BetrugKnast für Vermarkter des «Heiligen Grals»
Der «Heilige Gral» bringt ihn ins Gefängnis: Der Mann, der das geheimnisvolle goldene Gefäss als sagenumwobene Reliquie vermarkten wollte, wurde in Meilen ZH zu drei Jahren verurteilt.
Ein Finanzjongleur aus Meilen hat mit einem mysteriösen Gral und weiteren krummen Geschäften über 16 Millionen Franken ertrogen. Nun erhielt er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Hälfte soll der nicht geständige Kaufmann absitzen. Da er Berufung einlegen wird, bleibt der «Chiemseekessel» vorläufig beschlagnahmt.
Da der heute 61-jährige Angeklagte unmittelbar nach dem Schuldspruch des Bezirksgerichts Meilen Berufung ankündigte, bleibt der geheimnisvollen «Chiemseekessel» weiterhin von den Zürcher Behörden beschlagnahmt. Erst bei einem rechtskräftigen Urteil dürfte das weitere Schicksal des elf Kilogramm schweren Goldpokals geklärt werden. Der beschuldigte Ökonom hatte den im September 2001 im bayerischen Chiemsee entdeckten Kessel im Mai 2005 für rund 300 000 Euro erworben und sprach danach von einer archäologischen Sensation.
Mit Millionenbeträgen Altlasten illegal finanziert
Fest steht, dass der Angeklagte den angeblich „heiligen Gral" geschickt vermarktete und diverse Investoren zu so genannten Partizipationsverträgen überredete. Innerhalb eines Jahres flossen seiner Firma «Morgan Stanwick AG» rund 7,4 Millionen Euro zu.
Gemäss Staatsanwaltschaft verwendete der Unternehmer die Gelder jedoch für andere Zwecke. So stopfte er alte Löcher und finanzierte drückende Altlasten aus vergangenen Zeiten. So hatte er bereits ab Ende 2002 rund 280 Anleger zu Investitionen in das anglich unter Kapitalschutz stehende Börsenvehikel «Garantinvest» (GIN) gebracht.
Zwei Jahre später sackte er mit einer weiteren Firma namens B.W.B von drei Parteien rund 6,6 Millionen US-Dollars ein. Diesmal sollte ein Stahlhandel das grosse Geld bringen. Beide Projekte scheiterten jedoch, worauf sich der Beschuldigte illegal der Summen aus dem Chiemsee-Projekt bediente.
Ueber 16 Millionen Franken als Deliktsbetrag
Während die Staatsanwaltschaft von einem Deliktsbetrag von über 24 Millionen Franken ausging und eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren verlangte, setzte sich die Verteidigung für Freisprüche ein. Das Gericht folgte in vielen Punkten der Anklage und setzte wegen gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren fest. Die Hälfte davon soll der Oekonome absitzen. Von einem Berufsverbot sah das Gericht ab. Es erachtete einen Deliktsbetrag von über 16 Millionen Franken als erwiesen an. Darauf entfielen alleine 7,4 Millionen Euro in Bezug auf den Gral.
Auch Teilfreisprüche
Das Gericht kam auch zu Teilfreisprüchen. Besonders im Bereich der GIN-Anlagen, wo die Richter von 280 Geschädigten nur gerade elf Personen als Betrugsopfer einstufte. Beim grossen Rest fehlte die Arglist. Der Gerichtsvorsitzende Jürg Meier sprach von realen Geschäften, die der Angeklagte betrieben habe. Allerdings habe er sowohl beim Stahlhandel als auch beim Kessel die Anleger arglistig getäuscht, indem er sie über seinen Erfüllungswillen falsch informiert habe. So habe er andere Projekte finanziert und auch sich selber bereichert. Da er monatlich bis zu 24 000 Franken verdiente, ging das Gericht von einem gewerbsmässigen Vorgehen aus.
«Der Beschuldigte wollte das Bild eines äusserst erfolgreichen Geschäftsmannes aufrechterhalten», benannte Meier als Tatmotiv. In einem letzten Punkt hob das Gericht die Beschlagnahmung des Kessels auf. Der umstrittene Gegenstand sei kein Tatinstrument, erklärte Meier dazu. Allerdings wird eine Berufung des Angeklagten diesen Beschluss verzögern und vor das Obergericht bringen.