Über Ostern im Gefängnis: Marius Borg Høiby bekommt Besuch von seinem Vater

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Livetickeraktualisiert am Montag, 6. April, 2026

Morten Borg
Über Ostern im Gefängnis: Marius bekommt Besuch von seinem Vater

Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin steht in Oslo vor Gericht. Mehrere Frauen werfen ihm unter anderem Vergewaltigung vor. Im Ticker bist du immer auf dem neusten Stand.

Darum gehts

  • Marius Borg Høiby, Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, muss sich vor Gericht verteidigen.
  • Mehrere Frauen werfen ihm unter anderem Vergewaltigung vor.
  • Der Norweger sagt im Prozess selbst aus.

Für die norwegische Königsfamilie ist der Prozess gegen Marius Borg Høiby (29) der grösste Skandal in jüngerer Zeit. Gewalt, Drogen und schwere Sexualdelikte – die Vorwürfe gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) sind heftig und bestimmen seit dem Sommer 2024 die Schlagzeilen. Kurz vor Prozessbeginn wurde er wegen neuer Taten bereits zu vier Wochen Untersuchungshaft verurteilt.

In diesen Punkten wird Marius Borg Høiby angeklagt

In einigen Punkten bekennt sich Marius schuldig. Andere Vorwürfe bestreitet er, wie du in der Übersicht siehst.
In einigen Punkten bekennt sich Marius schuldig. Andere Vorwürfe bestreitet er, wie du in der Übersicht siehst.20 Min

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06.04.2026

Mo 09:35

Vater Morten besucht Marius im Gefängnis

Marius Borg Høiby sitzt noch immer im Gefängnis und wartet auf sein Urteil. Über Ostern hat der 29-Jährige laut Medienberichten Besuch von seinem Vater Morten erhalten. Der Besuch des 55-Jährigen dauerte Berichten zufolge zwei Stunden und fand zu den üblichen Besuchszeiten statt. Laut Informationen des Magazins «Se og Hør» kam Morten Borg ausgerechnet im Tesla seines Sohnes in die Haftanstalt.
Morten Borg und Mette-Marit waren in den späten 1990er-Jahren ein Paar.
Morten Borg und Mette-Marit waren in den späten 1990er-Jahren ein Paar.IMAGO/Capital Pictures

24.03.2026

Di 10:50

Marius muss in U-Haft bleiben

Nach dem Ende des Vergewaltigungs-Prozesses gegen den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin muss Marius Borg Høiby weiter in Untersuchungshaft auf das Urteil warten. Ein Gericht lehnte seine Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung von vor zwei Wochen ab, wie die norwegische Nachrichtenagentur NTB berichtete.
Anfang März hatte der 29-Jährige die Freilassung aus der U-Haft beantragt. Das zuständige Gericht hatte den Antrag aber mit Verweis «auf die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr» abgewiesen. Dagegen war Høiby in Berufung gegangen.
Bis vergangene Woche stand Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung unter anderem wegen Vergewaltigungs-Vorwürfen vor Gericht. Kurz vor Beginn des Prozesses war er erneut festgenommen worden, weil er gegen ein Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstossen und sich rücksichtslos verhalten haben soll. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Mit einem Urteil in dem umfangreichen Prozess gegen ihn ist aber erst Anfang Juni zu rechnen.

