«Divers»Deutschland führt drittes Geschlecht ein
In Deutschland ist das Geschlecht «divers» künftig im Geburtenregister wählbar.
Als drittes Geschlecht kann künftig «divers» in das Geburtenregister eingetragen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Donnerstagabend mehrheitlich im Bundestag beschlossen. Bisher gibt es die Möglichkeiten, «weiblich», «männlich», und «ohne Angaben» zu wählen. Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen.
Wenn ein Kind nach der Geburt weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, und auch die weitere Geschlechtsentwicklung dies nicht ermöglicht, soll der Eintrag im Geburtenregister zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können. Das gilt dem Gesetzentwurf zufolge auch in Fällen, in denen nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt wurde.
Ärztliche Bescheinigung
In diesen Fällen wird es auch möglich sein, den Vornamen des Betroffenen zu ändern. Für diese späteren Änderungen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Dies kritisierten die Grünen im Verlauf der parlamentarischen Beratungen.
Der Lesben- und Schwulenverband teilte die Ablehnung. «Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein», erklärte die Organisation. «Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden.»
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2017 entschieden, dass die bisherige Rechtslage gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstosse. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres. (afp)
Und die Schweiz?
Auch der Bundesrat will die Einführung eines dritten Geschlechts prüfen. Die Regierung hat anfangs Jahr einem entsprechendem Postulat der grünen Basler Nationalrätin Sibel Arslan zur Annahme empfohlen.
Ausserdem will der Bundesrat, dass Transmenschen künftig ihr Geschlecht und ihren Vornamen unbürokratisch ändern können.