Tibet-FlaggeFahnenaktion: «Ohne jede Rechtsgrundlage»
Die Kantonspolizei Graubünden hat in vorauseilendem Gehorsam in einem Davoser Geschäft eine tibetische Flagge beschlagnahmt. Der chinesische Premierminister Wen Jiabao soll bei seinem Wef-Besuch keinesfalls an Tibet erinnert werden. Juristen sind entsetzt über das Vorgehen.
Geschäftsführerin Margrit Merz sagte im Regionaljournal Ostschweiz von Schweizer Radio DRS vom Donnerstag, sie sei am Mittwochmorgen vor Öffnung ihres Geschäfts von der Polizei aufgefordert worden, Schriften des Dalai Lama, tibetische Gebetsbücher und die Flagge aus dem Schaufenster zu entfernen. Auch die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens hatte über den Vorfall berichtet.
Merz tat wie geheissen, zumal die Polizei erklärte, sie werde die Gegenstände beschlagnahmen, komme Merz der Aufforderung nicht nach. Später intervenierte sie jedoch bei der Polizei und erreichte nach längerem Hin und Her, dass sie die Bücher wieder ins Schaufenster stellen durfte. Die Flagge hingegen musste verborgen bleiben.
Der Sprecher des WEF-Ausschusses der Bündner Regierung, André Kraske, erklärte dazu, die Davoser Regierung habe für Mittwoch eine Demonstration von Tibetern bewilligt mit der klaren Auflage, die Kundgebung müsse am Bahnhof Davos-Platz stattfinden.
«Dann kann es natürlich nicht sein, dass Leute an einem anderen Ort so etwas wie eine Demonstration machen», begründete Kraske das Vorgehen der Ordnungshüter.
«Für ein solches Vorgehen auf privatem Grund fehlt jede rechtliche Grundlage», erklärte hingegen Catherine Weber, Geschäftsführerin des Verbandes Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz. Die Aktion der Kantonspolizei sei zudem «völlig unverhältnismässig» gewesen, sagte Weber gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. (sda)