Seniorin sexuell misshandelt: Der Prozess findet am Bezirksgericht Winterthur statt.20min/hoh
Darum gehts
Ein Mann (24) soll eine 63-jährige Frau sexuell missbraucht und sie mit seinem Körpergewicht von über 100 kg fast zu Tode gedrückt haben.
Die Frau war gesundheitlich angeschlagen und überlebte den Angriff nur knapp.
Der 24-Jährige muss sich am Mittwoch und Donnerstag vor Gericht verantworten. Er ist wegen versuchten Mordes und qualifizierter Vergewaltigung angeklagt.
Das Bezirksgericht Winterthur hat am Donnerstagabend den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.
Zum Schluss sagt der Richter zum 24-Jährigen: «Das angerichtete Leid können Sie nicht wiedergutmachen.» Das Einzige, was der Beschuldigte machen könne, sei zu schauen, dass in Zukunft eine solche Tat nie mehr passiere. «Dazu müssen Sie sich dem Therapeuten öffnen und erzählen, welche Gefühle und Gedanken Sie bei der Tat gehabt haben», sagt der Richter zum Beschuldigten, der die ganze Zeit auf den Boden starrt.
Mit der Urteilsverkündung ist der Prozess vor dem Bezirksgericht Winterthur beendet.
Neben der Vergewaltigung ist die Tat auch ein versuchter Mord. Der Beschuldigte habe das Opfer töten wollen und mit einer besonderen Skrupellosigkeit gehandelt. «Sie haben massive Gewalt ausgeübt», sagt der Richter und der Frau sehr grosse Schmerzen zugefügt.
Für das Gericht ist der Mann mittelgradig vermindert schuldfähig und nicht nur leicht, wie der Psychiater gesagt hat. Das wirkt sich strafreduzierend aus, deshalb beträgt die Strafe «nur» 18 Jahre. Die Strafe ist zu vollziehen. Daneben ordnet das Gericht eine strafbegleitende ambulante Therapie an. «Wer eine solche brutale Tat begeht, muss psychisch schwer gestört sein», zitiert der Richter das psychiatrische Gutachten.
Die Angehörigen des inzwischen verstorbenen Opfers erhalten eine Genugtuung von 30'000 Franken. Es ist ein knappes Jahr nach der Tat gestorben. «Die Frau hat sich nie mehr davon erholt», sagt der Richter. Der Tod hänge aber nicht direkt mit der Tat zusammen.
Für das Gericht hat der Mann die Tat nicht unter Alkohol und Drogen verübt, das hätten diverse Zeugen gesagt. «Ihre Taten waren geplant und wurden nicht spontan verübt», sagt der Richter. Der Beschuldigte habe ein halbes Jahr zuvor eine ähnliche Tat geplant, sie aber glücklicherweise nicht gemacht. Für das Gericht ist das Motiv offen.
Das Bezirksgericht Winterthur spricht den Beschuldigten am Donnerstagabend des versuchten Mordes und qualifizierter Vergewaltigung sowie weiterer Delikte schuldig und verurteilt ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Zum Schluss der Verhandlung sagt der junge Mann: «Ich werde mich mein Leben lang dafür schämen.» Er arbeite hart an sich, um sich zu verändern. Dann entschuldigt er sich bei den Angehörigen des Opfers.
Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil morgen Donnerstag um 17 Uhr fällen.
Nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes redet nun der Verteidiger. Er verlangt für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren sowie eine vollzugsbegleitende, ambulante therapeutische Behandlung.
«Die Tat macht sprachlos», sagt der Anwalt. Es handle sich aber nicht um eine kaltblütige Tat, sondern sein Mandant sei im inneren Chaos gefangen gewesen. Auch eine Zeugin, welche den Mann vorher gesehen hat, habe von einem verwirrten Eindruck gesprochen. «Die Tat war nicht von langer Hand geplant», sagt der Anwalt weiter.
In dieses Feld zerrte der Täter die Frau.20 Minuten
Er erwähnt die leicht verminderte Schuldfähigkeit wegen seines Kokainkonsums und das Geständnis. «Ich bin es gewesen», habe er bei der Verhaftung gesagt. Aus diesen Gründen sei die Unterschreitung des ordentlichen Strafrahmens mit den geforderten neun Jahren angemessen. Laut Gesetz wird Mord (und Mordversuch) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bis lebenslänglich bestraft.
