Lieber Phil GeldWas tun, wenn die Drohne des Nachbarn nervt?
Regulas (39) Nachbar benutzt regelmässig seine neue Drohne. Sie fühlt sich deshalb in ihrer Privatsphäre gestört. Was kann sie tun?

Personen, die Drohnen mit einer Videoüberwachung fliegen lassen, müssen grundsätzlich die Voraussetzungen des Datenschutzes einhalten.
KeystoneLieber Phil Geld
Mein Nachbar hat seit Weihnachten ein neues Spielzeug: eine Drohne. Am Wochenende lässt er sie jeweils steigen und in einem Einfamilienhaus-Quartier um die Häuser kreisen. Ich fühle mich in meiner Privatsphäre erheblich gestört und unter ständiger Beobachtung. Ein persönliches Gespräch hat leider nicht geholfen. Er sieht nicht ein, dass er die Privatsphäre seiner Nachbarn stört. Was kann ich tun? Wie ist der Umgang mit einer Drohne geregelt?
Liebe Regula
Gemäss dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) werden Drohnen rechtlich gesehen Flugmodellen gleichgestellt. Für Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm benötigt ein «Pilot» grundsätzlich keine Bewilligung, um sie steigen zu lassen. Vorausgesetzt ist allerdings, dass er zu seiner Drohne jederzeit Sichtkontakt hat und im Umkreis von 100 Metern keine Menschenansammlungen (mehr als zwei Dutzend Personen) überfliegt (vgl. dazu die Erläuterungen des Bazl zu Drohnen und Flugmodellen). Kantone sowie Gemeinden dürfen weitere Einschränkungen vorsehen.
Da Drohnen vermehrt einfacher bedienbar und zu erschwinglicheren Preisen auf dem Markt sind, werden sie zunehmend auch von Privatpersonen angeschafft. Grundsätzlich gilt, dass Personen, die Drohnen mit einer Videoüberwachung fliegen lassen, die Voraussetzungen des Datenschutzes einhalten müssen, sobald auf den Aufnahmen bestimmte oder bestimmbare Personen erkennbar sind. Folglich darf ein «Pilot» seine Drohne nicht ohne Einverständnis der gefilmten Personen oder der Grundeigentümer respektive Mieter über fremde Grundstücke fliegen lassen. Es sei denn, er könnte ein privates oder öffentliches Interesse an den Aufnahmen geltend machen – was nur sehr selten der Fall sein wird. Das Erfordernis der Einwilligung gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen oder Bilder aufbewahrt beziehungsweise gespeichert werden oder nicht.
Wer sich – so wie du – von einer Drohne belästigt fühlt und den «Piloten» der Drohne kennt, sollte zuerst das Gespräch mit diesem suchen und ihn auffordern, bereits erstellte Aufnahmen zu löschen und seine Drohne dort fliegen zu lassen, wo es niemanden stört. Hilft das nicht, können Betroffene Klage wegen Persönlichkeitsverletzung einreichen und verlangen, dass dem Drohnenbesitzer künftige Störungen verboten werden.
Haus- und Liegenschaftseigentümer sowie Mieter können ausserdem mit einer Eigentumsfreiheits- oder Besitzesschutzklage gegen den Besitzer einer Drohne vorgehen und verlangen, dass dieser die Drohne nicht mehr im Luftraum über ihrem Grundstück steigen lässt.
Betroffene dürfen grundsätzlich dann zur Selbsthilfe greifen, wenn eine Drohne in ihren Luftraum eindringt, sie für ein Gefühl von ständiger Beobachtung sorgt oder übermässige Immissionen wie Lärm verursacht.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-Mail: phil.geld@20minuten.ch
Nutzen auch Sie unseren Ratgeberservice rund ums Geld und Rechtliches: Phil Geld beantwortet Fragen zu den Themen Konsum, Arbeit, Wohnen und Recht. Beispielsweise: «Darf die Firma meinen Computer ausspionieren?» oder «Kann ich mir schon legal ein Tattoo stechen lassen?» Setzen Sie uns ebenso über Missstände ins Bild und teilen Sie uns mit, was Sie besonders ärgert. Sie können Ihre Frage senden an phil.geld@20minuten.ch oder verwenden (siehe auch Button oben rechts). Die Altersangabe hilft uns, die Tipps noch konkreter auf Ihre Situation zu beziehen. Interessante Anfragen und die entsprechenden Antworten publizieren wir unter geändertem Vornamen in dieser Rubrik. Wir bitten um Verständnis, dass nicht jede Frage beantwortet werden kann.
Nutzen auch Sie unseren Ratgeberservice rund ums Geld und Rechtliches: Phil Geld beantwortet Fragen zu den Themen Konsum, Arbeit, Wohnen und Recht. Beispielsweise: «Darf die Firma meinen Computer ausspionieren?» oder «Kann ich mir schon legal ein Tattoo stechen lassen?» Setzen Sie uns ebenso über Missstände ins Bild und teilen Sie uns mit, was Sie besonders ärgert. Sie können Ihre Frage senden an phil.geld@20minuten.ch oder verwenden (siehe auch Button oben rechts). Die Altersangabe hilft uns, die Tipps noch konkreter auf Ihre Situation zu beziehen. Interessante Anfragen und die entsprechenden Antworten publizieren wir unter geändertem Vornamen in dieser Rubrik. Wir bitten um Verständnis, dass nicht jede Frage beantwortet werden kann.