Muss Lombardi hinter Gitter, tritt er zurück
Der Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi bleibt vorderhand im Amt. Wird er aber wegen seiner Verkehrsdelikte zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt, so gibt er seinen Sitz in der Kleinen Kammer ab.
Auf diese Lösung haben sich Lombardi und die CVP geeinigt, wie die Partei am Dienstag bekannt gab.
Die Fraktion der Christlichdemokraten hat einstimmig eine Erklärung angenommen, in der steht, dass eine rechtskräftige Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe mit einem Mandat im eidgenössischen Parlament nicht vertretbar ist. Dies bedeutet, dass Lombardi automatisch sein Mandat zur Verfügung stellt, falls er wegen seiner jüngsten Verkehrsdelikte eine unbedingte Gefängnisstrafe antreten muss, wie CVP-Fraktionschef Urs Schwaller sagte. Auch Lombardi habe sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
Schwaller sagte, mit dem Kriterium einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe sei eine klare Grenze gezogen worden. Solange dies nicht der Fall sei, könne Lombardi von der Unschuldsvermutung profitieren. «Wir weigern uns, jemanden vorzuverurteilen», sagte Schwaller. Er zeigte sich zufrieden, den Fall Lombardi mit dieser Lösung nun vorläufig erledigt zu haben.
Gegen den notorischen Tessiner Verkehrssünder wird derzeit wegen eines Unfalls ermittelt, den er im vergangenen April auf der Autobahn bei Horgen (ZH) in angetrunkenem Zustand verursacht hatte. Eine unbedingte Haftstrafe konnte der 49-jährige Tessiner bisher trotz zahlreicher Tempoüberschreitungen und trotz Fahren in angetrunkenem Zustand stets vermeiden. Die Tessiner Staatsanwaltschaft beliess es im Oktober 2003 bei einer bedingten Strafe, da Lombardi sich nur Übertretungen und keine Verbrechen habe zu Schulden kommen lassen. Im Kanton Bern konnte er im Juli des vergangenen Jahres eine bedingte Haftstrafe erst in zweiter Instanz vermeiden, da ihm die Richter eine gute Prognose gestellt und die Rückfallgefahr als gering erachtet hatten. (dapd)