Knappes ResultatShowdown in Lausanne: Kippen Bundesrichter die E-ID-Abstimmung?
Wegen Zuwendungen der Swisscom an die Ja-Kampagne fordern Gegner des E-ID-Gesetzes die Aufhebung des Abstimmungsresultats. Nun entscheidet das Bundesgericht. Wir erklären, worum es geht und was zu erwarten ist.
Darum gehts
- Gegner fordern die Aufhebung der E-ID-Abstimmung. Sie kritisieren eine Spende der Swisscom an die Ja-Kampagne.
- Das Bundesgericht entscheidet am Dienstag über diese Beschwerden. Es prüft eine mögliche Wiederholung der Abstimmung.
- Die E-ID-Abstimmung war sehr knapp. Experten sehen realistische Chancen für eine Wiederholung.
Am 28. September 2025 stimmte das Volk über das E-ID-Gesetz ab und nahm es mit 50.4 % Ja-Stimmen an. Bereits im Vorfeld der Abstimmung reichten Gegner jedoch zwei Beschwerden bei den Regierungsräten der Kantone Zürich und Thurgau ein und verlangten eine Verschiebung des Urnengangs.
Auslöser war eine finanzielle Zuwendung von rund 30’000 Franken der Swisscom an das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme des Gesetzes warb. Als staatsnahe Institution habe die Swisscom damit ihre Pflicht zur politischen Neutralität verletzt und so die Abstimmung zugunsten des Ja-Lagers beeinflusst.

Zudem hätten die Medienhäuser Ringier und die TX Group, zu der auch 20 Minuten gehört, das Ja-Lager durch nichtmonetäre Leistungen unterstützt – konkret durch die kostenlose Bereitstellung eines Media Space im Wert von je rund 80’000 Franken –, ohne dies in der Berichterstattung offenzulegen.
Kurz nach dem 28. September 2025 wurden drei weitere Beschwerden beim Regierungsrat des Kantons Bern eingereicht. Auf sämtliche Eingaben traten die kantonalen Regierungen nicht ein. Daraufhin gelangten die Beschwerdeführer ans Bundesgericht und beantragten die Aufhebung der Abstimmung. Am 21. April entscheidet dieses in einer öffentlichen Beratung.
Weshalb das wichtig ist
Kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Involvierung der Swisscom die Abstimmungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger verletzt hat, müsste die Volksabstimmung – vermutlich im kommenden September – wiederholt werden.
Das sagen die Gegner der E-ID
EDU-Präsident Daniel Frischknecht ist einer der Beschwerdeführer. Für ihn handelt es sich nicht um eine Bagatelle, sondern um eine «klare Grenzüberschreitung» der Swisscom. Aufgrund des knappen Resultats an der Urne gibt er sich siegessicher.

Er pocht im Fall eines Sieges vor Gericht auf eine Wiederholung der Abstimmung. Das diene der «Wiederherstellung des Vertrauens in die direkte Demokratie». Sollte die Abstimmung dennoch gültig bleiben, könne der Staat künftig Abstimmungskämpfe indirekt über staatsnahe Unternehmen finanzieren, warnt er.
Das sagen die Befürworter der E-ID
Im Namen der E-ID-Allianz sagt FDP-Nationalrat Marcel Dobler: «Wir sehen einer allfälligen Wiederholung gelassen entgegen. Denn wir sind überzeugt, dass die Argumente für staatliche E-ID weiter an Gewicht gewonnen haben.»

Die Debatten zu digitaler Souveränität und Datenschutz würden zeigen, dass die Schweiz einen sicheren digitalen Ausweis brauche. Zum Rabatt bei den beiden grossen Verlagen erklärt er, dass man diesen als Sachleistung der Finanzkontrolle gemeldet habe.
Swisscom und Bundeskanzlei: Das sagen die «Angeklagten»
Die Bundeskanzlei sagt auf Anfrage, man habe beim Bundesgericht im Rahmen des Schriftenwechsels schriftlich Stellung bezogen. Die Information der Öffentlichkeit über Gerichtsverfahren vor Bundesgericht sei Sache des Gerichts. «Die Bundeskanzlei veröffentlicht ihre Stellungnahmen grundsätzlich nicht und macht diese auch nicht auf Anfrage hin zugänglich», so Sprecher Michael Wüthrich.
Swisscom-Sprecher Sepp Huber erklärt: «Unsere Unterstützung der Ja‑Kampagne erfolgte für alle transparent und mit Augenmass, für eine sichere, staatliche und freiwillige digitale Identität.» In den strategischen Zielen des Bundes sei Swisscom beauftragt, zu einer sicheren Digitalisierung der Schweiz beizutragen.

«Die E-ID-Vorlage wurde auch vom Bundesrat unterstützt und erzielte im Parlament klare Mehrheiten», so Huber. Die E-ID betreffe Swisscom als führendes ICT-Unternehmen direkt und sei «die Basis für eine einfache und sichere Identifikation in der digitalen Welt».
Staatsrechtler schätzt ein: So stehen die Chancen
Seit 1848 hat das Bundesgericht erst ein einziges Mal das Ergebnis einer eidgenössischen Abstimmung aufgehoben. 2019 erklärte es die Ablehnung der CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» für ungültig, da der Bundesrat die Stimmberechtigten im Vorfeld mit falschen Zahlen informiert hatte. Hätte die CVP (heute: Die Mitte) ihre Initiative zwischenzeitlich nicht zurückgezogen, wäre es voraussichtlich zu einer erneuten Abstimmung gekommen.

«Häufig sind solche Beschwerden von vornherein chancenlos», meint Andreas Glaser, Professor für Staats- und Europarecht an der Universität Zürich. Im Fall der E-ID schätzt er die Lage jedoch anders ein: Eine Gutheissung der Beschwerde sei durchaus möglich. Gerade angesichts des knappen Abstimmungsergebnisses erscheine es vorstellbar, dass das Gesetz ohne die Involvierung der Swisscom abgelehnt worden wäre.
Was denkst du über die Rolle von staatsnahen Unternehmen bei Abstimmungskämpfen?
Auch die Anordnung einer öffentlichen Beratung sei interessant: Normalerweise fände eine solche nur bei umstrittenen Urteilen oder Uneinigkeit innerhalb der Gerichtsbesetzung statt.
So geht es weiter
Die öffentliche Beratung beginnt am kommenden Dienstag um 9.30 Uhr. 20 Minuten wird live vor Ort sein und berichten.
Christof Vuille (vuc) leitet seit 2023 das Ressort Politik und ist Mitglied der Redaktionsleitung. Er berichtet für 20 Minuten nah am Puls der Bundespolitik.