Nun kommt der Staatsanwalt zum Vorwurf des versuchten Mordes zu sprechen. «Der Beschuldigte wollte sie als Zeugin aus dem Weg schaffen und ihr Leben zerstören.» Es handle sich um einen fast schon lehrbuchmässigen versuchten Eliminierungsmord. Nicht nur der Zweck sei besonders verwerflich gewesen, sondern auch die Ausführung. «Er ist ein Kasten von einem Mann und war dreimal so schwer wie das Opfer. Die Frau hat Höllenqualen erlitten.»
Weiter sagt der Staatsanwalt, dass der Beschuldige die Tat geplant hat. So hatte er am Morgen vor der Tat auf Pornoseiten nach erzwungenem Sex gesucht und das Handy auf Flugmodus gestellt, als er die Wohnung verliess.
Nach der Pause plädiert der Staatsanwalt. Er verlangt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen versuchten Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung sowie Gefährdung des Lebens und Drogendelikten. Zudem soll er eine ambulante therapeutische Behandlung erhalten.
«Es handelt sich um ein bestialisches Gewaltdelikt», sagt der Staatsanwalt. Bei der Tat seien der Frau die Minuten wie Stunden vorgekommen. Der Beschuldigte habe erst ein Jahr nach der Tat ein Geständnis abgelegt und Erinnerungslücken wegen Alkohol- und Drogenkonsums geltend gemacht.
Der Gerichtspsychiater geht davon aus, dass der Beschuldigte eine psychisch schwere Störung hat, die unbedingt behandelt werden muss. «Seine Schuldfähigkeit ist leicht vermindert», heisst es im Gutachten. Der Mann sei mittelschwer kokainabhängig. Das Rückfallrisiko für Sexualdelikte sei moderat.
Der Beschuldigte, der zuvor immer geschwiegen hat, wird plötzlich gesprächig. Er sagt, dass er die Therapie weiterführen möchte. Er wehrt sich aber gegen eine stationäre Massnahme (so genannte kleine Verwahrung) und will die ambulante Therapie fortführen: «Sie läuft sehr gut.» Er habe ein grosses Vertrauen zum jetzigen Therapeuten. «Ich muss daran schaffen und es muss sich etwas ändern, sonst habe ich keine Zukunft.»
Dass der Beschuldigte rund eine Woche nach der Tat von der Polizei verhaftet werden konnte, hängt mit einem ähnlichen Vorfall zusammen. So hatte der Mann schon im April 2022 eine andere Frau auf dem Spaziergang verfolgt, es kam aber zu keiner Vergewaltigung. Er hatte sie gefragt, wo man in der Gegend spazieren könne. Sie hatte ihm eine Route in die entgegengesetzte Richtung empfohlen. Dennoch sei er ihr gefolgt. Sie konnte aber mit dem Handy seine Autonummer fotografieren. Sie hat sich nach dem Zeugenaufruf auf den Vergewaltigungsfall bei der Polizei gemeldet, welche den Mann verhaften konnte.
Bei der persönlichen Befragung durch den Richter sagt der junge Mann, dass er ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern habe und eine unbeschwerte Jugend in der Schweiz verbrachte. Seine Eltern besuchen ihn im Gefängnis regelmässig.
Er hat eine Lehre abgeschlossen und ist nicht vorbestraft.
Das Opfer hat in der Untersuchung gesagt, dass der Beschuldigte nicht unter Drogen stand. Es hatte berufliche Erfahrung mit Drogensüchtigen. Der Mann habe ganz ruhig gesagt: «Ich muss dich jetzt umbringen.»
Weiter zitiert der Richter das Opfer, dass es überzeugt war, dass der Beschuldigte zweimal einen Orgasmus hatte: Einmal als er mit dem Penis in die Frau eindrang, das andere Mal, als er auf sie gesprungen war.
Laut psychiatrischem Gutachten ist auch ein sadistisches Motiv möglich. Der Beschuldigte habe es genossen, die Frau leiden zu sehen, als er ihr Mund und Nase zuhielt und sich mit vollem Körpergewicht auf die nur gerade 35 Kilogramm schwere Frau fallen liess.
Auf die Frage des Richters, wie oft er damals Kokain konsumiert habe, sagt der Beschuldigte: «Am Wochenende immer, unter der Woche nur vereinzelt.»
Der Richter geht jetzt auf die eigentliche Vergewaltigung ein. So habe die Frau gesagt: «Der Mann hatte Kraft wie ein Tier.» Wegen der überbordenden Gewalt gegen Kopf und Hals habe die Frau kaum mehr atmen können, zitiert der Richter die Anklageschrift. Die Frau habe sich in akuter Lebensgefahr befunden.