19.03.2026

Do 17:15

Das geschah am letzten Verhandlungstag

Am Ende des 27. Verhandlungstags hatte die Staatsanwaltschaft den Strafrahmen bereits klar abgesteckt. Sie fordert für Marius Borg Høiby insgesamt sieben Jahre und sieben Monate Haft.
Nach ihrer Darstellung drohen ihm:
elf Monate für Drogendelikte,
drei Jahre für die Vergewaltigung der Skaugum-Frau,
zwei Jahre für die Vergewaltigung der After-Party-Frau,
zwei Jahre für die Vergewaltigung der Hotel-Frau,
zwei Jahre und acht Monate für die Vergewaltigung der Lofoten-Frau,
vier Monate für Verstösse gegen das Kontaktverbot zur Lofoten-Frau,
elf Monate für Missbrauch in enger Beziehung gegenüber Nora Haukland sowie
fünf Monate für Gewalttaten, Ruhestörung, Sachbeschädigung und Verstösse im Fall der Frogner-Frau.
Parallel dazu verlangten die Opferanwältinnen und Opferanwälte hohe Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen.
Die Forderungen der Staatsanwaltschaft im Überblick:
  • Freiheitsstrafe: 7 Jahre und 7 Monate Haft insgesamt
  • Entschädigung der Skaugum-Frau: 14’200 Franken Schadenersatz plus 5000 Franken Erwerbsausfall
  • Entschädigung der Hotel-Frau: 14’200 Franken Schadenersatz plus 250 Franken Erwerbsausfall
  • Entschädigung der Nora Haukland: 12’300 Franken Schadenersatz
  • Entschädigung der Lofoten-Frau: rund 33’000 Franken
  • Entschädigung der After-Party-Frau: mindestens 22’000 Franken
  • Entschädigung der Frogner-Frau: rund 20’000 Franken

Marius' Verteidigung hat tiefere Forderungen

Am letzten Verhandlungstag begann dann das Schlussplädoyer der Verteidigung. In der Folge griff Verteidiger Petar Sekulic die schweren Anklagepunkte systematisch an und beantragte in allen Vergewaltigungsfällen Freispruch.
Am Nachmittag übernahm Ellen Holager Andenæs den Teil zur Strafzumessung. Sie hielt zwar ebenfalls an Freisprüchen in den schwersten Punkten fest, erklärte aber, dass Marius für mehrere von ihm eingeräumte Delikte verurteilt werden müsse. Gleichzeitig setzte sie deutlich tiefere Strafmasse an als die Staatsanwaltschaft.
  • Freiheitsstrafe: Fünf bis maximal sechs Jahre
  • Entschädigungen: In jedem der Fälle die Hälfte der Anklage-Forderungen
Auch bei den Entschädigungen verlangte die Verteidigung eine klare Reduktion. Sie argumentierte, Marius solle grundsätzlich weder wegen Vergewaltigung noch wegen Gewalt in nahen Beziehungen verurteilt werden und deshalb auch keine Entschädigungen zahlen müssen.
Zugleich räumte Andenæs ein, dass das Gericht selbst bei einem strafrechtlichen Freispruch zivilrechtliche Ansprüche prüfen könne, weil dort tiefere Beweisanforderungen gelten. Für diesen Fall forderte sie aber, die verlangten Genugtuungen deutlich zu kürzen. Unter Verweis auf frühere Urteile sagte sie ausdrücklich, die Entschädigungen sollten in diesen Fällen mindestens halbiert werden.

Staatsanwalt und Opferanwältinnen ergriffen nochmals das Wort

Zum Schluss reagierten Staatsanwalt und Opferanwältinnen noch einmal auf die Verteidigung. Staatsanwalt Sturla Henriksbø warnte davor, sogenannte Vergewaltigungsmythen zur Grundlage eines Freispruchs zu machen, etwa die Erwartung, Opfer müssten sich immer sofort wehren oder sofort den Kontakt abbrechen.
Heidi Reisvang, die Nora Haukland vertritt, hielt dagegen. Es sei eindeutig bewiesen, dass Nora Haukland Opfer von Gewalt in einer nahen Beziehung gewesen sei, nicht Marius. Sie widersprach auch dem Argument der Verteidigung, die mediale Belastung dürfe bei Entschädigungen nicht berücksichtigt werden und sagte, die Berichterstattung sei eine direkte Folge von Marius Borg Høibys eigenem Verhalten. Auch Mette Yvonne Larsen, die die Frogner-Frau vertritt, erklärte, die Verteidigung liege in der Frage der Entschädigung rechtlich falsch.

