UmfrageSchweizer lügen bei der Bewerbung über den Lohn
Die Schweiz ist Europameister bei falschen Lohnangaben in der Bewerbung. Entweder lügen Schweizer besonders viel, oder sie werden ungewöhnlich oft erwischt.
In der Schweiz schwindeln Bewerber öfters beim alten Gehalt als ihre europäischen Kollegen, um einen höheren neuen Lohn herauszuschlagen – oder sie werden häufiger dabei erwischt. Darauf lässt die Umfrage eines Personalvermittlers schliessen.
Zwei von drei Managern in der Schweiz (68 Prozent) haben schon einmal einen Bewerber aussortiert, nachdem falsche oder übertriebene Angaben im Lebenslauf aufgeflogen sind. 22 Prozent davon gaben an, die falschen Angaben hätten den früheren Lohn betroffen – so viel wie in keinem anderen untersuchten Land.
Das zeigt eine Umfrage des Personalvermittlers Robert Half, für die unter anderem in der Schweiz 200 Manager befragt wurden. In Belgien entdeckten etwa nur 7 Prozent der Manager falsche Lohnangaben, im Vereinigten Königreich 13 Prozent, in Frankreich 14 Prozent und in Deutschland 19 Prozent.
Nur Singapurer werden mehr erwischt
In der gesamten Umfrage übertrifft nur Singapur die Schweiz: Hier berichteten 28 Prozent der Befragten, Bewerber deswegen aus dem Einstellungsprozess gekickt zu haben.
Nicht nur bei den Lohnangaben entdecken Personaler häufiger Unwahrheiten: Die Hälfte der Befragten in der Schweiz hat falsche und übertriebene Informationen bei den fachlichen Fähigkeiten der Kandidaten festgestellt, 48 Prozent bei den Berufserfahrungen, 31 Prozent bei der Ausbildung, 30 Prozent bei Fremdsprachenkenntnissen und 24 Prozent bei früheren Aufgabenbereichen.
Es droht die fristlose Kündigung
Personalverantwortliche seien geschult und wüssten, wie sie Ungereimtheiten im Lebenslauf oder im Vorstellungsgespräch aufdecken könnten, schreibt Robert Half. Beliebt seien etwa Fragen zu Nebensächlichkeiten, mit denen die Bewerber nicht gerechnet haben. Der Personalvermittler warnt: Stellten sich die Täuschungen nach einer Anstellung in der Praxis heraus, drohe eine fristlose Kündigung und schlimmstenfalls Schadenersatz.
Kein Vergehen ist es allerdings, auf Fragen zu lügen, die der Arbeitgeber gar nicht stellen darf. Dies betrifft etwa Fragen zur Familienplanung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion oder Gesundheit. Robert Half empfiehlt aber auch hier, nicht zu lügen. Stattdessen solle man sachlich erklären, dass die Frage zu privat ist. (rkn/sda)
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