Basler Polizisten fahren privat auf Staatskosten

Aktualisiert

Illegale PrivilegienBasler Polizisten fahren privat auf Staatskosten

Seit Jahren brauchen Beamte ihre Dienstfahrzeuge auch für private Zwecke. Die gesetzeswidrige Praxis wird nun überarbeitet. Das Dienstwagen-Privileg wird fallen.

Die Basler Polizei bestätigt, dass unter gewissen Umständen Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden.

Die Basler Polizei bestätigt, dass unter gewissen Umständen Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden.

Keystone/Georgios Kefalas

Basler Polizeioffiziere müssen demnächst auf einen ihnen persönlich zugeteilten Dienstwagen verzichten. Eine departementsinterne Regelung, die ihnen vor Jahren zu diesem Privileg verholfen hat, wird derzeit überarbeitet.

23 persönlich zugeteilte Dienstwagen stehen derzeit im Fuhrpark der Basler Blaulichtorganisationen: 18 sind es bei der Polize und fünf bei der Rettung, wie es beim Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) auf Anfrage hiess. JSD-Sprecher Andreas Knuchel bestätigte Angaben der «Basler Zeitung» vom Mittwoch, wonach diese Praxis derzeit überprüft wird.

Problematisch sind diese fest zugeteilten Fahrzeuge, die den Polizeioffizieren jahraus, jahrein rund um die Uhr für Dienstfahrten und direkten Arbeitsweg zur Verfügung stehen, weil sie im Spesenreglement des Kanton Basel-Stadt so eigentlich nicht vorgesehen sind. Den privaten Gebrauch von Dienstfahrzeugen lässt dieses Reglement nämlich nur in Ausnahmefällen zu.

«Sehr grosszügige Auslegung»

Die vom JSD praktizierte Ausnahmeregelung ist denn auch schon von der Finanzkontrolle moniert worden. Deren Leiter Daniel Dubois sprach gegenüber der sda von einer «sehr grosszügigen Auslegung» der Ausnahmebestimmungen. Private Fahrten mit den Dienstfahrzeugen würden jedoch vorschriftsgemäss mit 70 Rappen pro Kilometer abgegolten, hält Dubois fest.

Wann die persönlich zugeteilten Dienstwagen eingeführt wurden, weiss so genau offensichtlich niemand. Die damit verbundene Problematik ist aber dem JSD schon länger bewusst. Schon 2013 wurde dort laut Knuchel begonnen, sämtliche departementsinternen Weisungen zu überprüfen und nötigenfalls zu überarbeiten.

Dabei sei auch festgestellt worden, dass die heutige Regelung der Dienstfahrzeuge den kantonalen Bestimmungen nicht mehr genüge, hielt der JSD-Sprecher fest. Auch die Finanzkontrolle wurde im Zuge einer Revision auf die Problematik aufmerksam.

Verzicht auf persönliche Fahrzeuge

Derzeit werde die neue Weisung finalisiert und anschliessend der Finanzkontrolle zur Prüfung unterbreitet. Detail sind noch nicht bekannt. Klar ist jedoch laut Knuchel, dass es in Zukunft keine persönlich zugeteilten Dienstwagen mehr geben wird. (sda)

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