Urteil wird Anfang Juni erwartet

Mit den letzten Ausführungen der Verteidigung endete schliesslich die Hauptverhandlung. Weder die Geschädigten noch Marius selbst machten von einem Schlusswort Gebrauch. Damit ist das Verfahren inhaltlich abgeschlossen. Das Urteil soll in einer späteren Sitzung eröffnet werden und wird nach aktuellem Stand Anfang Juni erwartet.
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19.03.2026

Do 16:55

Hauptverhandlung beendet: Urteil soll Anfang Juni folgen

Mit den letzten Ausführungen der Verteidigung endet die Hauptverhandlung. «Das war alles von unserer Seite, danke», sagt Verteidiger Petar Sekulic. Der Vorsitzende Richter bedankt sich und weist darauf hin, dass die Geschädigten die Möglichkeit hätten, ein Schlusswort zu sprechen. Davon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.
Auch der Angeklagte Marius Borg Høiby verzichtet auf ein letztes Wort. Damit erklärt das Gericht die Beweisaufnahme und die Hauptverhandlung offiziell für beendet.
Das Urteil soll in einer späteren Sitzung verkündet werden und wird voraussichtlich Anfang Juni erwartet. Ein genauer Termin soll den Verfahrensbeteiligten und der Presse noch mitgeteilt werden.

19.03.2026

Do 16:45

«Ich meine, dass die Verteidigung hier rechtlich falsch liegt»

Heidi Reisvang zieht zum Abschluss eine klare Schlussfolgerung: «Ich meine, dass eindeutig bewiesen ist, dass Nora Haukland das Opfer von Gewalt in einer nahen Beziehung ist – nicht Marius Borg Høiby.»
Nachdem sie sich setzt, fragt der Vorsitzende, ob weitere Anmerkungen vorliegen. Auch die Anwältin der Frau aus Frogner, Mette Yvonne Larsen, meldet sich zu Wort.
«Hohes Gericht», beginnt sie und betont, dass es in dieser Phase um juristische Bewertung gehe – und dass unterschiedliche Auffassungen dazu gehörten.
Im Streitpunkt rund um die Entschädigung für die Frau aus Frogner vertritt sie eine klare Position: «Ich meine, dass die Verteidigung hier rechtlich falsch liegt.»

19.03.2026

Do 16:40

«Die Berichterstattung ist das Ergebnis von Marius Borg Høibys eigenen Handlungen»

Nachdem Staatsanwalt ergreift Heidi Reisvang, die Verteidigerin von Nora Haukland das Wort. Auch sie widerspricht der Darstellung von Marius' Verteidigung.
Sie weist zunächst den Vorwurf zurück, Nora Haukland sei unglaubwürdig, weil sie sich selbst als schüchtern beschrieben habe. «Das ist aus dem Zusammenhang gerissen», sagt Reisvang.
Anschliessend wendet sie sich der Frage der Entschädigung zu. Die Verteidigung habe argumentiert, die mediale Belastung dürfe nicht zu Lasten von Høiby berücksichtigt werden.

«Keine der Geschädigten würde heute hier sitzen, wenn der Angeklagte sich nicht so verhalten hätte.»

Heidi Reisvang, Verteidigerin von Nora Haukland
Dem widerspricht sie deutlich: «Keine der Geschädigten würde heute hier sitzen, wenn der Angeklagte sich nicht so verhalten hätte», sagt sie.
Die mediale Aufmerksamkeit sei eine direkte Folge seines Handelns. «Die Berichterstattung ist das Ergebnis von Marius Borg Høibys eigenen Handlungen», so Reisvang.

19.03.2026

Do 16:14

Staatsamwalt warnt vor «Vergewaltigungsmythen»

Zum Abschluss des Tages ergreift Staatsanwalt Sturla Henriksbø nochmals das Wort und kündigt eine kurze Replik an.
Er geht direkt auf zentrale Argumente der Verteidigung ein und warnt vor sogenannten «Vergewaltigungsmythen».
«Es gibt klassische Vorstellungen darüber, wie Opfer reagieren sollten», sagt er. Dazu gehöre etwa die Annahme, Betroffene würden sich sofort wehren oder die Situation verlassen – und hätten danach keinen weiteren Kontakt oder Sex.
«Das mag für einige zutreffen, aber nicht für alle», betont Henriksbø.
Er verweist auf die Aussage des Psychiaters Trond Heir, der vor Gericht erklärt habe, dass Reaktionen auf sexuelle Übergriffe sehr unterschiedlich ausfallen könnten.
Daraus zieht der Staatsanwalt eine klare Schlussfolgerung: Es könne kein Freispruch darauf gestützt werden, dass sich eine Geschädigte nicht so verhalte, wie es stereotyp erwartet werde.
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19.03.2026

Do 16:01

«Die Genugtuung sollte in unseren Fällen halbiert werden»

