30-JährigeTiefzinsen fressen Drittel des Pensionsgeldes weg
Heute 30-Jährige verlieren ein Drittel ihres Pensionskassenguthabens, wenn es mit den Tiefzinsen so weitergeht. Selbst optimistischere Rechnungen gehen von Verlusten aus.
Die Tiefzinspolitik wirkt sich auf die Altersvorsorge junger Menschen verheerend aus. Heute 30-Jährige verlieren bei einem länger anhaltenden Tiefzinsumfeld ein Drittel ihres Pensionskassenguthabens, wie eine Analyse des Preisvergleichsportals Comparis zeigt.
Ein dreissigjähriger Berufseinsteiger könnte sich bei einer durchschnittlichen Realrendite von 1,2 Prozent und einem Jahreseinkommen von 80'000 Franken innert 35 Jahren ein Guthaben von 463'000 Franken ansparen. Das sind 224'000 Franken oder 33 Prozent weniger als bei einer Rendite von 3,6 Prozent, wie sie in der Zinssituation der Vergangenheit galt.
Würde man sich dieses Geld als Rente auszahlen lassen, bleiben bei einem Umwandlungssatz von 5 Prozent vor Steuern noch gut 1900 Franken pro Monat. «Bis in 30 Jahren wird der Umwandlungssatz aber noch tiefer sein», gibt Finanzexperte Leo Hug von Comparis aber zu bedenken. Die Rente dürfte dann noch kleiner ausfallen.
Es könnte noch schlimmer kommen
Es ist zudem denkbar, dass die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Erwerbstätigen noch weiter steigt. «Dann sieht es für die Jungen noch schlechter aus», sagt Hug.
In der Analyse wird mit einer Rendite von 1,2 Prozent gerechnet, weil die aktuelle, durchschnittliche Realrendite seit der Finanzkrise von 2,8 Prozent für die Zukunft unrealistisch sei. Hug sagt, das von den Notenbanken ins System gepumpte Kapital habe die Realwirtschaft nie richtig erreicht, sondern sei in die Finanzmärkte geflossen.
Altersguthaben kompensieren
Doch selbst mit der optimistischeren Rendite von 2,8 Prozent würden heute 30-jährige Erwerbstätige 13 Prozent ihrer Pensionskassenguthaben einbüssen. 599'000 statt 687'000 Franken würden im Alter von 65 Jahren verbleiben.
«Wer es sich leisten kann, soll die tieferen Altersguthaben in einer flexibleren Säule 3a kompensieren können», schlägt Hug vor. Derzeit ist dazu eine Motion im Ständerat hängig: Sie fordert, dass Personen mit AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeträge in die Säule 3a einzahlen konnten, das unter bestimmten Bedingungen nachholen und vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Laut Comparis müsste eine Reform der Säule 3a aber auch die Erhöhung der jährlichen Maximaleinzahlungen einschliessen. Weil die Renditen niedrig seien, sollte man den jährlichen Maximalbetrag um 5000 Franken auf maximal 11'800 Franken aufstocken, so Hug: «So erhalten junge Erwerbstätige gleichwertige steuerprivilegierte Vorsrogemöglichkeiten wie die Babyboomer.»
Denken Sie, dass Sie im Alter überhaupt noch genügend Pension erhalten werden? Wie sorgen Sie vor? Diskutieren Sie unten in den Kommentaren mit.
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