PrivatsphäreStreet View vor dem Aus?
Vielleicht kann man in der Schweiz bald keine virtuellen Spaziergänge am PC mehr unternehmen. Denn Hanspeter Thür zieht gegen Google vor Gericht. Der Streit verschärft sich also und entweder lügt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte oder Googles Pendant Peter Fleischer.
Hanspeter Thür klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Google. Das Unternehmen habe die Umsetzung seiner Empfehlung in Sachen Street View mehrheitlich abgelehnt, begründete Thür seinen Entscheid in einer Medienmitteilung. Thür hatte von Google verschiedene Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View gefordert. Viele Gesichter und Autonummern seien aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht. Ausserdem würden Menschen in sensibler Umgebung gezeigt.
Thür kritisierte, dass er von Google vorab nur unvollständige Informationen erhalten habe: Das Unternehmen soll ihm gegenüber angekündigt haben, nur Stadtzentren zu fotografieren, dann jedoch Bilder ganzer Städte ins Netz gestellt haben. «In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, ist das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gilt insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Nutzer erlaubt, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern», schrieb Thür. Auch die Höhe der Kamera auf den Google-Autos, von ihm bereits in seiner Empfehlung vom September bemängelt, sei inadäquat. «Dank der Einblicke, die sie über Zäune, Hecken und Mauern gewährt, kann man in Street View mehr sehen als ein gewöhnlicher Passant von der Strasse aus. Damit ist die Privatsphäre in umfriedeten Orten wie Gärten und Höfen nicht mehr gewährleistet», so Thür weiter.
Am 14. September veröffentlichte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür eine «Empfehlung in Sachen Google Street View». Darin hielt er fest, dass «es zum Schutz der Privatsphäre eine vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen braucht.» Von Google forderte er eine verbesserte Filtersoftware, welche die Privatsphäre der Bevölkerung entsprechend schützt.
Lange Vorgeschichte
Kurz nach dem Start des Dienstes Mitte August hatte sich Hanspeter Thür in den Medien kämpferisch gegeben. Er spielte gar mit dem Gedanken, gegen Street View eine superprovisorische Verfügung zu erwirken und den Dienst vom Netz zu nehmen, wie 20 Minuten Online berichtete. Anschliessend einigte man sich, dass vorläufig keine neuen Gebiete aufgeschaltet werden und der bestehende Datensatz von unzensierten Bildern mit Gesichtern und Autokennzeichen gesäubert wird. Am 14. Oktober lief das von Thür gestellte Ultimatum ab. 20 Minuten Online wollte wissen, ob die Auflagen auch erfüllt werden konnten. Das Resultat zeigt klar, dass dem nicht so ist. Nach wie vor zeigt Street View Bilder, auf denen Autokennzeichen problemlos abgelesen werden können. So wurden im Test innerhalb von 15 Minuten fünf unzensierte Bilder gefunden. Dass Googles Filter für Street View stetig verbessert werden muss, hatte Luc Vincent, Chefentwickler des Angebots, bereits im Juli im Interview mit 20 Minuten Online eingeräumt.
Angesprochen auf die weiterhin bestehenden Mängel sagte Thür damals, dass erst der Bericht von Google analysiert werden müsse, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Das Ultimatum werde aber nicht verlängert. Zuerst wolle man Googles Antwort abwarten, bevor das weitere Vorgehen festlegt wird. Sollten jedoch die Vorgaben in den wesentlichen Punkten nicht umgesetzt worden sein, sei der Gang ans Bundesverwaltungsgericht nach wie vor eine Option, hiess es damals. Nun hat Thür seine Drohung wahr gemacht.
«Vollständig legal»
In einer ersten Stellungnahme von Googles Datenschutzbeauftragtem Hans Peter Fleischer heiss es: «Wir sind sehr enttäuscht, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mitteilte, er wolle vor Gericht gehen. Wir halten das für unnötig und glauben, dass Street View vollständig legal ist. Wir haben uns vor und nach dem Launch mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten getroffen und unsere Technologie erklärt. Wo gewünscht, haben wir Massnahmen vorgeschlagen, um die Technologie zum Schutz der Privatsphäre zu verstärken und jegliche Bedenken auszuräumen.» Die heutige Entscheidung sei deshalb bedauerlich und deute darauf hin, dass sich Hanspeter Thür nicht auf Googles umfangreiche Lösungsvorschläge einlassen will. «Wir werden jede Klage energisch anfechten. Street View hat sich in der Schweiz von Beginn an als sehr beliebt erwiesen und unter dieser Entscheidung leidet einzig die Schweizer Bevölkerung», so Fleischer.
Google holt zum Gegenschlag aus
In einer Telefonkonferenz mit Journalisten widersprach Fleischer einer zentralen Aussage in Thürs Medienmitteilung. Google habe dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten vorab gesagt, dass man Aufnahmen ganzer Städte und nicht nur Ausschnitte ins Netz stellen werde. «Ich habe Herrn Thür ausserdem persönlich erklärt, dass es aus unserer Sicht keinen Sinn hat, die Kameras auf den Autos zu montieren, wie er erneut fordert. Denn sonst fotografieren wir Menschen auf Augenhöhe, in Autos hinein und können keine Bilder über Fahrzeuge hinweg aufnehmen. Damit würden die Fotos für Street View wertlos», sagte Fleischer. Gegenüber 20 Minuten Online beharrte Thürs Sprecherin darauf, dass Google ihn vorab nur unzureichend informiert hatte. Fleischer wies in der Telefonkonferenz erneut darauf hin, vor dem Start von Street View in der Schweiz grünes Licht vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten bekommen zu haben. Laut Fleischer filtert Google mittlerweile 98 Prozent der Gesichter und Nummernschilder heraus. 100 Prozent automatisch zu verwischen, sei nicht möglich. «Technologie ist nie perfekt», sagte Googles Datenschutzbeauftragter. Google werde selbstverständlich weiterhin versuchen, den Filter zu verbessern. Das gelte allerdings nicht für die Informationen auf der Street- View-Seite, denen man entnehmen kann, wo die Fahrzeuge unterwegs sind. Aufgrund von Faktoren wie Wetter und Stau sei es unmöglich, den exakten Zeitpunkt anzugeben, wann ein Auto wo Aufnahmen macht, so Fleischer. «Im Übrigen ist Hanspeter Thür weltweit der einzige Datenschutzbeauftragte, welcher uns wegen Street View vor Gericht bringt», merkte Fleischer an und fügte hinzu, er sei zuversichtlich, dass Google gewinnt. Fleischer liess allerdings unerwähnt, dass die griechische Datenschutzbehörde DPA es Google im Mai 2009 untersagt hatte, weitere Aufnahmen von Strassen des Landes zu machen. Das Unternehmen müsse laut einer Mitteilung der DPA erst den Datenschutz verbessern. Bislang ist das Angebot in Griechenland nicht online gegangen.
Google verschickte heute eine Medienmitteilung, in der man auf die vermeintliche Beliebtheit von Street View bei der Schweizer Bevölkerung verwies: So sollen knapp 81 Prozent derjenigen, die das Angebot schon einmal genutzt haben, dies auch in Zukunft tun wollen. Rund 29 Prozent der User planen der Studie zufolge mit Google Street View ihre Reisen. Laut Google basieren die Ergebnisse auf einer repräsentativen Telefonbefragung von 502 Schweizern im Zeitraum vom 21. bis zum 24. Oktober 2009, die vom Marktforschungsinstitut TNS Infratest in Googles Auftrag durchgeführt wurde.
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