Zur Untermauerung ihrer Argumentation zitiert sie aus einem früheren Urteil in einer Vergewaltigungssache. In diesem Fall habe das Gericht den Ablauf vor der Tat berücksichtigt und die Entschädigung entsprechend reduziert.
«Der Punkt dieses Urteils ist, dass die Genugtuung halbiert wurde», sagt Andenæs. Statt ursprünglich 100’000 Kronen seien letztlich nur 50’000 Kronen zugesprochen worden.
Aus Sicht der Verteidigung zeige dies, dass auch im vorliegenden Fall eine Reduktion der geforderten Entschädigung gerechtfertigt sein könne.
Sie kommt zum Schluss, dass die bisherigen Urteile dafür sprächen, die geforderten Entschädigungen deutlich zu reduzieren. «Ich meine, dass die Genugtuung in unseren Fällen mindestens halbiert werden sollte», sagt Andenæs.

19.03.2026

Do 15:53

Für Schadenersatz herrschen geringere Beweisstandards

Anschliessend wendet sie sich den Schadenersatzforderungen zu.
Grundsätzlich bleibe die Verteidigung dabei, dass Høiby freigesprochen werden sollte – sowohl in Bezug auf die Vergewaltigungsvorwürfe als auch hinsichtlich der Gewalt in nahen Beziehungen. Entsprechend sei er auch nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet.
Gleichzeitig räumt sie ein, dass das Gericht auch bei einem Freispruch zivilrechtliche Ansprüche prüfen könne, da hier ein geringerer Beweisstandard gelte.
Für diesen Fall gehe es um die Höhe möglicher Zahlungen. Andenæs verweist auf ein bereits eingereichtes Schreiben, in dem die Position der Verteidigung ausführlich dargelegt sei.
«Ich habe dort bereits alles Wesentliche ausgeführt – darauf werde ich hier nicht im Detail eingehen», sagt sie.

19.03.2026

Do 15:21

Die Verteidigung hält eine Freiheitsstrafe von 5 bis 6 Jahren für angemessen

Zum Abschluss ihrer Ausführungen zur Strafzumessung nennt Andenæs ein Gesamtstrafmass für alle eingeräumten Delikte.
Andenæs geht auf die mögliche Gesamtstrafe ein, falls Høiby in allen Punkten verurteilt wird (die Verteidigung hält grundsätzlich an Freisprüchen fest). Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafe von sieben Jahren und sieben Monaten beantragt. «Ich bin etwas optimistischer, was das Ergebnis angeht», sagt sie.
Aus Sicht der Verteidigung sei eine Gesamtstrafe von etwa fünf bis sechs Jahren angemessen, sollte es zu einer Verurteilung in allen Punkten kommen.

19.03.2026

Do 15:19

Acht bis zehn Monate für den Fall mit Nora Haukland

Andenæs geht anschliessend auf den Anklagepunkt der Misshandlung in der Beziehung gegenüber Nora Haukland ein.
Grundsätzlich hält die Verteidigung an ihrem Standpunkt fest, dass Høiby freigesprochen werden sollte. Für den Fall einer Verurteilung nimmt sie jedoch eine alternative Bewertung vor.
«Dann liegt die Schwere des Verhältnisses ganz im unteren Bereich dessen, was Paragraf 282 erfasst», sagt sie.
Sie verweist auf vergleichbare Fälle, in denen Freiheitsstrafen von rund einem Jahr verhängt wurden, betont jedoch, dass der vorliegende Fall «deutlich weniger schwer» sei.
Daraus leitet sie ein Strafmass von etwa acht bis zehn Monaten ab, sollte es zu einer Verurteilung kommen.

19.03.2026

Do 15:15

Für die Drohung fordert die Verteidigung 14 bis 21 Tage

Andenæs geht anschliessend auf die Drohung ein, die Høiby gegenüber einem Mann ausgesprochen haben soll.
Dabei handelt es sich um die Nachricht: «Du bist ein verdammter toter Mann.» Sie bewertet diese als wenig gravierend. «Das ist eine ziemlich wenig bedrohliche Nachricht», sagt sie und weist darauf hin, dass auch der Betroffene selbst die Nachricht nicht ernst genommen habe.
Für den Fall, dass das Gericht dennoch zu einer Verurteilung kommt, hält sie das Strafmass für gering. «Das rechtfertigt meiner Ansicht nach eine Freiheitsstrafe von vielleicht 14 bis 21 Tagen», sagt Andenæs und verweist zur Begründung auf entsprechende Rechtsprechung des Obersten Gerichts.

