Strafbefehl gegen René Rindlisbacher erlassen

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Unfall mit 0,9 PromilleStrafbefehl gegen René Rindlisbacher erlassen

Der Komiker hatte 0,9 Promille im Blut, als es im März zu dem schweren Unfall in Niederdorf BL kam. Nun wurde ein Strafbefehl gegen ihn erlassen.

von
kat
«Ich habe Mist gebaut»: René Rindlichbacher. (Archivbild)
Am 26. März kam es in Niederdorf BL zu einem schweren Unfall.
Drei Personen wurden dabei schwer verletzt, unter anderem Komiker René Rindlisbacher.
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«Ich habe Mist gebaut»: René Rindlichbacher. (Archivbild)

Keystone/Karl-Heinz Hug

Im Frühjahr hat der Komiker René Rindlisbacher in Niederdorf BL einen schweren Verkehrsunfall verursacht. In einer Rechtskurve verlor er mit 0,9 Promille im Blut die Kontrolle über seinen Wagen und kollidierte frontal mit einem anderen Auto. Die Insassen wurden dabei schwer verletzt, auch Rindlisbacher musste mit Rückenschmerzen ins Spital eingeliefert werden.

Nun steht fest, welche Strafe dem Komiker für seine Suff-Fahrt drohen könnte. Im schlimmsten Fall sind es sechs Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen eines Betrages, der vom Einkommen abhängig ist, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Baselland gegenüber «Nau». Ob er ins Gefängnis muss, oder mit einer Geldstrafe davonkam, dürfe die Staatsanwaltschaft aus Datenschutz-Gründen nicht enthüllen.

In jedem Fall sei das Urteil aber rechtskräftig, da Rindlisbacher den Strafbefehl akzeptiert habe. Bei den Unfallopfern hatte er sich kurz nach dem Unfall bereits entschuldigt.

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