KrankenkassenprämienTrotz Nein: Geringverdiener könnten bald mehr Geld vom Staat kriegen
Die Schweizer Bevölkerung sagte am Sonntag deutlich Nein zu beiden Gesundheits-Vorlagen. Bei beiden Geschäften gibt es einen Gegenvorschlag, der nun in Kraft tritt. Wir sagen dir, was du wissen musst.
Darum gehts
- Die Schweizerinnen und Schweizer lehnten sowohl die Kostenbremse- wie auch die Prämien-Entlastungs-Initiative ab – es gibt aber Gegenvorschläge.
- Mit dem Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP gibt es trotzdem mehr Geld für Prämienverbilligungen, einfach nicht so viel.
- Und mit dem Gegenvorschlag zur Kostenbremse der Mitte werden Kostenziele für das Gesundheitswesen eingeführt.
Am 9. Juni entschied sich das Schweizer Volk für ein deutliches Nein bei beiden Gesundheits-Initiativen: Die Prämien-Entlastungs-Initiative wie auch die Kostenbremse-Initiative wurden klar abgelehnt. Damit treten nun die Gegenvorschläge hierzu in Kraft – das musst du dazu wissen.
Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative
Die Prämienverbilligungen sind letztendlich auch eine Sache der Kantone. So zahlt der Bund aus seinen Kassen etwas mehr als die Hälfte der ausgerichteten Verbilligungen, den Rest übernehmen die Kantone. Doch je nach Kanton sind diese grosszügiger als die anderen. Dass es hier zu Ungerechtigkeiten kommt, hat auch die nationale Politik erkannt und darum den Gegenvorschlag gezimmert. Dieser ist so ausgestaltet, dass Kantone, die die Prämien zu wenig verbilligen, stärker zur Kasse gebeten werden. Die Kantone werden gezwungen, ihren Anteil an den Verbilligungen um total 360 Millionen Franken zu erhöhen.
Gleichzeitig, so der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments, schaffe der Gegenvorschlag Anreize, dass die Kantone ihre Gesundheitskosten in den Griff bekämen – wo es in ihrer Macht steht. Der Mechanismus ist nämlich so ausgestaltet, dass Kantone mit hohen Gesundheitskosten mehr Prämienverbilligungen ausrichten müssen als Kantone mit tieferen Kosten.
Wichtig zu wissen: Bereits heute bezahlt der Bund jährlich 2,9 Milliarden Franken an die Prämienverbilligung, die Kantone 2,6 Milliarden. Macht insgesamt jedes Jahr 5,5 Milliarden Franken.
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Gegenvorschlag Kostenbremse: Ziele statt Bremsen
Der Gegenvorschlag zur Kostenbremse vom Bundesrat und einer Mehrheit des Parlaments will, dass der Bund alle vier Jahre mit den Akteuren des Gesundheitswesens zusammensitzt und definiert, wie stark die Kosten maximal ansteigen dürfen. Vorgängig müssen die Kassen, Spitäler und Ärzte schriftlich begründen, warum und wie sehr die Kosten steigen werden. Mit dem Einbezug weiterer Faktoren errechnet der Bundesrat dann ein «Kostendämpfungsziel». Von einem «Kostensenkungsziel» spricht auch im Gegenvorschlag niemand. Erst wenn die Kosten noch mehr steigen als im Ziel vorgesehen und dies «unbegründet» ist, dann kann der Bundesrat Massnahmen «prüfen». Daneben soll eine neue Kommission «für das Kosten- und Qualitätsmonitoring» gegründet werden.
Gegen beide Gegenvorschläge kann noch das Referendum ergriffen werden. Das scheint zum jetzigen Zeitpunkt jedoch eher unwahrscheinlich.
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Stefan Lanz arbeitet seit 2021 für 20 Minuten. Er ist Bundeshausjournalist mit langjähriger Erfahrung.
