28. SeptemberEigenmietwert: Darum gehts bei der nächsten Abstimmung
Worum geht es bei den Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften? Und fällt bei einem Ja auch der Eigenmietwert weg? 20 Minuten gibt dir den Überblick für die nächste Abstimmung.
Eigenmietwert: Darum gehts
- Am 28. September wird über die Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften abgestimmt.
- Die Vorlage erlaubt Kantonen, eine besondere Steuer auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften zu erheben.
- Bei Annahme der Vorlage entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts, welche Haus- und Wohnungseigentümer zahlen müssen.
- Befürworter kritisieren den Eigenmietwert als «Geistersteuer» und argumentieren, dass damit Fehlanreize zur hohen Verschuldung gesetzt werden.
- Gegner warnen vor Steuererhöhungen für Mieterinnen und Mieter und der Verwahrlosung von Häusern, da die Steuerabzüge für Renovationen entfallen.
Am 28. September stimmt die Stimmbevölkerung über zwei Vorlagen ab. Eine davon dreht sich um die Abschaffung des Eigenmietwerts.
20 Minuten gibt dir die Übersicht.
Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Bei der Vorlage stimmt die Stimmbevölkerung indirekt über die Abschaffung des Eigenmietwerts (siehe Box) ab: In erster Linie sieht die Vorlage vor, den Kantonen die Möglichkeit einzuräumen, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften zu erheben.
Was ist der Eigenmietwert?
Aber: Bei einem Ja zu dieser Verfassungsänderung würde gleichzeitig eine vom Parlament bereits beschlossene Gesetzesänderung in Kraft treten – nämlich die Abschaffung des sogenannten Eigenmietwerts bei Erst- und Zweitliegenschaften. Die beiden Vorlagen sind verknüpft: Der Eigenmietwert wird nur aufgehoben, wenn die Vorlage zur Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften angenommen wird. Scheitert die Vorlage an der Urne, bleibt alles beim Alten.

Sollte der Eigenmietwert abgeschafft werden, entfallen auch die Steuerabzüge der Kosten des Unterhalts der Liegenschaft und die Abzüge für Energiespar- und Umweltmassnahmen. Zudem werden die Abzugsmöglichkeiten bei Schuldzinsen eingeschränkt.
Eine Ausnahme gilt für Ersterwerber: Wer zum ersten Mal Wohneigentum kauft, kann während zehn Jahren einen begrenzten Schuldzinsabzug geltend machen – maximal 10'000 Franken für Ehepaare und 5000 Franken für Alleinstehende. Der Abzug nimmt jedoch jährlich linear um zehn Prozent ab.
Der Bundesrat, der die Vorlage unterstützt, schätzt die Steuerausfälle basierend auf dem heutigen Hypothekarzins-Niveau auf insgesamt 1,8 Milliarden Franken – der grösste Teil fällt bei Kantonen und Gemeinden an. Steigt das Zinsniveau auf durchschnittlich rund drei Prozent, erwarten Bund, Kantone und Gemeinden jedoch Mehreinnahmen.
So argumentieren Befürworter
Mit dem Eigenmietwert wird ein Einkommen versteuert, das nie erwirtschaftet wurde, sagt das Ja-Lager – welches grösstenteils aus Politikerinnen und Politikern der SVP, FDP, GLP, Mitte und dem Hauseigentümerverband besteht. Sie sprechen darum von einer «Geistersteuer».

Dass es für Eigenheimbesitzende steuerlich attraktiver sei, sich hoch zu verschulden als das Haus oder die Wohnung abzubezahlen, sei ein Fehlanreiz. Auch würden Rentnerinnen und Rentner, die ihr Haus weitgehend abbezahlt haben, mit höheren Steuern bestraft.
Die besondere «Objektsteuer», über die in dieser Vorlage ebenfalls abgestimmt wird, erlaube es den Kantonen, ihre Steuerausfälle abzufedern.
Hauseigentümer mit Rekordsumme im Abstimmungskampf
Das befürchten Gegner
Wird der Eigenmietwert abgeschafft, zahlen wir bald mehr statt weniger Steuern, mahnt das Nein-Komitee, bestehend aus SP, Grünen, einem FDP-Mann und Vertretern der Bauwirtschaft. Denn: Die Schweiz sei ein Land von Mietern und diese würden die Steuerausfälle durch den Wegfall des Eigenmietwerts bezahlen müssen. Der Kanton Zürich rechne mit einer Steuererhöhung von drei Prozent, sagte der Waadtländer FDP-Ständerat Pascal Broulis, der mit seiner Haltung der Mehrheit seiner Partei entgegensteht.

Ausserdem warnt das Nein-Lager vor einer Verwahrlosung von Häusern und Schwarzarbeit: Verschwände der Eigenmietwert, würden auch die Steuerabzüge für Renovationen oder energetische Aufwertungen wegfallen. Wegen der fehlenden Abzugsmöglichkeit befürchten die Gegner einen sinkenden Anreiz, Bauarbeiten korrekt abzurechnen. Es würde künftig einfach mehr schwarzgearbeitet – zum Schaden der Sozialversicherungen.
Auch die Kantone stellen sich gegen das Vorhaben: Die Konferenz der Kantonsregierungen teilte im Juni mit, dass für die Berg- und Tourismuskantone die besondere Liegenschaftssteuer keine befriedigende Ersatzlösung sei – und dass es keinen Handlungsbedarf gebe für die «einschneidende Reform».
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Nationale Abstimmung
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Christina Pirskanen (pir) arbeitet seit 2022 für 20 Minuten. Sie ist seit Januar 2024 Redaktorin in den Ressorts Politik sowie News und Gesellschaft.
