Drei Jahre Zuchthaus für falschen Zahnarzt
Das Bezirksgericht Zürich hat einen Hochstapler aus dem aargauischen Zufikon am Freitag zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Der 58-Jährige hatte sich als erfolgreicher Zahnarzt ausgegeben und eine betagte Dame vom Zürichberg um ihr gesamtes Vermögen gebracht.
Die 93-jährige Geschädigte, die heute völlig verarmt von der Altersfürsorge lebt, war persönlich im Gerichtssaal anwesend. Sie hatte sich 1999 wegen Problemen mit ihren Zahnprothesen an den Angeklagten gewandt. Was sie nicht wusste: Beim angeblichen Professor und Edel-Zahnarzt handelte es sich um einen raffinierten Hochstapler, der bereits 1994 mit seiner damaligen Zahntechnik-Firma in Baden Konkurs gegangen war.
Bis Juni 2001 hatte er laut Anklage diverse Gläubiger um rund 2,5 Millionen Franken geprellt. Trotz seinen hohen Schulden lebte der Pleitier weiterhin auf grossem Fuss. Der deutsche Staatsangehörige gewann schon bald das Vertrauen der Zürcherin und brachte sie im April 2002 schliesslich dazu, ihm ihr ganzes Vermögen von fast einer Million Franken zu übergeben.
Der Staatsanwalt sprach von einem schweren Verschulden und forderte eine Zuchthausstrafe von vier Jahren. Der Verteidiger konterte mit dem Antrag auf Freispruch und brachte das Argument der Opfermitverantwortung auf den Tisch. Das Gericht folgte umfassend der Darstellung der Anklage und sah die Arglist des Beschuldigten als klar gegeben an. Er habe die Einsamkeit des Opfers gezielt ausgenutzt und auf dessen Kosten ein luxuriöses und schmarotzerisches Leben geführt, sagte Gerichtspräsident Sebastian Aeppli an der Urteilseröffnung. Die drei Jahre Zuchthaus bedeuten eine Zusatzstrafe, da der Angeschuldigte bereits im Dezember 2002 am Aargauer Obergericht wegen Wirtschaftsdelikten eine Sanktion von 17 weiteren Monaten Zuchthaus erhalten hatte. Der Angeklagte wurde zudem verpflichtet, den Schaden der Seniorin zurückzuerstatten. Der Verteidiger erklärte unmittelbar nach dem Urteil, dass er in die Berufung gehen werde. (dapd)