Ausschaffungs-InitiativeUrnen im Visier von Extremisten
In der Zürcher Gemeinde Schlieren wurde vor dem Wahllokal ein Brandsatz sichergestellt. Bereits am Vorabend verübten maskierte Täter in Allschwil BL einen Brandanschlag.

Eine solche Urne wurde in Allschwil verbrannt.
Auch in Schlieren wollten unbekannte Täter einen Anschlag auf ein Wahllokal verüben. Kurz vor der Öffnung ist vor dem Eingang zum Abstimmungslokal am Sonntagmorgen in der Zürcher Gemeinde ein Brandsatz entdeckt worden. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung meldete der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich, dass vor dem Eingang zur Stadtverwaltung eine Einkaufstasche mit verdächtigem Inhalt vorgefunden wurde. Der Bereich wurde durch ein grösseres Polizeiaufgebot abgesperrt und der Tascheninhalt überprüft.
Dabei stellte sich heraus, dass sich in einem Paket in der Tasche ein Brandsatz mit Brandbeschleuniger befand. Der Brandsatz wurde durch Spezialisten sichergestellt und anschliessend abtransportiert. Verletzt wurde niemand.
Die Stadtverwaltung stellte für die Dauer der Absperrung kurzfristig ein anderes Abstimmungslokal in der Nähe zur Verfügung. Nach rund einer halben Stunde konnte in das offizielle Abstimmungslokal gewechselt werden.
Die Tasche wurde vermutlich im Verlaufe der vergangenen Nacht vor dem Eingang deponiert. Bezüglich der Täterschaft bestehen zurzeit keine Anhaltspunkte. Motiv und Hintergründe sind zurzeit unklar und bilden ebenfalls Gegenstand von weiteren Ermittlungen. Für die umfangreiche Spurensicherung wurden Spezialisten des Forensischen Instituts Zürich und des Brandermittlungsdienstes der Kantonspolizei Zürich beigezogen.
20 Stimmzettel bei Anschlag vernichtet
Bereits gestern Abend kam es in Allschwil zu einem Anschlag. Fünf maskierte Männer sind am Samstagabend in ein Wahllokal in Allschwil eingedrungen und haben eine Wahlurne entwendet. Der Allschwiler Gemeindepräsident Anton Lauber bestätigte auf Anfrage eine Meldung von Radio Basel.
Die dunkel gekleideten, mit Halstuch und Mützen vermummten Täter betraten gegen 19.45 Uhr das Wahllokal in einem Schulhaus an der Baslerstrasse, schreibt die Polizei in einer Mitteilung. Dort gingen sie gezielt auf die Wahlurne mit den Abstimmungszetteln zur Ausschaffungsinitiative zu, ergriffen diese und rannten damit aus dem Lokal. Hinter dem Gebäude öffneten die Unbekannten die Urne gewaltsam und setzten den Inhalt mit bislang unbekannten Behelfsmittel in Brand. Danach ergriffen sie die Flucht.
«Kaum Auswirkungen auf Wahlresultat»
Auf Grund der Stimmrechtsausweise konnte festgestellt werden, dass sich in der Urne 20 Stimmzettel zur Ausschaffungsinitiative befunden haben, sagte Lauber gegenüber 20 Minuten Online. Polizei und Feuerwehr seien alarmiert worden. Das weitere Vorgehen wird gemäss Lauber mit der Landeskanzlei besprochen. «Auf das Resultat wird der Vorfall kaum Auswirkungen haben», sagte Lauber weiter. Möglich sei, dass das Allschwiler Resultat nicht anerkannt werde.
An einen vergleichbaren Vorfall kann sich der Gemeindepräsident nicht erinnern. Es habe auch keinerlei Anzeichen gegeben, die auf einen möglichen Anschlag hingedeutet hätten.
Die Polizei Basel-Landschaft leitete umgehend eine Grossfahndung ein, die bisher ohne Erfolg verlief. Die Polizei geht von einer politisch motivierten Tat aus. (meg/sda)
Die Vorlagen kurz erklärt
Sowohl die Ausschaffungsinitiative der SVP als auch der von Bundesrat und Parlament gewünschte Gegenvorschlag verfolgt die Ausschaffung krimineller Ausländer. Der Hauptunterschied liegt in der Definition des Ausschaffungsgrunds.
SVP-Initiative fordert eine automatische Ausschaffung bei einer Reihe schwerer Delikte. Ausgeschafft werden soll, wer wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist: vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, ein anderes schweres Sexualdelikt, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruch oder Sozialhilfe-Missbrauch. Dem Gesetzgeber räumt die Initiative zudem ein, die Liste der Tatbestände zu ergänzen. Ausgewiesene Ausländer würden mit einem Einreiseverbot von fünf bis 15 Jahren belegt, im Wiederholungsfall von 20 Jahren.
Gegenvorschlag zählt ebenfalls eine Reihe Straftaten auf, macht die Ausschaffung aber vom Strafmass abhängig: Wer zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, soll ausgeschafft werden. Bei Betrug oder Wirtschaftsdelikten läge das Mindeststrafmass bei 18 Monaten. Wer innerhalb von zehn Jahren zu mindestens 720 Tagen Freiheitsstrafe oder Tagessätze Geldstrafe verurteilt wird, verlöre zudem das Aufenthaltsrecht. Die Ausschaffung würde jedoch nicht erfolgen, wenn sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt. Neben der Ausschaffung krimineller Ausländer fordert der Gegenvorschlag einen Verfassungsartikel, der Kantone und Gemeinden bei der Ausländer-Integration in die Pflicht nähme. Kämen diese den Anforderungen nicht nach, könnte der Bund Vorschriften erlassen. (rn)