Flughafen Zürich legt Veto gegen diese Werbung ein

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Cancelled.chFlughafen Zürich legt Veto gegen diese Werbung ein

«Bis zu 600 Euro Entschädigung bei Verspätungen»: Damit wollte ein Fluggastrechte-Portal werben. Der Vertrag war unterzeichnet, doch dann intervenierte der Flughafen Zürich.

Sandro Spaeth
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Sandro Spaeth

Die Sommerferien sind auch die Zeit der meisten Flugverspätungen. Der Grund: mehr Passagiere, mehr Flugzeuge, mehr Gedränge bei Starts und Landungen. Während Problemflüge für Reisende ein Frust sind, sind sie für Fluggastrechte-Portale die Geschäftsgrundlage. Die Anbieter helfen Passagieren, die ihnen bei Flug-Annullationen und grösseren Verzögerungen zustehenden Entschädigungen einzufordern. Und sie behalten für die Dienstleistung einen Teil der Summe für sich.

Ein solches Geschäftsmodell betreibt auch Cancelled.ch mit Sitz in Baden. Das Start-up lancierte sein Portal 2017. «Wir schauten uns gerade um, wie wir in der Zeit der Sommerferien unsere Plattform bekannter machen könnten», sagt Cancelled.ch-Mitgründer Simon Sommer zu 20 Minuten. Da kam die Anfrage des Vermarkters Clear Channel, der Bildschirm-Werbeflächen am Flughafen vermittelt, genau richtig. «Einen besseren Ort, um unsere Dienstleistung anzupreisen, gibt es gar nicht», sagt Sommer.

«Wir haben das Sujet verworfen»

Man wurde sich einig, der Vertrag wurde unterzeichnet. Cancelled.ch buchte für den Monat August im Flughafen Zürich Bildschirmwerbung oberhalb der Gepäckbänder in den Hallen 1 und 2. Der Text: «Flug verspätet? Holen Sie sich die Ihnen zustehende Ausgleichszahlung. Bis zu 600 Euro pro Passagier.» Laut dem Prospekt des Flughafens Zürich kostet ein Spot von 25 Sekunden im Jahr 100'000 Franken.

Etwa zwei Wochen später kam für Cancelled.ch die Ernüchterung: Der Werbevermarkter machte das Start-up darauf aufmerksam, dass der Flughafen Zürich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache. «Clear Channel hat uns das Sujet zur endgültigen Genehmigung vorgelegt, und wir haben es verworfen», bestätigt Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling auf Anfrage von 20 Minuten.

Für Werbung am Flughafen gelten laut Zöchling Richtlinien: Abgelehnt wird jegliche politische, rassistische oder sexistische Werbung. Und weiter: «Wir behalten uns aber auch vor, Werbung, die für unsere Flughafenpartner negative Auswirkungen hat, zu verwerfen», erklärt Zöchling.

Flughafen Wien lässt die Werbung zu

Zudem argumentiert der Flughafen Zürich, dass laut Gesetz die jeweilige Fluggesellschaft – und nicht ein Fluggastrecht-Portal – gegenüber ihren Passagieren für das Einhalten des Fluggastrechts zuständig ist. Passagiere werden laut Zöchling mit verschiedenen grossformatigen Plakaten auf ihre Rechte aufmerksam gemacht.

Cancelled.ch-Mitgründer Simon Sommer ist enttäuscht vom Flughafen Zürich. Auf vielen anderen europäischen Airports sei Werbung für Fluggastrechte-Portale erlaubt, etwa in Wien. Eine stichhaltige Begründung für den Rauswurf seiner Werbung hat Sommer weder vom Vermarkter noch vom Flughafen erhalten. Anstelle der Werbung für Entschädigungszahlungen dürfte den Passagieren laut Sommer nun etwa der Spot einer Mietwagenfirma gezeigt werden.

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