So wehre ich mich bei massiven Überstunden

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Experten-TippsSo wehre ich mich bei massiven Überstunden

Massive Überstunden und überlange Arbeitstage: Arbeitnehmer müssen sich nicht alles gefallen lassen. Das sind die Tipps von Experten.

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Vor allem im Detailhandel sind die Arbeitsbedingungen manchmal prekär. Die Mitarbeiter müssen sich aber nicht alles gefallen lassen.
Bei Coop sind zahlreiche Verstösse gegen das Arbeitsgesetz bekannt geworden.
Immerhin: 2020 hob Coop die Löhne für seine Mitarbeiter wiederum an.
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Vor allem im Detailhandel sind die Arbeitsbedingungen manchmal prekär. Die Mitarbeiter müssen sich aber nicht alles gefallen lassen.

Keystone/Gaetan Bally

Was können Arbeitnehmer tun, wenn sie länger als die gesetzlich vorgeschriebene maximale Zeit in der Woche arbeiten müssen oder wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten dürfen? Verletzungen der Arbeitsrechte kommen immer wieder vor, gerade im Detailhandel, wo der Druck gross ist. Bei Coop kam es im vergangenen November allein in der Region Bern zu fast 500 Arbeitsrechtsverstössen.

Das müssen sich die Mitarbeiter nicht gefallen lassen. Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Pascal Domenig sagt zu 20 Minuten: «Mitarbeiter haben einige Möglichkeiten, um Druck zu erzeugen.» Doch gebe es kein Allgemeinrezept gegen Arbeitsrechtsverletzungen, denn Betriebe hätten unterschiedliche Vorgaben etwa aus dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

Besuch beim Arbeitsinspektorat

Betroffene Arbeitnehmer sollten sich immer zuerst an die Vorgesetzten wenden, empfiehlt Domenig. Als nächsten Schritt rät er zum Besuch des zuständigen kantonalen Arbeitsinspektorats respektive je nach Arbeitsrechtsverletzung der paritätischen Kommission, die für die Einhaltung des GAV zuständig ist.

Dort könnten betroffene Arbeitnehmer anonym Meldung machen. Um den zuständigen Inspektor davon zu überzeugen, den gemeldeten Betrieb zu kontrollieren, brauche es viele Informationen. «Im Hinblick auf einen Prozess ist es ratsam, alles zu dokumentieren und aufzuzeigen, dass man alles Mögliche getan hat, um den Missstand zu beheben», sagt Domenig.

Arbeitszeit selber erfassen

Einen weiteren Tipp nennt Marco Geu. Der Zentralsekretär der Gewerkschaft Syna ist zuständig für den Detailhandel. Er empfiehlt grundsätzlich allen Arbeitnehmern, die geleistete Arbeitszeit immer selbst zu erfassen. Der Arbeitgeber unterlasse das schon mal, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet wäre. «Vor Gericht hat man auch mit einer rudimentären Zeiterfassung gute Karten», sagt Geu.

Geu empfiehlt ausserdem, die Bedingungen etwa zu den Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag regelmässig zu überprüfen und falls nötig den Arbeitgeber darauf anzusprechen. Auf jeden Fall stehen auch Gewerkschaften jederzeit mit Beratung zur Verfügung, versichert Geu.

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