Bad Ragaz SGSchulaufsicht kippt Kopftuchverbot
Überraschende Wende im Kopftuchstreit in der Rheintaler Gemeinde Bad Ragaz. Die Regionale Schulaufsicht (RSA) Sarganserland hat das Kopftuchverbot an der öffentlichen Schule aufgehoben.
Die RSA Sarganserland hat den Rekurs einer 15-jährigen Schülerin aus Bad Ragaz, welche sich weigerte, das Kopftuch abzulegen, gutgeheissen. Die Verfügung des Schulrates von Bad Ragaz sei aufzuheben, schreibt die RSA Sarganserland in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die St. Galler Gemeinden sollen das Tragen von Kopftüchern und andern Kopfbedeckungen in der Schule verbieten dürfen, schrieb der St. Galler Erziehungsrat Anfang August in einem Kreisschreiben. Probleme wegen Kopftuch tragenden Schülerinnen gab es bisher in Einzelfällen.
In der Rheintaler Gemeinde Bad Ragaz war ein Konflikt zwischen streng religiösen Muslimen und den Behörden über das Kopftuchverbot entbrannt. Eine 15-jährige Schülerin weigerte sich, den Hijab abzulegen. Es sei eine religiöse Pflicht das Kopftuch zu tragen, sagte die 15-Jährige. Der Schulrat von Bad Ragaz erliess ein allgemeines Verbot, das Kopftuch zu tragen.
Ende August kam es zu einer Anhörung in der Angelegenheit. Mit den Schulbehörden kommunizierten die Eltern der 15-Jährigen aber nicht mehr selbst - das tat der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) für sie. Der IZRS sorgt mit seiner fundamentalistischen Haltung für Schlagzeilen und Unverständnis.
Es kam aber zu keiner Einigung. «Der Schulrat von Bad Ragaz blieb bei seinem Verbot», sagt der Präsident der RSA Sarganserland.
Eingriff in Religionsfreiheit
Nun hat die RSA Sarganslerland den Schulrat von Bad Ragaz zurückgepfiffen. Die schulinterne Regel, kein Kopfbedeckung zu tragen, ist kein demokratisch erlassenes Gesetz der Gemeinde oder des Kantons, heisst es in der Entscheidbegründung.
Die Ungleichbehandlung wegen eines religiösen Bekenntnisses lasse sich durch keinerlei qualifizierte und objektive Gründe rechtfertigen. Das Kopftuchverbot sei deshalb ein unverhältnismässiger Eingriff in die Religionsfreiheit der Schülerin.
Der IZRS begrüsst den Entscheid. Die RSA Sarganserland sei zur Einsicht gelangt, dass es sich beim islamischen Kopftuch um eine durch die Verfassung geschützte «religiös bedingte Bekleidungsvorschrift» handelt und nicht, wie der St. Galler Erziehungsrat behauptete, lediglich um einen «Ausdruck kultureller Identifikation», schreibt der IZRS in einer Stellungnahme.
EKR gegen Kopftuchverbot
In die St. Galler Kopftuchdebatte hatte sich auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) eingeschaltet. Sie sprach sich gegen das in St. Gallen angestrebte Kopftuchverbot in Schulen aus. Die EKR sieht darin eine Massnahme, die sich einzig gegen den Islam richte. Damit sei das Rechtsgleichheitsgebot verletzt.
Die Kommission bezeichnete das vom St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SVP) geforderte Kopftuchverbot als «primär parteipolitisch motivierte» Aktion gegen die moslemische Minderheit. Das sei unstatthaft. (sda)