Rottweiler-Attacke in Adlikon: Rufe nach strengeren Hundegesetzen

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ZürichAttacke auf Kinder: Politik fordert schärfere Regeln für Hundehalter

Ein Rottweiler attackierte Kinder und Erwachsene in Adlikon. Der Vorfall bringt die Diskussion um strengere Gesetze für gefährliche Hunde erneut ins Rollen. Politiker sehen akuten Handlungsbedarf.

Darum gehts

  • In Adlikon bei Regensdorf griff ein entlaufener Rottweiler zwei Kinder und mehrere Erwachsene an, bevor er eingeschläfert wurde.
  • Seit einer tödlichen Hundattacke 2005 in Oberglatt wurden in der Schweiz unterschiedliche kantonale Regelungen zu gefährlichen Hunderassen eingeführt.
  • Rottweiler sind im Kanton Zürich erlaubt. Nur Terrier wurden verboten.
  • Politiker fordern nun strengere und nationale Hundegesetze, da einige Rassen ihrer Meinung nach zu gefährlich und schwer zu kontrollieren sind.

Am Montagabend entwich ein Rottweiler aus einer Wohnung in Adlikon bei Regensdorf. Der Hund griff zwei spielende Kinder an und fügte ihnen schwere Bissverletzungen zu. Auch Erwachsene sowie eine Polizistin, die zu Hilfe eilten, wurden vom Hund gebissen und verletzt. Der Hund wurde eingeschläfert.

Seit am 1. Dezember 2005 in Oberglatt drei ­Pitbulls ihrem Besitzer entwichen sind und den sechsjährigen Kindergärtler Süleyman töteten, streiten Politiker national und kantonal um funktionierende Hundegesetze. Fakt ist: In jedem Kanton gilt heute etwas Anderes.

Rottweiler sind im Kanton Zürich erlaubt

Rottweiler – wie im aktuellen Falle aus Adlikon – sind zum Beispiel in den Kantonen Genf und Wallis ganz verboten. Auswärtige Gäste dürfen sie nur an der Leine und mit Maulkorb spazieren führen. In den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Land, Freiburg, Glarus, Schaffhausen, Solothurn, Tessin und Thurgau gibt es eine Bewilligungspflicht für Rottweiler.

Im Kanton Zürich – ausgerechnet dort, wo sich 2005 die tödliche Pitbull-Attacke ereignete – gelten allerdings laschere Regeln: Nur wenige Hunderassen sind in Zürich verboten, alles nur Terrier. Rottweiler sind nach wie vor erlaubt.

Immerhin gilt im Kanton Zürich seit 2010 eine Ausbildungspflicht für grosse Hunde, die 2025 gar auf alle Rassen, auch kleine, ausgeweitet wird.

«Jedes solches Ereignis ist eines zuviel»

Der Vorfall in Adlikon ruft jetzt die Politik wieder auf den Plan: Hans Egli (EDU, 59, Steinmaur) war schon immer für ein strengeres Hundegesetz und wiederholt nun gegenüber 20 Minuten: «Ich bin schockiert! Jedes solches Ereignis ist eines zu viel. Und das Schlimme ist ja: Es wäre vermeidbar.»

Rottweiler seien für Hans Egli eine Hunderasse, die man in der Schweiz gar nicht mehr halten sollte.
Rottweiler seien für Hans Egli eine Hunderasse, die man in der Schweiz gar nicht mehr halten sollte.Dominique Meienberg

Rottweiler sei für ihn eine Hunderasse, «die man in der Schweiz gar nicht mehr halten sollte. Die sind wirklich nicht geeignet, um damit spazieren zu gehen.» Rottweiler gehörten seiner Meinung nach im Kanton Zürich auf die Liste der verbotenen Hunde.

Hans Egli: «Rottweiler überfordern Halter im Alltag»

Bei ihm auf dem Hof habe ein Rottweiler mal Eglis Kühe auf der Weide hin und her gejagt. «Dort hatte der Hundebesitzer seinen Hund auch nicht im Griff!» Es sei nun mal eine Rasse, die die Halter im Alltag überfordern könne und schwierig zu halten sei. «Bei zweifelhaften Hunderassen gibt es zu grosse Lücken im Gesetz. Auch halten viele Besitzer solche verbotenen Hunde mit Schein-Begründungen, etwa, dass es nur Mischlinge seien. Auf jeden Fall sollte man konsequenter hinschauen, woher diese Hunde kommen und wer sie hält.»

