«Domestizierung des Mannes»Gericht schützt Recht auf Steh-Pinkeln
Urinieren im Stehen gehört zum vertragsgemässen Gebrauch einer Wohnung, findet ein Richter. Selbst wenn dabei der Boden kaputtgeht.

Stehpinkler dürfen dies auch in den eigenen vier Wänden tun.
Stehen oder sitzen beim Pinkeln? Geht es nach einem deutschen Richter, ist in der Mietwohnung beides in Ordnung. Wie die deutsche Nachrichtenagentur DPA berichtet, gab das Düsseldorfer Amtsgericht einem Mieter recht. Ein Hausbesitzer wollte 1900 Euro der Mietkaution zurückbehalten, weil der Marmorboden auf dem stillen Örtchen abgestumpft war. Grund dafür sollen Urinspritzer sein.
Ein Experte untersuchte daraufhin den Boden und kam zum selben Schluss wie der Vermieter: Urin hat den Boden beschädigt. Der zuständigen Richter konnte das Argument des Hausbesitzers nachvollziehen, dennoch habe dieser kein Recht, das Geld aus der Kaution für die Reparatur zu verwenden.
Wörtlich heisst es in der Urteilsbegründung: «Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmässig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.»
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