ParlamentswahlenPanaschieren, kumulieren und unterschreiben – so wählst du richtig
Für die nationalen Wahlen vom 22. Oktober erhalten die Stimmberechtigten in diesen Tagen die Unterlagen. Hier erfährst du, wie du diese ganz einfach richtig ausfüllst.
Darum gehts
- In diesen Tagen erhalten Stimmberechtigte die Unterlagen für die nationalen Parlamentswahlen vom 22. Oktober.
- Für den Nationalrat kann eine der vorgedruckten Listen abgegeben oder eine leere Liste ausgefüllt werden.
- Die vorgedruckten Listen können aber auch verändert werden – durch Streichen, Kumulieren und Paschieren.
- Bei der Wahl der Ständeräte müssen nur Kreuze gesetzt werden.
Am 22. Oktober finden die Parlamentswahlen statt. In diesen Tagen erhalten die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer die Unterlagen dazu per Post. Je nach Kanton ist das Couvert mit allen Werbe-Flyern der Parteien mehrere Zentimeter dick. Da verliert man schnell mal den Überblick.
Gewählt werden die Vertreter des eigenen Wohnkantons im National- sowie Ständerat. Die Anzahl der Nationalratssitze hängt von der Kantonsgrösse ab. Im Ständerat hat jeder Kanton zwei Vertretungen, sogenannte Halbkantone nur eine. National- und Ständerat wählen den Bundesrat und erlassen Gesetze. Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt.
Darauf musst du bei der Wahl für den Nationalrat achten
Für die Wahl des Nationalrates legst du eine Liste mit Kandidierenden in das Couvert. In den Unterlagen befinden sich sowohl vorgedruckte Listen der Parteien als auch eine leere Liste, die du selbst ausfüllen kannst.
Wer vertritt deine Anliegen am besten?
Nebst den Kandidaten erhalten auch die Parteien für jedes ihrer Mitglieder, das auf deiner Liste steht, eine Stimme. Die Sitze werden zuerst zwischen den Parteien verteilt. Die Parteiangehörigen mit den meisten Stimmen kommen dann in den Nationalrat.
Listen verändern – so gehts
Bei den vorgedruckten Listen gibt es die Möglichkeit, diese abzuändern. So kannst du beliebig viele Personen durchstreichen und wenn gewünscht durch andere ersetzen.
Belässt du es beim Streichen und ersetzt den Namen nicht durch einen anderen, gilt die jeweilige Zeile als leer. Leere Zeilen zählen als Stimme für die Partei, die oben auf der Liste steht.
Kumulieren und Panaschieren – was ist das genau?
Schreibst du über die durchgestrichene Zeile den Namen einer Person, die bereits auf deiner Liste vorkommt, nennt sich das Ganze «Kumulieren». Der Kandidat oder die Kandidatin erhalten dann zwei Stimmen. Ein Name darf jedoch insgesamt nicht mehr als zweimal auf der Liste stehen.
Es besteht auch die Möglichkeit, anstelle des durchgestrichenen Namens Personen anderer Parteien auf die Liste zu schreiben. Sie und ihre Partei erhalten dann die jeweilige Stimme.
So funktioniert das Wählen für den Ständerat
Beim Ständerat wählst du zwei Personen – oder eine, wenn du in einem Halbkanton wohnst. Auf den Wahlzettel schreibst du höchstens zwei Namen, wobei Doppelnennungen nicht möglich sind. Grundsätzlich sind alle Stimmberechtigten wählbar, du erhältst aber eine Übersicht mit den offiziell Kandidierenden. Teilweise gibt es auch vorgedruckte Wahllisten, die du abgeben kannst.
Die ausgefüllten Wahlzettel legst du nun ins Stimmcouvert und verschliesst es. Zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis kommt dieses dann in das amtliche Rücksendecouvert. Dieses sendest du entweder per Post an die Gemeinde – in einigen Kanton musst du frankieren – oder du wirfst es direkt in deren Briefkasten. Alternativ kannst du auch persönlich im Wahllokal mit den Unterlagen vorbeigehen und dort deine Stimme abgeben.
Hast du deine Wahlunterlagen bereits ausgefüllt?
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