Am Ende des 27. Verhandlungstags hatte die Staatsanwaltschaft den Strafrahmen bereits klar abgesteckt. Sie fordert für Marius Borg Høiby insgesamt sieben Jahre und sieben Monate Haft.
Nach ihrer Darstellung drohen ihm:
elf Monate für Drogendelikte,
drei Jahre für die Vergewaltigung der Skaugum-Frau,
zwei Jahre für die Vergewaltigung der After-Party-Frau,
zwei Jahre für die Vergewaltigung der Hotel-Frau,
zwei Jahre und acht Monate für die Vergewaltigung der Lofoten-Frau,
vier Monate für Verstösse gegen das Kontaktverbot zur Lofoten-Frau,
elf Monate für Missbrauch in enger Beziehung gegenüber Nora Haukland sowie
fünf Monate für Gewalttaten, Ruhestörung, Sachbeschädigung und Verstösse im Fall der Frogner-Frau.
Parallel dazu verlangten die Opferanwältinnen und Opferanwälte hohe Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen.
Die Forderungen der Staatsanwaltschaft im Überblick:
- Freiheitsstrafe: 7 Jahre und 7 Monate Haft insgesamt
- Entschädigung der Skaugum-Frau: 14’200 Franken Schadenersatz plus 5000 Franken Erwerbsausfall
- Entschädigung der Hotel-Frau: 14’200 Franken Schadenersatz plus 250 Franken Erwerbsausfall
- Entschädigung der Nora Haukland: 12’300 Franken Schadenersatz
- Entschädigung der Lofoten-Frau: rund 33’000 Franken
- Entschädigung der After-Party-Frau: mindestens 22’000 Franken
- Entschädigung der Frogner-Frau: rund 20’000 Franken
Marius' Verteidigung hat tiefere Forderungen
Am letzten Verhandlungstag begann dann das Schlussplädoyer der Verteidigung. In der Folge griff Verteidiger Petar Sekulic die schweren Anklagepunkte systematisch an und beantragte in allen Vergewaltigungsfällen Freispruch.
Am Nachmittag übernahm Ellen Holager Andenæs den Teil zur Strafzumessung. Sie hielt zwar ebenfalls an Freisprüchen in den schwersten Punkten fest, erklärte aber, dass Marius für mehrere von ihm eingeräumte Delikte verurteilt werden müsse. Gleichzeitig setzte sie deutlich tiefere Strafmasse an als die Staatsanwaltschaft.
- Freiheitsstrafe: Fünf bis maximal sechs Jahre
- Entschädigungen: In jedem der Fälle die Hälfte der Anklage-Forderungen
Auch bei den Entschädigungen verlangte die Verteidigung eine klare Reduktion. Sie argumentierte, Marius solle grundsätzlich weder wegen Vergewaltigung noch wegen Gewalt in nahen Beziehungen verurteilt werden und deshalb auch keine Entschädigungen zahlen müssen.
Zugleich räumte Andenæs ein, dass das Gericht selbst bei einem strafrechtlichen Freispruch zivilrechtliche Ansprüche prüfen könne, weil dort tiefere Beweisanforderungen gelten. Für diesen Fall forderte sie aber, die verlangten Genugtuungen deutlich zu kürzen. Unter Verweis auf frühere Urteile sagte sie ausdrücklich, die Entschädigungen sollten in diesen Fällen mindestens halbiert werden.
Staatsanwalt und Opferanwältinnen ergriffen nochmals das Wort
Zum Schluss reagierten Staatsanwalt und Opferanwältinnen noch einmal auf die Verteidigung. Staatsanwalt Sturla Henriksbø warnte davor, sogenannte Vergewaltigungsmythen zur Grundlage eines Freispruchs zu machen, etwa die Erwartung, Opfer müssten sich immer sofort wehren oder sofort den Kontakt abbrechen.
Heidi Reisvang, die Nora Haukland vertritt, hielt dagegen. Es sei eindeutig bewiesen, dass Nora Haukland Opfer von Gewalt in einer nahen Beziehung gewesen sei, nicht Marius. Sie widersprach auch dem Argument der Verteidigung, die mediale Belastung dürfe bei Entschädigungen nicht berücksichtigt werden und sagte, die Berichterstattung sei eine direkte Folge von Marius Borg Høibys eigenem Verhalten. Auch Mette Yvonne Larsen, die die Frogner-Frau vertritt, erklärte, die Verteidigung liege in der Frage der Entschädigung rechtlich falsch.
Urteil wird Anfang Juni erwartet
Mit den letzten Ausführungen der Verteidigung endete schliesslich die Hauptverhandlung. Weder die Geschädigten noch Marius selbst machten von einem Schlusswort Gebrauch. Damit ist das Verfahren inhaltlich abgeschlossen. Das Urteil soll in einer späteren Sitzung eröffnet werden und wird nach aktuellem Stand Anfang Juni erwartet.