Vorläufiger Sieg für NestléDenner muss Kaffee-Kapseln zurückziehen
Denner darf keine Kaffeekapseln mehr verkaufen. Das St. Galler Handelsgericht hat einem Antrag von Nespresso stattgegeben. Denner will sich mit sämtlichen rechtlichen Mitteln wehren.
Vier verschiedene Sorten von nespresso-kompatiblen Kaffee-Kapseln bietet Denner seit Mitte Dezember zu einem Einführungspreis von 25 Rappen pro Kapsel an. Im Vergleich: Für eine Kapsel von Nespresso legt der Konsument fast das Doppelte hin.
Das Handelsgericht St. Gallen verfügte nun superprovisorisch, dass es der Migros-Tochter mit sofortiger Wirkung untersagt ist, die Kaffeekapseln «Denner Expresso Milano, Denner Ehtiopian Dream, Denner Indian Summer» und «Denner Dolce Vita» anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu bewerben, zu exportieren oder sonstwie in Verkehr zu bringen. Die Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» berichtete am Dienstag über den Gerichtsentscheid.
Auch darf Denner nicht mehr mit dem Slogan «Denner - was susch?» und der Behauptung «Kompatibel zu Ihrer Nespresso-Maschine» werben, heisst es in dem Entscheid weiter. Laut Gericht haben Nestlé und Nespresso vorerst glaubhaft dargelegt, dass Denner und der Produzentin der Kapseln Markenverletzungen und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen vorzuwerfen sind.
«Denner beutet Ruf von Nestlé und Nespresso aus»
Nestlé und Nespresso hätten genügend glaubhaft gemacht, dass die eingetragenen Marken zur Form der Kapsel und zum Slogan «What else?» rechtsbeständig seien und sich dank intensiver Werbeanstrengungen in der ganzen Schweiz durchgesetzt hätten. Eine wortwörtliche Übersetzung (Denner - was susch?) reiche nicht, um sich von der Marke mit einem englischen Slogan hinreichend zu unterscheiden. Mit der Verwendung der praktisch identischen Form der Kaffeekapseln und der auf Nespresso Bezug nehmenden Werbung würde sich Denner unnötig an die Leistungen von Nestlé und Nespresso anlehnen und deren Ruf ausbeuten.
Durch die Herstellung und den Vertrieb der umstrittenen Kaffeekapseln liegt gemäss Handelsgericht ein «markenmässiger Gebrauch» durch Denner vor, welcher die Markenrechte von Nestlé und Nespresso verletzt. Weil das Gericht zum Schluss kam, dass die Gefahr einer Marktverwirrung bestehe, hat es dem Gesuch von Nestlé und Nespresso stattgegeben, ohne Denner und die Herstellerin der Kapseln zuvor anzuhören. Das Gericht berücksichtigte laut eigenen Informationen in der Beurteilung jedoch eine von Denner am vergangenen 10. Dezember eingereichte Schutzschrift. Der Discounter hatte offenbar mit einem entsprechenden Antrag von Nespresso gerechnet. Mit der Schutzschrift wollte Denner verhindern, was jetzt eingetroffen ist, nämlich, dass das Handelsgericht über ein allfälliges Gesuch von Nespresso entscheidet, ohne zuvor Denner angehört zu haben.
Denner will kämpfen
Denner hat nun zehn Tage Zeit, sich schriftlich zum Entscheid des Handelsgerichts zu äussern. Der Detailhändler hofft auf einen schnellen Entscheid und zeigt sich auf Anfrage von 20 Minuten Online zuversichtlich: «Wir haben vor der Lancierung des Produkts die Rechtslage genau abgeklärt und werden uns mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen», so Mediensprecherin Nicole Schöwel. Denner-Chef Peter Bamert sagt in einem Interview von 20 Minuten: «Wir sind der Meineung, dass die Vorwürfe von Nestlé und Nespresso nicht haltbar sind. Es kann nicht sein, dass Nespresso den Markt kontrolliert und versucht, andere Anbieter von Kaffee-Kapseln vom Markt fernzuhalten.»
Wie gross die Umsatzeinbusse durch die superprovisorische Verfügung erwartet wird, kann Mediensprecherin Schöwel nicht beziffern, aber: «Die Kapseln waren sehr erfolgreich, wir wurden von der Nachfrage der Kunden überrannt.» Trotz der wachsenden Konkurrenz bleibt Nestlé mit Nespresso weiterhin klarer Marktleader. Der Nahrungsmittelkonzern reagierte in jüngster Zeit aber immer wieder auf dem juristischem Weg gegen die Konkurrenz.