Free2Play-IrreführungStrengere Regeln für Gratis-Games gefordert
Free2-Play-Games sind zwar gratis, doch muss der Spieler oft Zusatzinhalte kaufen. Die EU schätzt diese Einnahmen auf zehn Milliarden Euro – und will die Kunden besser schützen.

Über 50 Prozent der Onlinespiele werden gemäss der EU-Kommission als «kostenlos» angeboten, obwohl sie In-Game-Käufe nach sich ziehen.
Die EU-Kommission will die Bezeichnung «Free» aus Spielen verbannen, deren Zugang zum Game zwar kostenlos ist, die aber den Kauf teurer Zusatzinhalte nach sich ziehen. Grund: Die Bezeichnung sei irreführend.
Während klassische Videogames mit Umsatzrückgängen zu kämpfen haben, boomt das Free2Play-Businessmodell. Die EU beobachtet diese Entwicklung mit Skepsis, da der kostenlose Zugang Nutzer lediglich anlocken soll, um sie später zu teuren In-Game-Käufen zu animieren. Viele der bemängelten Spiele sind nämlich ohne den Kauf solcher zusätzlicher Inhalte im Grunde nicht spielbar. In letzter Zeit machte etwa das für mobile Endgeräte kostenlos veröffentlichte «Dungeon Keeper» wegen überteuerter In-Game-Käufe negative Schlagzeilen. Laut Erhebungen der EU werden über 50 Prozent der Onlinespiele als «kostenlos» angepriesen, obwohl sie In-Game-Käufe nach sich ziehen.
Bereits Anfang des Jahres hatte das britische Office of Fair Trading Vorschriften gemacht, die Anbieter von Free2Play-Games unter anderem dazu verpflichten, klarer zu kommunizieren, mit welchen Kosten der Kunde zu rechnen hat. Die Vorschriften sind ab April 2014 verbindlich.
Die Europäische Union diskutiert vier konkrete Vorschläge, um der Irreführung der Kunden einen Riegel zu schieben (siehe Infobox).
Vier Vorschläge gegen die Free2Play-Irreführung:
Die EU-Kommission diskutiert vier Vorschläge, um Spieler besser vor zusätzlichen Kosten zu vermeintlichen Gratis-Games zu schützen:
- Spiele, die als «kostenlos» angepriesen werden, dürfen Verbraucher künftig nicht mehr hinsichtlich der wahren Kosten irreführen.
- Spiele dürfen Kinder nicht direkt dazu verleiten, Produkte zu kaufen, oder einen Erwachsenen dazu zu bringen, diese für sie zu kaufen.
- Verbraucher sollen über Zahlungsmodalitäten angemessen informiert und Zahlungen sollten ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers nicht per Voreinstellung automatisch abgebucht werden.
- Anbieter sollen grundsätzlich eine E-Mail-Adresse angeben müssen, über die sie der Kunde bei Fragen oder Beschwerden kontaktieren kann. (pst)