Schweiz bald kein Piratenparadies mehr

Aktualisiert

Illegales FilesharingSchweiz bald kein Piratenparadies mehr

Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden demnächst verschickt.

Henning Steier
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Henning Steier

In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten

Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Auch wer zahlt, wird enttarnt

Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Die Seite gulli.com hat nun berichtet, dass ein deutscher RapidShare-Nutzer eine Geldbusse von mehreren Tausend Euro zahlen musste. Er soll urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und anschliessend eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten haben.

Auch in der Schweiz wird es ungemütlich

Wie 20 Minuten Online erfuhr, müssen RapidShare-Piraten auch hierzulande bald damit rechnen, dass bei ihnen die Polizei klingelt. «Wir sind gerade dabei, die ersten Verfahren gegen RapidShare-User einzuleiten, die über den Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte im Web angeboten haben», sagt Wilfried Haferland vom Schweizer Ableger der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) gegenüber 20 Minuten Online. Zwar habe der Schweizer Verband der Musikindustrie bislang aktiv keine IP-Adressen von RapidShare.com angefordert, schliesse dies aber für die Zukunft nicht aus. «Zum Glück ist unser Verband global aktiv», sagt Haferland. Man habe die Adressen von anderen IFPI-Landesverbänden erhalten, in deren Ländern RapidShare auf Grund der Gesetzgebung kooperieren musste. «Natürlich können wir wegen der gesetzlichen Grundlage in der Schweiz nur gegen Uploader geschützter Dateien vorgehen», so Haferland weiter, «denn der reine Download ist hierzulande nicht ohne Weiteres zu belangen.»

Vor vier Monaten hatte Beat Högger, Vize-Chef der IFPI Schweiz, im Interview mit 20 Minuten Online angekündigt, gemeinsam mit den Internetprovidern gegen Musikpiraten vorgehen zu wollen. Wer wiederholt Urheberrechte missachte, dem solle der Webzugang gesperrt werden können, so Högger. Passiert ist bislang nichts dergleichen. In Frankreich scheiterte eine entsprechende Gesetzesinitiative Anfang des Monats. Sie hatte die Schaffung einer Behörde vorgesehen, welche hartnäckige Raubkopierer mit einer Netzsperre von bis zu einem Jahr hätte belegen können.

600 Stellen gestrichen

Der Schaden, den die Schweizer Musikindustrie allein durch Online-Piraterie erleidet, liegt laut IFPI bei mehr als 25 Millionen Franken pro Jahr. In den vergangenen sechs Jahren sind hierzulande über 600 Arbeitsplätze in der Musikbranche verloren gegangen. Der Schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) zufolge verliert die Filmindustrie hierzulande wegen illegalen Filesharings jährlich etwa 90 Millionen Franken.

RapidShare

Viele Nutzer haben grosse Dateien, die Sie gern verbreiten möchten. Da für E-Mail-Anhänge in der Regel Grössenbeschränkungen gelten, werden so genannte One-Click-Hoster wie RapidShare immer beliebter. Auf deren Seiten lädt man die Dateien hoch. Anschliessend erhält man einen Link. Nur wer diesen kennt, kann den Download starten. Dazu muss man sich nicht anmelden.

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