19.03.2026

Do 15:12

Für den Frogner-Fall fordert die Verteidigung sechs bis acht Monate

Im Fall der Frogner-Frau erklärt die Verteidigerin, dass es schwierig sei, vollständig vergleichbare Fälle zu finden. Dennoch gebe es Entscheidungen, die als Orientierung dienen könnten. Sie zieht ein Urteil des Obersten Gerichts heran und liest daraus Passagen vor, um dem Gericht einen Anhaltspunkt für das angemessene Strafniveau zu geben.
Andenæs führt aus, dass die von ihr zitierten Urteile Fälle betreffen, die schwerer seien als der vorliegende. Sowohl eine Entscheidung des Obersten Gerichts als auch ein Urteil aus Frostating aus dem Jahr 2024 hätten zu Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise elf Monaten geführt.
Vor diesem Hintergrund sieht sie im Fall Høiby ein niedrigeres Strafniveau als angemessen an. «Ich meine, dass das Strafmass für die Taten gegenüber der Frau aus Frogner im Bereich von sechs bis acht Monaten liegt», sagt sie.

19.03.2026

Do 15:05

Für Drogenhandel fordert die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten

Verteidigerin Ellen Holager Andenæs beginnt ihre Ausführungen zur Strafzumessung mit dem Transport von rund 3,5 Kilogramm Marihuana von Lørenskog nach Tønsberg im Jahr 2020 – ein Vorwurf, den Høiby eingeräumt hat.
Sie verweist auf einschlägige Urteile, die das Gericht bei der Strafhöhe berücksichtigen solle. Dabei betont sie, dass es sich um einen Transport innerhalb Norwegens gehandelt habe, was grundsätzlich milder zu bewerten sei als eine Einfuhr.
«Das angemessene Strafniveau liegt hier unter einem Jahr Freiheitsstrafe – noch bevor man das Geständnis berücksichtigt», sagt Andenæs.
Zudem hebt sie hervor, dass Høibys Beteiligung nur von kurzer Dauer gewesen sei und er daraus keinen finanziellen Vorteil gezogen habe. «Das ist unbestritten», sagt sie.
Vor diesem Hintergrund hält die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von rund zehn Monaten für angemessen.
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19.03.2026

Do 15:01

Ellen Holager Andenæs übernimmt das Wort

Anschliessend übernimmt Verteidigerin Ellen Holager Andenæs das Wort. Sie kündigt an, sich kurz zu halten. «Ich werde mich nun dem weniger erfreulichen Teil widmen – der Strafzumessung und den Entschädigungsforderungen», sagt sie.
Ellen Holager Andenæs vertritt Marius.
Ellen Holager Andenæs vertritt Marius.IMAGO/NTB
Dabei stellt sie klar, dass unabhängig vom Ausgang in den übrigen Punkten eine Strafe festgesetzt werden müsse. Høiby habe mehrere Vorwürfe eingeräumt, für die er «zweifellos verurteilt werden» müsse.

19.03.2026

Do 14:56

Die Stimmung im Gerichtssaal ist angespannt

Während Sekulic sein Plädoyer fortsetzt, ist im Gerichtssaal eine spürbare Spannung zu beobachten. Bistandsanwältin Mette Yvonne Larsen reagiert sichtbar – sie schüttelt den Kopf, verdreht die Augen und flüstert mit Kollegen.
Das Plädoyer des Verteidigers geht nun in eine sehr fachliche Richtung. Er bezieht sich auf verschiedene Gesetzesartikel und andere Gerichtsentscheide. Damit will er dem Gericht einen rechtlichen Rahmen für die Bewertung gewisser Ereignisse geben.
Insbesondere für die Frage, ob Marius' Taten als «schwer» einzustufen sind Er verweist darauf, dass mehrere Kriterien erfüllt sein müssten, um eine solche Einordnung vorzunehmen – Kriterien, die Høiby nach Darstellung der Verteidigung bestreitet. «Am Ende ist es Sache des Gerichts, zu beurteilen, ob diese Schwelle erreicht ist», sagt Sekulic.

