Neue Abstimmung zum Biometrie-Pass gefordert

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Biometrischer PassNeue Abstimmung zum Biometrie-Pass gefordert

Nochmals über den biometrischen Pass abstimmen oder zumindest neu auszählen: Das verlangen in Luzern und Graubünden mehrere Beschwerden, die am Dienstag abgeschickt wurden. Die kritisierte Stadt Luzern kann die Argumentation nicht nachvollziehen.

Lukas Mäder
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Lukas Mäder

Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung über die biometrischen Pässe habe es gegeben, behauptet die Gruppierung Geistige Landesverteidigung, nachdem das Abstimmungsergebnis denkbar knapp ausgefallen war (20 Minuten Online berichtete). Jetzt haben mehrere Personen Beschwerden eingereicht, bestätigt Marek Schönfeld von Geistige Landesverteidigung. «Die Beschwerdebriefe gingen am Dienstag auf die Post.» Die Beschwerden sind laut Schönfeld in den Kantonen Luzern und Graubünden eingereicht worden von Personen, die seiner Gruppierung angehören oder diese über eine Facebook-Gruppe kontaktiert hatten.

Stimmrecht sei verletzt

In Luzern verlangt der Beschwerdetext von Geistige Landesverteidigung, dass die Abstimmung im Kanton wiederholt wird, oder zumindest eine Neuauszählung der Resultate stattfindet. Unter den zehn Punkten, mit denen die Gruppierung ihre Beschwerde begründet, führen sie auf, dass die Stadt Luzern insbesondere in Altersheimen keine Wanderurnen aufgestellt habe. Dadurch sei das Stimmrecht vieler Bürger verletzt worden. Zudem zweifeln sie die Angaben der Stadt Luzern an, dass von total 17 193 eingelegten Stimmzetteln über 99 Prozent brieflich eingetroffen sind.

Für Beat Murer ist der hohe Anteil von brieflichen Stimmen keine Unregelmässigkeit, sondern üblich: «Schon 1999 stimmten bei uns 95,5 Prozent brieflich ab.» Seit knapp drei Jahren liegt der Anteil über 98 Prozent. Grund für diese hohe Zahl: Die Stadt Luzern hat parallel zur brieflichen Stimmabgabe die Urnenöffnungszeiten abgebaut. Seit September 2006 gibt es nur noch ein Urnenbüro, seit einem Jahr ist dieses nur noch eine Stunde von 9 bis 10 Uhr geöffnet. Doch das Stimmrecht ist für Murer deswegen nicht beeinträchtigt: «Jeder Stimmbürger bekommt die Unterlagen ja nach Hause. Und die briefliche Stimmabgabe ist viel bequemer.» Deshalb hänge heute die Stimmbeteiligung auch nicht mehr vom Wetter ab, wie das früher teilweise der Fall war, sondern von der Art der Vorlage.

Nach Eingang der Beschwerde muss die Kantonsregierung innerhalb von zehn Tagen darüber entscheiden. Für eine Beschwerde muss das Stimmrecht verletzt sein oder eine Unregelmässigkeit vorliegen. Dies scheint zumindest im Kanton Luzern kaum der Fall zu sein. Wenn die kantonale Regierung die Beschwerde abweist, kann dagegen beim Bundesgericht Einsprache erhoben werden.

Nähe zu Verschwörungstheoretikern

Die Gruppierung Geistige Landesverteidigung ist laut Marek Schönfeld kein eingetragener Verein. Die Anzahl ihrer aktiven Mitglieder will er nicht bekannt geben. «Wir wollen parteiübergreifend die politische Arbeit so direktdemokratisch wie möglich gestalten», sagt Schönfeld. Die Gruppierung wolle schützenswerte Eigenschaften der Schweiz wie Neutralität und ihre Eigenheiten als Willensnation verteidigen — gegen links und rechts. Geistige Landesverteidigung bezieht sich auf ihrer Website aber auch auf die Bewegung Infokrieg, auf der Verschwörungstheorien über eine drohende Weltregierung verbreitet werden.

Abstimmung über biometrische Ausweise

Am 17. Mai hat das Schweizer Volk die Einführung von biometrischen Ausweisen, die im Rahmen des Schengen-Abkommens nötig wird, denkbar knapp mit 50,1 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.

Ab dem 1. März 2010 darf die Schweiz nur noch Pässe ausstellen, die auf einem Chip neben den Personalien und dem Gesichtsfoto auch zwei Fingerabdrücke gespeichert haben. Bei den Identitätskarten erhält der Bundesrat die Kompetenz, diese ebenfalls mit einem Chip auszustatten. Zudem sollen die Ausweisdaten in einer zentralen Datenbank gespeichert werden, um Fälschungen zu verhindern.

Die Gegner aus linken und rechten Parteien kritisieren die zentrale Datenspeicherung und die mögliche biometrische Identitätskarte, was beides vom Schengen-Recht nicht verlangt wird. Bedenken äussern einige Politiker auch bezüglich Sicherheit der Chips vor Hackerangriffen. Der Bundesrat argumentiert, dass der biometrische Ausweis in Zukunft nötig sein wird für Reisen in die USA und die Schengen-Staaten. Die zentrale Datenbank ermögliche einen wirksamen Schutz gegen Fälschungen.

(mdr)

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