Zum Tatmotiv zitiert der Richter den Gerichtspsychiater. Dieser nannte im Gutachten zwei mögliche Theorien. Laut der ersten Theorie hatte der Täter primär Vergewaltigungsfantasien und habe darum die Vergewaltigung relativ schnell abgebrochen. Die zweite Theorie besagt, dass der Beschuldigte Dominanz- und Tötungsfantasien hatte und nicht primär sexuelle Absichten.
Der Richter erwähnt, dass der Beschuldigte am frühen Morgen gegen fünf Uhr drei einschlägige Sexportale aufgesucht hat. «Haben Sie Sexvideos angeschaut?», fragte der Richter. «Ich will dazu nichts sagen», lautet die Antwort. Auch die weiteren Fragen des Richters zur Attacke auf die Frau um die Mittagszeit beantwortet er nicht. Weiter erwähnt der Richter, dass ein Jogger zuvor gesehen hat, dass der Beschuldigte ein Tranchiermesser mit sich geführt habe.
Zu Beginn des Prozesses sagt der Beschuldigte. «Alles, was in der Anklageschrift steht, das stimmt.» Weitere Angaben will er nicht machen. Jetzt sei er in ambulanter Therapie und am Aufarbeiten der Tat. Er ist wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und mehrfacher Drogendelikte angeklagt. Er hatte in der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2022 mit Freunden Marihuana und drei bis vier Gramm Kokain konsumiert.
Die Kantonspolizei Zürich sperrte damals den Zugang zum Feld ab.Privat
Der Prozess beginnt um 8.15 Uhr. Der Mann sitzt mit gesenktem Kopf nehmen seinem Verteidiger. Er ist ganz in Schwarz gekleidet. Der Richter sagt, dass in Absprache mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft der Tatort in Rickenbach genannt werden kann.
Auf diesem Feld in Rickenbach Sulz wurde die Frau angefallen.Privat
Es ist eine Horrorgeschichte, die in der 13-seitigen Anklageschrift des Staatsanwalts beschrieben wird. Ein grosser und kräftiger Schweizer Handwerker mit Migrationshintergrund hat Ende Oktober 2022 im Bezirk Winterthur eine gesundheitlich angeschlagene und sehr zierliche Frau auf einem Spazierweg überfallen, sie in einen angrenzenden Acker geworfen und brutal sexuell misshandelt.
Laut Anklageschrift riss der heute 24-Jährige ihr Hose, Strumpfhosen und Unterhose runter und führte zwei Finger in ihre Vagina ein und sagte: «Dir gefällt das doch auch. Das ist doch schön.» Anschliessend drang er in sie ein. Während des Übergriffs hielt er ihr Mund und Nase zu und würgte sie.
«Ich muss dich jetzt umbringen»
Nicht genug: Der Beschuldigte, welcher ein grosses Tranchiermesser bei sich führte, drohte sie umzubringen, da sie ihn erkennen und verraten könnte. Aus diesem Grund stand er auf und liess sich mindestens zehnmal mit seinem vollen Körpergewicht von über hundert Kilogramm auf ihren Oberkörper fallen. Dabei sagte er immer wieder: «Ich muss dich jetzt umbringen.» Als die Frau bewusstlos wurde, dachte er, dass sie tot sei und verliess den Tatort.
Der Täter fügte der Frau schwere Verletzungen zu.Madeleine Schoder/Tamedia
Die Frau kam nach kurzer Zeit wieder zu sich und schleppte sich aus dem Feld, wo sie von einer Autofahrerin gesehen wurde. Sie erlitt durch die Tortur massive Verletzungen im Becken- und Intimbereich sowie Brüche an Brustbein, Rippen und einen Leberriss. Die Schwerverletzte befand sich in akuter Lebensgefahr und konnte nur dank schneller notfallmedizinischer Betreuung gerettet werden. Sie ist ein Jahr später gestorben. Ob ihr Tod mit der Tat zusammenhängt, steht nicht in der Anklageschrift.
Zahlreiche Auflagen
Der Prozess findet am Mittwoch und Donnerstag vor dem Bezirksgericht Winterthur statt. Der Staatsanwalt klagt den Beschuldigten des versuchten Mordes und qualifizierter Vergewaltigung sowie weiterer Delikte an. Das geforderte Strafmass wird er am Prozess bekannt gegeben. Die Öffentlichkeit ist vom Prozess ausgeschlossen.
Die Medien müssen die Anonymität des Beschuldigten und der Verstorbenen sowie der Erben strikt wahren und dürfen keine genaueren Angaben zu den Personen und dem Tatort machen.