19.03.2026

Do 14:35

Verteidiger über Marius-Pelicot-Vergleich: «absurd auf so vielen Ebenen»

Sekulic geht im weiteren Verlauf seines Plädoyers auf die Vorwürfe ein, die die Frau aus Frogner betreffen. Er stellt zunächst klar, dass Høiby in mehreren Punkten strafbares Verhalten eingeräumt habe. «Es ist unstrittig, dass Marius sich in dieser Zeit mehrfach nicht nur kritikwürdig, sondern auch strafbar verhalten hat», sagt er. Dafür müsse er auch bestraft werden.
Besonders scharf kritisiert Sekulic einen Vergleich aus der Anklage. Dass Haukland mit der Französin Gisèle Pelicot verglichen worden sei, bezeichnet er als «absurd auf so vielen Ebenen». Eine solche Gleichsetzung halte er für unangemessen.
Im Anschluss wendet sich Sekulic wieder der Beziehung zwischen Høiby und der Frau aus Frogner zu. Er stellt die Frage, ob das Gericht ein vollständiges Bild erhalten habe – und verneint dies. «Ich meine nein», sagt er.
Besonders scharf kritisiert Sekulic einen Vergleich aus der Anklage. Dass Haukland mit der Französin Gisèle Pelicot verglichen worden sei, bezeichnet er als «absurd auf so vielen Ebenen». Eine solche Gleichsetzung halte er für unangemessen.
Im Anschluss wendet sich Sekulic wieder der Beziehung zwischen Høiby und der Frau aus Frogner zu. Er stellt die Frage, ob das Gericht ein vollständiges Bild erhalten habe – und verneint dies. «Ich meine nein», sagt er

19.03.2026

Do 13:47

Nora Haukland sei «alles andere als schüchtern oder zurückhaltend»

Der Verteidiger von Marius Borg Høiby setzt in seinem Plädoyer einen klaren Schwerpunkt: weniger auf die von der Anklage geschilderten Gewaltvorwürfe, sondern auf die Dynamik der Beziehung selbst.
Dabei stellt er Haukland als aktive und selbstbewusste Partei dar. Er verweist auf Episoden, in denen sie Høiby geschlagen, ihm das Handy weggenommen oder ihn provoziert haben soll. Auch die Frage der Untreue dreht er um und stellt in den Raum, dass nicht Høiby, sondern sie untreu gewesen sein könnte – was Haukland vor Gericht zurückgewiesen hat.
Zugleich betont die Verteidigung, Haukland sei «alles andere als schüchtern oder zurückhaltend», sondern eine starke Persönlichkeit. Ziel dieser Argumentation ist es, das von der Staatsanwaltschaft gezeichnete Bild eines dauerhaften Angst- oder Gewaltverhältnisses in der Beziehung infrage zu stellen.
Ellen Holager Andenæs vertritt Marius Borg Høiby.
Ellen Holager Andenæs vertritt Marius Borg Høiby.IMAGO/NTB
Der Richter kündigt eine kurze Pause an. Danach wird Ellen Holager Andenæs mit ihrem Schlussplädoyer beginnen. Sie wird detailliert auf das geforderte Strafmass eingehen.

19.03.2026

Do 13:37

Verteidiger dementiert auch Nora Hauklands Aussagen

Anschliessend wendet sich Sekulic dem Vorwurf der Misshandlung in einer nahen Beziehung zum Nachteil von Nora Haukland zu. Die zentrale Frage sei, ob Haukland in der Beziehung in einem dauerhaften Klima aus Angst, Gewalt und Drohungen gelebt habe. Das weist die Verteidigung zurück.
Nora Haukland war mit Marius in einer Beziehung und ist eine der Klägerinnen.
Nora Haukland war mit Marius in einer Beziehung und ist eine der Klägerinnen.IMAGO/NTB
Sekulic sagt, Høiby bestreite ein solches «Regime» ausdrücklich. Die Machtverhältnisse seien eher ausgeglichen gewesen. Hauklands Darstellung als schüchterne, schwächere Partei «stimme nicht». Sekulic verweist auf zahlreiche Beispiele, die seiner Ansicht nach gegen ein dauerndes Angstverhältnis sprechen sollen. Er hebt hervor, dass es in der Beziehung viel Streit, viel Alkohol und «Schreien in beide Richtungen» gegeben habe.

