Grossrätin wegen Baby aus Parlament gewiesen

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«Entscheid war ungeschickt»Grossrätin wegen Baby aus Parlament gewiesen

Eklat im Basler Kantonsparlament: Grossrätin Lea Steinle (Grüne) wurde am Mittwochnachmittag aus dem Saal gewiesen, weil sie ihr Baby dabeihatte.

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Tumult im Basler Grossen Rat: Ratspräsident Remo Gallacchi wirft Grossrätin Lea Steinle aus dem Saal.
Gallacchi hatte offensichtlich ein Problem damit, dass Steinle ihr zweieinhalb Monate altes Kind dabeihatte.
Später konnte Lea Steinle (GB) mit ihrem Kind in den Saal zurückkehren. Die Szene hatte zu wütenden Zwischenrufen geführt.
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Tumult im Basler Grossen Rat: Ratspräsident Remo Gallacchi wirft Grossrätin Lea Steinle aus dem Saal.

bs.ch/Michael Fritschi

Im Basler Grossen Rat ist es am Mittwochnachmittag laut Medienberichten zu tumultartigen Szenen gekommen. Grund dafür war das schlafende Baby von Grossrätin Lea Steinle (31). Ratspräsident Remo Gallacchi (CVP) hatte dafür kein Verständnis und verwies die junge Mutter kurzerhand des Saales. «Wir Parlamentarier sind hier im Saal grundsätzlich unter uns», sagte er gemäss der «bz Basel».

Steinle konnte dadurch nicht an einer Abstimmung teilnehmen. Für die Intervention Gallacchis hatten viele im Rat kein Verständnis. «Unerhört! Das ist Diskriminierung!»: Die «bz Basel» berichtet von mehreren wütenden Zwischenrufen. Nach dem Vorfall musste die Sitzung vorübergehend unterbrochen werden.

«Das ist diskriminierend»

Gallacchi kam nach einem Ordnungsantrag von Danielle Kaufmann (SP) schliesslich auf seinen Entscheid zurück und liess Steinle wieder in den Saal. Für die Grossrätin der Grünen ist das Thema damit nicht erledigt. «Ich bin vom Volk gewählt worden, dennoch ist mir das Recht verwehrt worden, im Saal abzustimmen. Das ist diskriminierend», so Steinle gegenüber der «bz Basel». Auch junge Mütter müssten die Möglichkeit haben, im Parlament Einsitz zu nehmen.

«Der Vorfall zeigt, wie weit wir in puncto Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind», so Steinle auf Anfrage von 20 Minuten. Sie habe ihr Kind nur ausnahmsweise dabeigehabt: «Es war eine Notsituation.»

Ratsbüro klärt nun Rechtslage

Die Rechtslage wird nun vom Ratsbüro abgeklärt. Tatsächlich ist dieser Fall nirgends explizit geregelt. Steinle will nun erst einmal abwarten, was das Ratsbüro dazu meint. Sollte der «gesunde Menschenverstand» nicht zum Tragen kommen, «werden wir selbstverständlich mit einem Vorstoss reagieren müssen».

Später am Abend war auf dem Twitter-Account des Kantons Basel-Stadt folgende Stellungnahme zu entnehmen: «Der Entscheid war ungeschickt. Bis zur nächsten Grossratssitzung wird das Ratsbüro eine pragmatische Lösung erarbeiten.»

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