Droht uns ein Zwei-Klassen-Internet?

Aktualisiert

Verhaltenskodex zur NetzneutralitätDroht uns ein Zwei-Klassen-Internet?

Die grossen Schweizer Netzanbieter wollen mit einem neuen Kodex für ein offenes Internet einstehen. Dafür ernten sie harsche Kritik.

pst/tob
von
pst/tob
Der Verhaltenskodex der Netzbetreiber soll als Grundlage für die Einhaltung der Netzneutralität dienen.

Der Verhaltenskodex der Netzbetreiber soll als Grundlage für die Einhaltung der Netzneutralität dienen.

Die vier Schweizer Netzbetreiber Swisscom, Sunrise, UPC Cablecom und Orange sowie der Wirtschaftsverband der Schweizer Kabelunternehmen Swisscable haben einen Verhaltenskodex zur Wahrung eines offenen Internets in der Schweiz ausgearbeitet. So sollen alle Nutzer Inhalte, Dienste, Anwendungen, Hard- und Software frei wählen und benützen können. Zudem sollen keine Dienste oder Applikationen gesperrt werden und die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit soll gewährleistet bleiben.

Allerdings wird im Kodex vermerkt, dass «ein Netzwerkmanagement zur Qualitätssicherung und für auf den Kunden zugeschnittene Angebote weiterhin betrieben werden kann». Beispielsweise dann, wenn behördliche Verfügungen umgesetzt, schädliche Aktivitäten blockiert oder Kapazitätsengpässe beseitigt werden müssen. Ausserdem sollen gewisse Dienste, etwa bei zeitkritischen Anforderungen, auf Kundenwunsch prioritär behandelt werden können. Dazu gehören etwa IP-Telefonie, Fernsehen, Notrufe, Videokonferenzen oder Anwendungen der Telemedizin, bei denen Daten möglichst schnell beim Kunden ankommen müssen.

Anbieter in der Kritik

Besteht der Verdacht, dass ein Anbieter die Netzneutralität verletzt, sollen Nutzer künftig eine aus unabhängigen Experten bestehende Schlichtungsstelle anrufen. Sie wird den Fall untersuchen und zwischen Nutzern und Anbietern vermitteln. Ausserdem soll sie die Öffentlichkeit jedes Jahr über ihre Aktivitäten informieren.

Die Reaktionen auf sozialen Netzwerken fallen sehr kritisch aus. Der auf Recht im digitalen Raum spezialisiert Anwalt Martin Steiger schreibt etwa: «Netzneutralität? Der neue Verhaltenskodex von Swisscom und Co. hat damit nichts zu tun».

Die Digitale Gesellschaft Schweiz konkretisiert: «Es wird weiterhin eine kommerzielle Diskriminierung von Inhalte- und Dienstenabietern ermöglicht, ja geradezu gefordert», heisst es in einer Stellungnahme. Man müsse davon ausgehen, dass die Internet-Provider in Zukunft von den Inhalte- und Diensteanbietern Gebühren für eine schnellere Durchleitung verlangen werden. Dass der Schweiz ein Zwei-Klassen-Internet drohe, zeige dieser Verhaltenskodex erneut auf. Die Digitale Gesellschaft fordert deshalb umso mehr, dass die Netzneutralität in der Schweiz gesetzlich verankert wird.

In jüngerer Zeit standen die vier grossen Anbieter (Swisscom, UPC Cablecom, Sunrise, Orange) in der Kritik, sie würden respektive könnten die Netzneutralität in der Schweiz verletzen. Diesen auch auf politischer Ebene laut gewordenen Stimmen wollen die Provider mit den neuen Verhaltensregeln anscheinend einen Riegel vorschieben. Ob und wie ein Anbieter bei einer nachgewiesenen Verletzung der Netzneutralität zur Rechenschaft gezogen werden kann, darüber finden sich im Kodex keine Angaben.

Deine Meinung zählt