«Diese Diskrepanz schwächt ihre Glaubwürdigkeit.»

Petar Sekulic, Verteidiger von Marius
Auch intime Fotos, die Haukland ihm geschickt habe, zieht Sekulic heran. Damit wolle er zeigen, dass sie nicht die zurückhaltende, eingeschüchterte Person gewesen sei, als die sie sich heute darstelle. «Diese Diskrepanz schwächt ihre Glaubwürdigkeit.»

19.03.2026

Do 13:35

«In keinem der Fälle gibt es Beweise, die für eine Verurteilung ausreichen»,

Der Verteidiger von Marius fasst seine Argumentationen zu den Vergewaltigungsvorwürfen zusammen. «Aus meiner Sicht gibt es in keinem der vier Fälle Beweise, die für eine Verurteilung ausreichen», erklärt er. Dabei verweist er auf den Schlafexperten. Dessen Einschätzung sei mit «erheblicher Unsicherheit» behaftet. Auch die Videos würden kaum eine Interaktion zeigen und darum nicht als Beweise ausreichen.
Er betont, dass auch Marius' subjektive Wahrnehmung in Betracht gezogen werden müsse. Demnach könnte es sein, dass Marius sich dessen nicht bewusst war, dass kein Einverständnis der Frauen vorlag.
«Ja, Høiby hat mehrere Straftaten eingeräumt. Ja, er hat auch ein Wutproblem.» Aber daraus lasse sich nicht ableiten, dass er Frauen grundsätzlich rücksichtslos behandle oder sich über ihren Willen hinwegsetze. «Für eine solche Schlussfolgerung gibt es keine Grundlage», sagt Sekulic.

19.03.2026

Do 12:56

«Es gibt so gut wie nichts, was für eine Verurteilung spricht»

Nach der Pause wird die Verhandlung fortgesetzt. Verteidiger Petar Sekulic nimmt seine Ausführungen wieder auf und widmet sich nun dem Anklagepunkt, der die Frau aus dem Hotel betrifft. Laut Anklage soll es nach einvernehmlichem Sex in ihrem Hotelzimmer zu einer Vergewaltigung gekommen sein.
Zu Beginn betont Sekulic, dass aus seiner Sicht «so gut wie nichts für eine Verurteilung spricht». Die zentralen Beweise seien die Aussagen der Beteiligten sowie die Videoaufnahmen. Gerade diese sprächen eher für einen Freispruch.
IMAGO/NTB
In Bezug auf die Frage des Einverständnisses argumentiert die Verteidigung, es sei «unmöglich festzustellen», dass Høiby erkannt habe, dass die Frau nicht einverstanden gewesen sei. Sekulic verweist auf ihre eigene Aussage, wonach bestimmte Signale – etwa mit geschlossenen Augen daliegen – für sie keine Einladung zum Sex seien. «Mit einem solchen Verständnis ist es vielleicht nicht überraschend, dass sie im Nachhinein von unfreiwilligem Sex spricht», sagt er.
Weiter hebt er hervor, dass die Frau erst rund drei Monate nach dem Vorfall die Polizei kontaktierte. Es habe «eine gewisse Zeit gedauert, das Geschehen zu verarbeiten». Auch dies wertet er als relevanten Umstand.
Auch Widersprüche hebt die Verteidigung hervor. So habe die Schwester der Frau vor Gericht von Schmerzen gesprochen, dies sei jedoch in früheren Aussagen nicht erwähnt worden. Weitere Details – etwa dass Høiby sich auf dem Hotel «kälter» verhalten habe – seien erst sehr spät im Verfahren eingeführt worden.
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19.03.2026