Über die Jahre gab es immer wieder Verschärfungen und Erleichterungen im Hundegesetzt – so wurden obligatorische Hundekurse eingeführt und wieder abgeschafft.
Über die Jahre gab es immer wieder Verschärfungen und Erleichterungen im Hundegesetzt – so wurden obligatorische Hundekurse eingeführt und wieder abgeschafft.IMAGO/Silas Stein

Piero Marchesi (SVP) fordert nationale Hundeliste

Auf nationaler Ebene fordert SVP-Nationalrat Piero Marchesi eine Vereinheitlichung der Regeln von gefährlichen Rassen. «Alle diese Fälle zeigen, dass gefährliche Hunde in unserem Land ein echtes Problem darstellen.» Künftig soll es nicht mehr vom Kanton abhängen, ob eine Hunderasse als gefährlich gilt. Stattdessen soll national festgeschrieben werden, welche Hunderassen verboten sind und für welche es eine Bewilligungspflicht braucht.

«Zu lesen, dass wieder einmal Kinder von gefährlichen Hunden angegriffen werden, macht mich wütend», sagt SVP-Nationalrat Piero Marchesi, der mit einem Vorstoss die Hunderegelungen national Vereinheitlichen will.
«Zu lesen, dass wieder einmal Kinder von gefährlichen Hunden angegriffen werden, macht mich wütend», sagt SVP-Nationalrat Piero Marchesi, der mit einem Vorstoss die Hunderegelungen national Vereinheitlichen will.20min/Matthias Spicher

Damit will Marchesi die Sicherheit erhöhen und künftige Attacken verhindern. «Zu lesen, dass wieder einmal Kinder von gefährlichen Hunden angegriffen werden, macht mich wütend, denn leider befürchte ich, dass wir warten, bis das Schlimmste passiert.»

Barbara Steinemann (SVP): «Nicht verhinderbar»

«Es ist aber leider nicht so, dass es in stärker regulierten Kantonen weniger Vorfälle gibt als in weniger regulierten», sagt SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann.
«Es ist aber leider nicht so, dass es in stärker regulierten Kantonen weniger Vorfälle gibt als in weniger regulierten», sagt SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann.20min/Matthias Spicher

Der Bundesrat spricht sich gegen die Motion aus. Die Kantone hätten es selbst in der Hand, die Regeln zu harmonisieren. Die Rasse eines Hundes allein bestimme ausserdem nicht dessen Gefährlichkeit. Rassenlisten seien darum wenig geeignet, um Unfälle zu verhindern. Entscheidend sei die Erziehung der Hunde: «Aus Sicht des Bundesrates ist daher eine fundierte Ausbildung der Hundehaltenden zentraler als Rassenlisten oder -verbote.»

Auch SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann spricht sich gegen eine Verschärfung der Regeln aus: «Der Vorfall ist tragisch», sagt sie. «Es ist aber leider nicht so, dass es in stärker regulierten Kantonen weniger Vorfälle gibt als in weniger regulierten.»

Hast du Angst vor Hunden?

Das gilt im Kanton Zürich

In der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 über eine Änderung des Hundegesetzes sprachen sich die Stimmberechtigten für die Beibehaltung der bestehenden Ausbildungsverpflichtung aus. Mit einer Revision der Hundeverordnung hat der Regierungsrat am 15. Dezember 2021 beschlossen, die Hundeausbildung auf alle Hunde auszudehnen, zu vereinfachen und zu verkürzen.
Zudem gilt ein Halteverbot für gewisse Rassen (Listenhunde). Alle Hunde, die auf der Rassetypenliste II stehen, dürfen weder erworben noch gezüchtet werden, zudem ist ihnen der Zuzug in den Kanton Zürich verboten. Auf der Rassetypenliste II stehen der American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog (beides Pitbull-Varianten). Verboten sind auch Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Blutanteil der verbotenen Rassen.

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Melissa Greiter (mgr) arbeitet seit 2024 für 20 Minuten. Sie ist seit Februar 2025 Redaktorin im Ressort News, Wirtschaft und Videoreportagen.

Delia Bachmann (dba), Jahrgang 1993, arbeitet seit 2024 für 20 Minuten. Als Redaktorin im Ressort Politik berichtet sie über das Geschehen in Bundesbern.

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