Urheberrechtsgebühren für Handys

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SchweizUrheberrechtsgebühren für Handys

Die Eidgenössische Schiedskommission hat entschieden: Auch für Mobiltelefone mit MP3-Funktionen werden Urheberrechtsgebühren fällig.

Pro Gigabyte Speicherplatz werden 30 Rappen auf den Verkaufspreis geschlagen.

Pro Gigabyte Speicherplatz werden 30 Rappen auf den Verkaufspreis geschlagen.

Der Tarif beträgt 30 Rappen pro Gigabyte. Für ein iPhone mit 16 Gigabyte beträgt die Gebühr demnach einmalig 4.80 Franken beim Kauf. Die Verwertungsgesellschaften hatten eine Vergütung von 80 Rappen pro Gigabyte verlangt - gleichviel wie momentan bei reinen MP3- Playern. Das Schiedsgericht befasste sich mit der Angelegenheit auf Antrag der Verwertungsgesellschaften, wie es am Montag mitteilte. Verhandlungen mit den massgebenden Nutzerverbänden und den Konsumentenschutzorganisationen hatten zuvor zu keiner Einigung geführt. Deshalb musste die Schiedskommission den Tarif prüfen und eine Gebühr festlegen. Der genehmigte Tarif gilt frühestens ab dem 1. Juli 2010 bis Ende 2011. Der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Geteilte Reaktionen

Als unnötig bezeichnet SWICO, der Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik, die neuen Abgaben. Einerseits würden Komponisten und Musiker bereits über die SUISA-Gebühren ausreichend entschädigt, andererseits belasteten die neuen Urheberrechtsabgaben die Konsumenten.

SWICO habe sich zusammen mit Economiesuisse und dem Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) gegen diesen Tarif gewehrt und werde sich nun mit seinen Mitgliedern abstimmen, inwiefern weitere rechtliche Schritte ergriffen werden könnten.

Die Urheberrechtsgesellschaft Suisa schreibt in einer Mitteilung, dass «durch die Verzögerungstaktik der Verhandlungspartner die Kulturschaffenden erneut um Entschädigungen in Millionenhöhe geprellt» worden seien. Den Gegnern gehe es nicht um den Endverkaufspreis, sondern um eine Margenoptimierung der Hardware- Industrie auf Kosten der Kunstschaffenden. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS können gemäss einer Mitteilung vom Montag mit der neuen Geführ leben. Die Abgabe pro Handy mit Musikfunktion betrage ja lediglich wenige Franken. Dies sei angemessen.

(sda)

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