Do 11:49

Marius' Verteidigung setzt alles daran, das Strafmass zu mindern

Im Plädoyer zur Frau von der After-Party versucht Verteidiger Petar Sekulic weiterhin, Zweifel an einem fehlenden Einverständnis zu wecken.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Videoaufnahmen. Aus Sicht der Verteidigung zeigten diese einvernehmlichen Sex. Sekulic argumentiert, es könne sein, dass die Frau sich an Teile des Geschehens nicht erinnere – nicht weil kein Einverständnis vorgelegen habe, sondern aufgrund von Erinnerungslücken.
Er stellt zudem in den Raum, dass sie sich möglicherweise zeitweise in einem Zustand zwischen Wachsein und Schlaf befunden habe, ohne dass Høiby dies erkannt habe.
Die Verteidigung hält grundsätzlich daran fest, dass es in den Fällen eher um die Frage der Aufnahmen und deren Wirkung gehe – nicht um erzwungene sexuelle Handlungen. Auch der Umstand, dass einige der Frauen die Ereignisse zunächst nicht als Übergriff eingeordnet hätten, wird als Argument herangezogen.
Damit verfolgt die Verteidigung konsequent das Ziel, eine alternative Deutung der Ereignisse aufzuzeigen – und so Zweifel an einer strafrechtlich relevanten Zwangssituation zu begründen.
Sekulic fordert auch in diesem Fall einen Freispruch. «Alle Beweise in diesem Fall können so verstanden werden, dass er unschuldig ist», sagt er. Wenn eine solche realistische Möglichkeit bestehe, müsse das Gericht freisprechen.
Der Richter kündigt anschliessend eine Mittagspause bis 12.25 Uhr an.

19.03.2026

Do 11:29

Erneut wird Sekulic einen Freispruch beantragen

Sekulic geht weiter auf das Verhalten Høibys in der fraglichen Nacht ein und verweist dabei auf Nachrichten mit Frogner-Frau, die von der Staatsanwaltschaft als belastend hervorgehoben wurden.
Diese zeigten aus seiner Sicht zwar ein problematisches Verhalten. «Das ist moralisch klar vorwerfbar», sagt er – zieht jedoch eine klare Grenze: «Aber Vergewaltigung – nein.»
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, es gebe ein Muster, wonach Høiby vor mehreren der mutmasslichen Taten Streit mit der Frau aus Frogner gehabt habe.
Sekulic widerspricht dieser Einordnung und betont, es gebe aus seiner Sicht keine Umstände vor, während oder nach dem Ereignis, die seine Darstellung ausschliessen würden.
«Es gibt nichts, was ausschliesst, dass sie wach war – oder dass er davon ausgegangen ist, dass sie wach war», sagt er. Auch zum Filmen nimmt er Stellung. Høiby habe erklärt, sich daran nicht erinnern zu können und auch nicht daran, um Erlaubnis gefragt zu haben. Ebenso könne er sich nicht an eine Ablehnung erinnern.
Die Verteidigung argumentiert, Høiby sei davon ausgegangen, dass ein stillschweigendes Einverständnis vorgelegen habe. Die Frau sei wach gewesen – sowohl beim sexuellen Kontakt als auch beim Filmen.
Auf dieser Grundlage kündigt Sekulic auch für diesen Anklagepunkt an, Freispruch zu beantragen.

19.03.2026

Do 11:18

Geschädigte bezeichnete Marius als «gut» und «gemütlich»

Anschliessend geht Sekulic auf ein Notizdokument ein, das die Frau selbst erstellt haben soll. Darin habe sie Høiby anhand verschiedener Kriterien bewertet.
Sie habe erklärt, sie habe dies gemacht, um sich an die Begegnung zu erinnern. In dem Dokument fänden sich Beschreibungen wie «gut» und «gemütlich». «Es steht nichts über Unbehagen oder über das Aufwachen während eines Geschlechtsakts», sagt Sekulic.
Auf Nachfrage des Gerichts habe die Frau erklärt, sie habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht verstanden, was sie erlebt habe. Sekulic stellt diese Erklärung infrage.

«Wenn es sich um eine derart unangenehme Erfahrung gehandelt hätte, hätte sie in diesem Notizdokument auftauchen müssen.»

Petar Sekulic, Verteidiger von Marius
Unter Verweis auf die Aussagen des Schlafexperten argumentiert er, dass sich Menschen in der Regel gut an Ereignisse kurz nach dem Aufwachen erinnern könnten. «Wenn es sich um eine derart unangenehme Erfahrung gehandelt hätte, hätte sie in diesem Notizdokument auftauchen müssen», sagt er.