Spanien verhaftet Datendieb Falciani

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Hinter GitternSpanien verhaftet Datendieb Falciani

Der Datendieb Hervé Falciani, der bei der Genfer Privatbank HSCB Kundendaten gestohlen hatte, ist in Barcelona verhaftet worden. Die Bundesanwaltschaft hatte ein entsprechendes Gesuch gestellt.

von
sas
Der ehemalige HSBC-Angestellte Falciani sitzt in Barcelona hinter Gittern. Die Schweiz hat ein Auslieferungsgesuch gestellt.

Der ehemalige HSBC-Angestellte Falciani sitzt in Barcelona hinter Gittern. Die Schweiz hat ein Auslieferungsgesuch gestellt.

Hervé Falciani, der bei der Genfer Privatbank HSCB Kundendaten gestohlen hatte, ist am 1. Juli in Barcelona verhaftet worden. Das Bundesamt für Justiz bestätigte am Dienstag entsprechende Informationen des französischsprachigen Internetportals Mediapart.

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor ein entsprechendes Gesuch gestellt. Die spanischen Behörden müssen als Nächstes über eine Auslieferung entscheiden.

Falciani war bei der HSCB als Informatiker angestellt und hatte in den Jahren 2006 und 2007 Daten von rund 15 000 Kunden gestohlen.

Langwieriges Strafverfahren

Die Bundesanwaltschaft hatte 2008 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen HSBC-IT-Angestellten eingeleitet. Nach einer Hausdurchsuchung im Dezember 2008 setzte sich Falciani nach Frankreich ab. Dem französisch-italienischen Doppelbürger werden wirtschaftlicher Nachrichtendienst, unbefugte Datenbeschaffung, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses sowie Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen.

Im Zuge der Ermittlungen gegen Falciani sah sich die Bundesanwaltschaft mit dem Vorwurf konfrontiert, sie hätte das Dossier verschleppt.

Franzosen dürfen Daten nicht verwenden

Die französische Justiz beschlagnahmte Falcianis Daten im Januar 2009, die Sache geriet aber erst im Dezember 2009 an die Öffentlichkeit und führte zu einer diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Frankreich.

Dank der Daten eruierte Frankreich 3000 fehlbare Steuerpflichtige. Paris hatte die Daten zum grossen Leidwesen der Schweiz an weitere Länder weitergeleitet, damit auch diese ihre Steuersünder dingfest machen konnte.

Der Pariser Kassationshof hielt im Februar dieses Jahres fest, dass die vom Informatiker illegal beschafften Daten vom Fiskus nicht mehr als Beweismittel verwendet werden dürfen. (sas/sda)

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