Menschen in GefahrSchweiz liefert heikle Daten an Sri Lanka
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat Telefonnummern an Sri Lanka ausgeliefert, die möglicherweise von Vertretern der Tamil Tigers genutzt werden. Damit könnten Menschenleben in Gefahr gebracht werden.

Der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer sieht einen klaren Verstoss gegen geltende Rechte. (Screenshot SF)
235 Telefonnummern in Sri Lanka, die aus der Schweiz angewählt worden sind, hat die Bundesanwaltschaft an das Land im Indischen Ozean ausgeliefert. Auf die Nummern sollen Anrufe von mutmasslichen Tamil Tigers in der Schweiz getätigt worden sein. Das berichtete «10vor10» am Dienstag. Im Rechtshilfegesuch, das «10von10» vorliegt, will die Bundesanwaltschaft wissen, ob die Abonnenten in Sri Lanka Verbindungen zu den Tamil Tigers (LTTE) «oder einer andern kriminellen Organisation» hätten.
Dieses Vorgehen ruft jetzt Rechtsvertreter auf den Plan, die befürchten, dass diese Aktion Menschenleben gefährdet habe. «Die Verteidigung befürchtet, dass – gestützt auf diese Weitergabe – in Sri Lanka allenfalls unbeteiligte Tamilinnen und Tamilen verletzt oder getötet wurden», sagt Rechtsanwalt Max Birkenmaier in der Sendung. Er vertritt einen der Tamilen, dessen Telefonnummern nach Sri Lanka geschickt wurden. Sollte sich diese Befürchtung bewahrheiten, seien strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen. Mindestens einer der überwachten Telefonanschlüsse in der Schweiz gehöre zu einem Beratungsbüro, in dem viele Tamilen ein- und aus gingen.
«Jede Beziehung zu den Tamil Tigers ist in Sri Lanka verdächtig»
Das Rechtshilfegesuch ist im Januar 2010 den Behörden in Sri Lanka übergeben worden, also nach dem offiziellen Ende des Bürgerkriegs. Verheerend findet das Angela Mattli von der Gesellschaft für bedrohte Völker. «Alles, was mit den Tamil Tigers zusammenhängt, gilt in Sri Lanka als grundverdächtig. Und das probiert man, mit allen Mitteln im Keim zu ersticken.» Es gebe Konzentrationslager mit rund 12 000 Tamilen, denen man Nähe zu den Tamil Tigers vorwerfe.
Auch der renommierte St.Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer hält das Vorgehen der Bundesanwaltschaft für problematisch. Das Gesuch hätte so nicht gestellt werden dürfen. Er sieht einen klaren Verstoss gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen: «Das Gesetz über internationale Rechtshilfe und die Menschenrechtskonvention verbieten, Gesuche zu stellen, die zu einer Gefährdung der betroffenen Personen führen.» Schweizer ist erstaunt, dass das Bundesamt für Justiz und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) das Rechtshilfegesuch nicht gestoppt haben. Das Bundesamt für Justiz erklärt gegenüber «10vor10», es sehe keine Gefährdung von Menschen durch das Gesuch. Das EDA teilt nur mit, es habe das Gesuch lediglich weitergeleitet.
«Kein Anschluss unter dieser Nummer»
Die Bundesanwaltschaft verteidigt ihr Vorgehen erwartungsgemäss. Es gehe bei der Ermittlung um die mögliche Unterstützung von Terroranschlägen in Sri Lanka, schreibt sie in einer Stellungnahme. Alles sei rechtmässig abgelaufen.
Ein Dolmetscher, der für die Sendung «10vor10» die Liste durchtelefonierte, stiess durchgehend auf Misstrauen. Die meisten Angerufenen hängten den Hörer verängstigt wieder auf. Und noch viel besorgniserregender: Bei zahlreichen gewählten Nummern hörte der Testanrufer lediglich die Mitteilung «kein Anschluss unter dieser Nummer».