ein heute 27-jähriger, in Zürich bekannter Fashion-Influencer ein Zimmer betreten haben, in welchem eine heute 32-jährige Frau mit einem anderen Mann Sex hatte. Laut der Anklageschrift soll er in der Folge seinen nicht erigierten Penis in den Mund der im Bett liegenden Frau gelegt haben. Da die Frau zu diesem Zeitpunkt mit dem anderen Mann Geschlechtsverkehr hatte, soll sie erst nach einigen Sekunden realisiert haben, was vor sich ging und den Beschuldigten fortgewiesen haben.
Am Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach im Mai 2021 zeigte sich der Beschuldigte grundsätzlich geständig. Er gab zu, das Zimmer betreten und der Privatklägerin sein Geschlechtsteil auf die Lippen gelegt zu haben. Dass er ihr den Penis in den Mund gesteckt habe, wie es die Frau behaupte, bestritt er jedoch.
Das Gericht verurteilte den Beschuldigten wegen Schändung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Von einer Landesverweisung, wie sie die Staatsanwaltschaft forderte, wurde abgesehen. Da der Beschuldigte gegen das Urteil Berufung angemeldet hatte, kam der Fall am Mittwoch vors Zürcher Obergericht.
Beschuldigter verweigert Aussagen
An der Verhandlung vor dem Obergericht zeigte sich der Beschuldigte bedeckt. Auf Empfehlung seiner Verteidigerin machte er keine Aussagen zu seiner Person oder zur heute behandelten Sache. Gemäss dem Gericht ist der 27-Jährige nicht vorbestraft. Gegen ihn sei jedoch ein laufendes Strafverfahren hängig.
Die Verteidigerin des Beschuldigten forderte für ihren Klienten, wie bereits vor dem Bezirksgericht, einen Freispruch. «Wir haben es hier mit einem klaren Fall von sexueller Belästigung zu tun.» Der Tatbestand der Schändung sei jedoch nicht erfüllt. Die Strafverfolgung wegen sexueller Belästigung wäre bereits verjährt.
Ihr Klient habe den Penis nicht in den Mund der Privatklägerin, sondern auf deren Lippen gelegt. Die heute 32-Jährige sei dabei nicht widerstandsunfähig gewesen. Sie habe weder geschlafen, noch sei sie alkoholisiert gewesen. Zudem warf die Verteidigerin der Klägerin vor, dass ihre Aussagen «unglaubhaft» und inkonsistent waren.
«Rückgängig machen kann ich es nicht»
Die Anwältin der Privatklägerin forderte hingegen einen Schuldspruch und eine Genugtuung für ihre Mandantin. Der Tatbestand der Schändung sei erstellt. Die Geschädigte habe zum Zeitpunkt des Vorfalls einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann gehabt. «Sie musste in keiner Art und Weise damit rechnen, dass jemand das Zimmer betritt und sie sexuell angeht.» Deswegen und wegen ihrer geschlossenen Augen sei sie situationsbedingt widerstandsunfähig gewesen. «Der Beschuldigte sah, dass die Frau vertieft im Akt mit einem anderen Mann war und nutzte das schamlos aus.» Die 32-Jährige leide bis heute unter den Folgen des sexuellen Übergriffs, so die Anwältin.
Zum Schluss ergriff der Beschuldigte doch noch das Wort: «Ich habe vom ersten Tag an die Wahrheit gesagt. Ich stehe dazu, dass ich einen Fehler gemacht habe und schäme mich dafür. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Rückgängig machen kann ich es jedoch nicht.»
«Ich hoffe, das ist Ihnen ein Denkzettel»
Das Obergericht verurteilte den 27-Jährigen am Mittwoch wegen Schändung zu einer bedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 30 Franken. Zudem muss er der Geschädigten eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen. Die Kosten des Berufungsverfahrens, die Kosten für die amtliche Verteidigung sind davon ausgeschlossen, muss der Beschuldigte selber tragen.
Wie der Richter in der Urteilsbegründung sagte, sieht es das Gericht als erstellt, dass der Beschuldigte seinen Penis während einiger Sekunden in den Mund der Geschädigten eingeführt hat. «Die Frau konnte mit dem Verhalten des Beschuldigten nicht rechnen und war deshalb für die erwähnte Dauer widerstandsunfähig.» Sie sei für eine Weile dem 27-Jährigen ausgeliefert gewesen. Zum Schluss wendete sich der Richter nochmals an den Zürcher: «Ich hoffe, dass es Ihnen ein Denkzettel ist. Wir möchten Sie hier nicht mehr sehen.»
Lynn Sachs (sac) arbeitet seit 2020 für 20 Minuten. Seit November 2025 ist sie stellvertretende Leiterin im Ressort News, Wirtschaft & Videoreportagen.
