Pornohändler setzen auf Geschäft mit Kot und Urin

Aktualisiert

Verbot aufgehobenPornohändler setzen auf Geschäft mit Kot und Urin

Pornos mit menschlichen Ausscheidungen sind in der Schweiz seit Anfang Juli legal. Das freut die Erotikhändler: Mit Filmen dieses Genres wollen sie ihre DVD-Verkäufe ankurbeln.

Marco Lüssi
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Marco Lüssi
Schweizer Sexfilm-Händler bieten neu Pornos mit menschlichen Ausscheidungen an. Diese gelten seit 1. Juli nicht mehr als harte Pornografie.

Schweizer Sexfilm-Händler bieten neu Pornos mit menschlichen Ausscheidungen an. Diese gelten seit 1. Juli nicht mehr als harte Pornografie.

Dass im Internet unzählige Pornos für jeden verfügbar sind, bereitet der Schweizer Erotik-Branche gravierende Probleme: Die Verkäufe von Porno-DVDs sind in den letzten Jahren stark eingebrochen. Doch jetzt sorgt ausgerechnet der Gesetzgeber dafür, dass der Handel mit Sexfilmen wieder angekurbelt wird.

Per Anfang Juli wurden im Schweizer Strafgesetzbuch die Bestimmungen über den Straftatbestand der Pornografie neu formuliert. Eine der Änderungen: Pornos mit menschlichen Auscheidungen, also Urin und Kot, gelten nicht mehr als verbotene harte, sondern als weiche und somit legale Pornografie.

Erotikmarkt hat 200 Fäkal-Pornos im Sortiment

Mehrere Schweizer Anbieter witterten sofort das Geschäft und nahmen Pornos, die sexuelle Handlungen mit Urin zeigen - im Fachjargon «Natursekt» genannt -, ins Sortiment auf. Dazu gehört etwa die Erotikmarkt-Kette, die in der Schweiz einen Online-Shop und 15 Filialen betreibt. Gründer Patrik Stöckli sagt auf Anfrage, man habe seit 1. Juli insgesamt 200 Natursekt-Titel im Angebot. «Das habe ich eher widerwillig getan - aber es muss mir ja nicht alles gefallen, was bei uns gekauft werden kann.»

Bei einem Teil der Kunden bestehe eine Nachfrage für solche Filme, wie auch die ersten Verkaufszahlen zeigten. Und die Gelegenheit, die Einnahmen beim DVD-Handel zu steigern, habe er sich nicht entgehen lassen wollen, räumt Stöckli ein. «Auch wenn das wohl nur ein Strohfeuer ist.» Vor 15 Jahren machten die Verkäufe von Pornofilmen beim Erotikmarkt noch drei Viertel des Umsatzes aus, heute ist es laut Stöckli noch ein Drittel. Zu finden sind die Urin-Filme eher versteckt im hinteren Bereich der DVD-Abteilungen seiner Filialen.

Marktführer Magic X verzichtet freiwillig

Ganz ausreizen will Stöckli die neuen Möglichkeiten, die ihm der Gesetzgeber gibt, allerdings nicht: Auf den Verkauf von Filmen des sogenannten Kaviar-Genres, also Pornos mit Kot, verzichtet er: «Irgendwo hat es Grenzen - das ist nur noch gruusig.» Weniger zimperlich ist man bei Libosan: Dort findet man im Online-Sexshop seit Anfang Monat neben 62 Filmen mit Urin auch fünf Titel mit Kot.

Bei Magic X, mit 35 Filialen Marktführer im Schweizer Erotik-Einzelhandel, lässt man auch weiterhin die Finger ganz von Pornos mit menschlichen Ausscheidungen. Sprecher Jan Brönnimann: «Weder spüren wir von unseren Kunden eine Nachfrage, noch sind wir der Meinung, dass so etwas in unsere Shops gehört.» Dies halte man auch in den Läden so, die man in Deutschland betreibe, obwohl es dort nie ein Verbot gab.

Neues Mindestalter für Pornodarsteller

Per Anfang Juli erlaubte das Strafgesetz nicht nur Pornos mit menschlichen Ausscheidungen, es setzte auch ein neues Mindestalter für die Darstellerinnen und Darsteller in Pornos fest. Neu müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein statt wie bisher mindestens 16-jährig. Alle angefragten Schweizer Porno-Händler sagten 20 Minuten, sie seien von dieser Änderung nicht betroffen: Man habe schon vor Anfang Juli keinerlei Filme mit Minderjährigen verkauft.

Das hat sich im Gesetz geändert

Im Gegensatz zu Pornos mit menschlichen Ausscheidungen gelten solche mit Kindern, Tieren und Gewalt im Schweizer Strafgesetz weiterhin als harte Pornografie und sind verboten. Personen, die in pornografischen Aufnahmen mitwirken, müssen seit Anfang Juli mindestens 18 Jahre alt sein vorher betrug das Mindestalter 16 Jahre. Neu gelten auch Pornodarstellungen, in denen Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren mitwirken, als Kinderpornografie. Wer verbotene Pornografie konsumiert, kann neu mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Vor dem 1. Juli war der Konsum straffrei, geahndet wurde lediglich der Besitz von harter Pornografie. (lüs)

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