Restaurant-Diebstahl: Zürcher Gastronom Péclard verrät, was alles geklaut wird

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Diebe im RestiBesteck bis Ibérico-Schinken – «Kostet mich eine halbe Million»

Gäste lassen in Schweizer Bars und Restaurants alles Mögliche mitgehen: Gläser, WC-Ringe, ganze Schinken. Der Zürcher Gastronom Michel Péclard erzählt, was in seinen Lokalen täglich verschwindet – und schätzt die Kosten.

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Ein Teelichtglas hier, eine Vase dort: Wer regelmässig in Bars und Restaurants unterwegs ist, hat entweder selbst schon etwas eingesackt oder kennt einen Langfinger, der es tut. 20 Minuten hat mit Schweizer Resti-Dieben gesprochen (hier gehts zum Artikel). Sie erzählen, was sie schon alles haben mitgehen lassen – und warum sie kein schlechtes Gewissen haben.

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«Sehr dreist»: Gäste klauen sogar Säcke voller Pouletflügeli

Für viele Wirtinnen und Wirte in der Schweiz sind solche Gäste ein Ärgernis – und ein Kostenfaktor. In seinen Betrieben kämen solche Fälle täglich vor, berichtet der bekannte Zürcher Gastronom Michel Péclard auf Anfrage. «Am meisten in den Open-Air-Lokalen.» Wasserflaschen, Gläser, Teller, Servietten, Salz- und Pfefferstreuer – vieles davon wandere wohl als Souvenir mit, vermutet er. Die Pumpstation am Utoquai brauche rund dreimal jährlich neues Besteck, sagte Péclard einst der «Zürichsee-Zeitung».

Wie würdest du reagieren, wenn du jemanden beim Einstecken von Restaurant-Inventar beobachtest?

Doch auch vor grösseren Gegenständen machten die Diebe nicht halt. Péclard zählt weiter auf: Sonnenschirme, Sonos-Boxen, WC-Ringe, ganze Ibérico-Schinken, Säcke voller Pouletflügeli, ein Fernseher, ein Zehnertisch … «Es ist zum Teil sehr dreist.» Er selbst sei einmal an einer WG-Party gestanden, an der alle Gläser aus seinem eigenen Lokal Fischers Fritz stammten.

Ist das jetzt Diebstahl?

Wer in einer Bar einen Gegenstand einsteckt, klaut. Rechtlich ist es Diebstahl nach Artikel 139 des Strafgesetzbuchs – auch wenn es «nur» ein Glas ist.
Bis 300 Franken gilt die Tat als geringfügig, dann droht statt einer Geld- oder Freiheitsstrafe lediglich eine Busse (Artikel 172ter StGB). Ein Teelicht oder eine kleine Pflanze liegt klar darunter, ein Designerteller oder eine Lampe kann auch darüber liegen. Diese Grenze hat das Bundesgericht 1995 festgelegt: Im damaligen Fall ging es um eine Lederjacke für 398 Franken – zu viel für eine Bagatelle, befanden die Richter.
Entscheidend ist allerdings nicht nur, was am Schluss in der Tasche landet, sondern was du vorhattest. Wer eigentlich auf die teuren Teller aus war und nur den billigen erwischt, wird dennoch härter bestraft.
Warum trotzdem fast nie etwas passiert: Es braucht einen Strafantrag des Wirts oder der Wirtin. Und der macht sich die Mühe praktisch nie.

«Vielleicht müssen wir bald Tracker anbringen»

Wie viel ihn das koste, wolle der gebürtige Kilchberger gar nicht genau wissen: «Wir führen kein Klau-Inventar.» Es würde ihn aber nicht erstaunen, wenn der Betrag über alle Betriebe hinweg im mittleren sechsstelligen Bereich läge. In seinem Lokal in Thalwil liess Péclard die Aschenbecher mit «stolen by Portofino» bedrucken. Genützt habe es nichts. «Aber wenigstens macht die Diebin oder der Dieb zu Hause Werbung für uns.»

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Erwischt sein Personal jemanden, weise es höflich darauf hin, die Sachen auf dem Tisch zu lassen. «Vielleicht müssen wir die Gegenstände mit Trackern versehen, um schweren Fällen nachzugehen.» Es könnte interessant sein, wo am meisten Diebesgut landet, sagt er. «An der Goldküste, im Ausland oder in der WG im Kreis 5?»

Wie stehst du zum Thema? Müsste die Gastronomie härter durchgreifen?
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Gloria Karthan (glo), arbeitet seit 2019 für 20 Minuten. Sie ist Mitglied der Redaktionsleitung und Leiterin des Lifestyle-Teams.

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