FlughafenSophie muss Sackmesser abgeben: Im Duty Free kauft sie es wieder
Sophie musste ihr Schweizer Sackmesser an der Sicherheitskontrolle abgeben. Minuten später findet sie dasselbe Modell im Duty-Free. Das sagen die Polizei und Victorinox zum Fall.
Tiktok-Userin Fini Lou (Sophie) ist irritiert: An der Sicherheitskontrolle eines Flughafens wurde ihr Schweizer Sackmesser weggenommen mit der Begründung, es handle sich um eine Waffe und sei «hochgefährlich». Nur: Laut ihren Angaben konnte sie sich zehn Minuten später genau dasselbe Sackmesser im Duty-Free-Shop kaufen.
Diese Erfahrung teilte sie auf Tiktok und erreichte damit 1,7 Millionen Menschen. Unter dem Video finden sich mehr als 500 Kommentare – viele Nutzerinnen und Nutzer zeigen sich ebenso verwirrt. «Das macht überhaupt keinen Sinn!», schreibt eine Person.
Sophie sagt im Video, dass die Transportation Security Administration (TSA) ihr Sackmesser beschlagnahmt hat – die Behörde operiert in den USA. An welchem Flughafen der Vorfall passiert ist, ist aber nicht bekannt. Auf Anfragen von 20 Minuten reagierte die Tiktokerin bis zur Veröffentlichung des Artikels nicht.
Was denkst du über die Situation, dass man ein Sackmesser abgeben muss, es aber gleich im Duty-Free wieder kaufen kann?
Britischer Reporter machte mit Selbsttest 2013 bereits Schlagzeilen
Bereits 2013 machte ein Reporter der britischen «Mail on Sunday» Schlagzeilen, als er mit fünf Schweizer Sackmessern im Handgepäck von Zürich nach London flog. Die Zeitung stellte den Vorfall als gravierende Sicherheitslücke dar, weil die Messer im Transitbereich gekauft und ohne weitere Kontrolle mit an Bord genommen werden konnten. Der Flughafen Zürich widersprach jedoch der Darstellung: Die Messer seien nach den damals geltenden EU-Vorschriften zulässig gewesen, da ihre Klingen kürzer als sechs Zentimeter waren. Der Verkauf im Duty-Free-Bereich sei deshalb regelkonform erfolgt.
Flughafen Zürich erlaubt Sackmesser mit Klinge bis zu sechs Zentimetern
Wie sieht das Ganze 13 Jahre später aus? Am Flughafen Zürich ist das Shoppen von Sackmessern im Duty-Free-Bereich nach wie vor erlaubt. «Die Geschäfte am Flughafen Zürich dürfen nach der Sicherheitskontrolle Taschenmesser verkaufen. Die maximale Länge der Klinge darf aber sechs Zentimeter nicht überschreiten», gibt Mediensprecherin Raffaela Studer Auskunft. Als Klinge werde der Teil des Messers verstanden, der geschärft sei und effektiv schneiden könne.
Gehört das Sackmesser ins Hand- oder Aufgabegepäck?

Das bestätigt auch Roger Bonetti von der Kommunikationsabteilung der Kantonspolizei Zürich. Wie viele Sackmesser an der Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich eingezogen werden, weil sie die Maximallänge überschreiten, könne er nicht sagen. «Darüber führen wir keine separate Statistik. Eingezogene Gegenstände werden grundsätzlich vernichtet.»
Victorinox kennt solche Fälle
Dass Reisende ihr Sackmesser an der Sicherheitskontrolle abgeben müssen und kurz darauf ein neues im Duty-free-Shop kaufen, kommt laut Victorinox vor. «Uns sind einzelne Fälle bekannt», sagt Mediensprecherin Nathalie Meier. Grundsätzlich liege es aber in der Verantwortung der Reisenden, sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Diese könnten sich je nach Flughafen, Fluggesellschaft und Zielland unterscheiden.
Der Flughafen Zürich ist für Victorinox ein wichtiger Verkaufsstandort. Der Brand Store auf der Luftseite zählt laut dem Unternehmen zu den umsatzstärksten eigenen Geschäften in der Schweiz. Victorinox-Produkte sind zudem auch in den Duty-free-Shops von Avolta erhältlich. Verkauft werden nach der Sicherheitskontrolle ausschliesslich Taschenmesser mit einer Klingenlänge von maximal sechs Zentimetern. Diese dürfen gemäss den geltenden Sicherheitsbestimmungen grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden.
Zu den meistverkauften Modellen gehören laut Victorinox das Cyber Tool M mit integriertem Bit-Schlüssel sowie das Climber mit klassischen Funktionen und Schere. Beliebt sei zudem die Möglichkeit, das Sackmesser direkt vor Ort gravieren zu lassen. Allerdings gebe es einzelne Fluggesellschaften und ausländische Flughäfen, die Sackmesser im Handgepäck trotzdem verbieten. «Sollte ein Taschenmesser bei der Sicherheitskontrolle ungerechtfertigterweise abgenommen worden sein, müsste man sich an die zuständige Flughafenbetreiberin wenden», so Meier.
Gut zu wissen
Laura Zygmunt (lmz) arbeitet seit 2022 für 20 Minuten. Sie ist Redaktorin im Ressort Lifestyle und schreibt über die Welt des Reisens.
