Schutzstatus S: Ukrainische Wehrdienstverweigerer verlieren Schutz in der Schweiz

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BundesratUkraine: Schutzstatus S gilt für Wehrdienstverweigerer nicht mehr

Asylminister Beat Jans passt den Status S für wehrpflichtige Ukrainer an: Sie erhalten nur noch Schutz, wenn sie ihren militärischen Pflichten in der Heimat nachkommen.

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Darum gehts

  • Asylminister Beat Jans hat am Mittwoch über die Zukunft des Schutzstatus S informiert.
  • Der Status wird bis März 2028 verlängert, aber eingeschränkt: Der Status wird nur denjenigen gewährt, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen.
  • Ab 2027 zahlt der Bund den Kantonen keine Bundessubventionen mehr für Personen, die seit über fünf Jahren den Status S haben.

Der Schutzstatus S wird bis März 2028 verlängert, aber eingeschränkt: Ukrainische Wehrdienstverweigerer erhalten künftig keinen Schutz mehr – die neue Regelung tritt bereits ab diesem Donnerstag in Kraft und gilt nur für Anträge, die ab dann gestellt werden. Für Personen aus der Ukraine, die bereits in der Schweiz sind und den Status S haben, hat die neue Regelung keine Auswirkungen.

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Damit folgt der Bundesrat dem Entscheid der EU, die dasselbe beschlossen und bereits eingeführt hat. Betroffen sind davon auch ukrainische Personen auf der Reservistenliste und solche, die sich freiwillig den Streitkräften angeschlossen haben.

Die Integrationsmassnahmen für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer werden weitergeführt – etwa Sprachförderung und Zugang zum Arbeitsmarkt und Bildung. Dafür beteiligt sich der Bund mit 3000 Franken pro Person und Jahr an den Kosten der Kantone.

Im März 2027 werden sich die ersten Ukrainerinnen und Ukrainer seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Dann werden sie Anspruch auf eine an den Schutzstatus S gekoppelte Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) haben. Wird der Schutzstatus aber zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben, erlischt diese Aufenthaltsbewilligung automatisch.

Unabhängig davon dürfen schutzbedürftige Personen – unter gewissen Voraussetzungen – im Rahmen der Härtefallregelung auch ein Gesuch um Erteilung einer vom Status S unabhängigen Aufenthaltsbewilligung stellen.

Nach fünf Jahren Schutzstatus entfallen Bundessubventionen

Bereits vergangene Woche informierte der Bundesrat darüber, dass der Bund ab 2027 den Kantonen keine Bundessubventionen mehr für Personen, die seit mehr als fünf Jahren den Schutzstatus S haben, auszahlen wird.

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Im Gegenzug sollen die Kantone ab März 2027 selbst bestimmen können, wie hoch die Sozialleistungen für Personen mit Schutzstatus S ausfallen sollen. Denkbar sei eine Erhöhung auf das Sozialhilfeniveau der einheimischen Bevölkerung, eine Fortsetzung der bisherigen reduzierten Sozialhilfeleistungen oder eine Zwischenstufe.

Falls der Schutzstatus S aufgehoben wird, hätten Personen mit Schutzstatus S zudem nur noch Anspruch auf Nothilfe. Für die dadurch entstehenden Kosten möchte der Bund den Kantonen einmalig eine Pauschale von 1300 Franken entrichten.

Unterscheidung nach Herkunftsregionen

Seit November 2025 haben zudem Ukrainerinnen und Ukrainer aus gewissen Herkunftsregionen, in die eine Rückkehr aufgrund der Sicherheitslage als «grundsätzlich zumutbar» eingestuft wird, kein Anrecht mehr auf den Status S.

Konkret sind das die Regionen Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi.

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Christina Pirskanen (pir) arbeitet seit 2022 für 20 Minuten. Sie ist seit Januar 2026 stv. Leiterin des Ressorts Politik.

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