Grün ist nur die Lackierung«Dieselbusse – so wird der Volkswille ignoriert»
Die BVB setzen bei der Erneuerung ihrer Busflotte auf Diesel – obwohl das Volk 2007 in einer Abstimmung Biogas-Busse forderte.

Beim Ersatz ihrer Busflotte setzen die BVB auf die neuste Generation dieses Busses. Allerdings mit Dieselantrieb. Das stinkt Basler Politikern.
Neue Dieselmotoren sollen bei den Basler Verkehrsbetrieben (BVB) alte Dieselmotoren ersetzen. Für gut 31 Millionen Franken wollen die BVB 46 neue Gelenkbusse vom Typ Citaro 530G von Mercedes-Benz beschaffen. Damit werden kommenden Mai die gleiche Anzahl alter Dieselbusse ersetzt werden. Die BVB haben zudem eine Option auf die Beschaffung weiterer 60 Gelenkbusse dieses Typs. Der Auftrag ist aber noch nicht rechtskräftig. Bis Mitte März läuft noch eine Rekursfrist.
Stimmbürger verlangte Gasbusse
«Das ist eine Missachtung des Volkswillens», empört sich Jörg Vitelli (SP). Der Grossrat ist Urheber der Trolleybusinitiative, die 2007 zu Gunsten des Gegenvorschlags abgelehnt wurde. Dieser versprach der Bevölkerung eine sukzessive Umstellung auf Biogas-Busse. Der gestern publizierte Beschaffungsentscheid der BVB hat damit aber nichts mehr gemein. «Dass die Regierung da nicht die Notbremse gezogen hat, verwundert mich», sagt Stephanie Fuchs vom VCS beider Basel.
Das könnte mitunter damit zu tun haben, dass die BVB die Busse aus eigenen Mitteln beschaffen. Hätte das Basler Kantonsparlament dafür Mittel bewilligen müssen, wären die Dieselbusse nicht mehrheitsfähig gewesen, ist sich Vitelli sicher.
Die Zukunft soll elektrisch sein
Gewisses Verständnis für das Vorgehen der BVB hat indes Grossrat Rudolf Rechsteiner (SP). «Das Ziel müssen voll elektrische Busse sein», sagt er. Dafür sei es aber noch zu früh. Er erwarte aber, dass sich die BVB an Feldtests beteiligen. Die Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energieträger soll nach einer Motion von Jörg Vitelli auch im Organisationsgesetz der BVB verankert werden. Das Unternehmen selbst wollte sich zur Beschaffung mit Verweis auf die noch laufende Rekursfrist nicht äussern.