Keine Strafe trotz verweigerter Ausschaffung

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Basler RegierungKeine Strafe trotz verweigerter Ausschaffung

Die Basler Regierung will einen jungen Afghanen nicht nach Österreich ausschaffen, wo sein Asylgesuch abgelehnt wurde. Nun hat die Staatsanwaltschaft entschieden, die Causa fallen zu lassen.

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Gegen die Mitglieder des Regierungsrats Basel-Stadt wird im Fall des nicht ausgeschafften Afghanen kein Strafverfahren eingeleitet.
Ein junger Afghane hat in der Schweiz Asyl beantragt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass der junge Mann nach Österreich, wo er seinen ersten Asylantrag stellte, ausgeschafft wird.
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Gegen die Mitglieder des Regierungsrats Basel-Stadt wird im Fall des nicht ausgeschafften Afghanen kein Strafverfahren eingeleitet.

Regierungsrat Basel-Stadt

Der jugendliche afghanische Staatsangehörige A. hat 2018 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt, nachdem sein Begehren in Österreich abgelehnt worden war. Gemäss Dublin-Abkommen müsste er aus der Schweiz ausgewiesen werden.

Das Basler Parlament bat jedoch die Regierung Anfang 2019 per Petition, den Mann nicht auszuschaffen und ihm stattdessen einen humanitären Selbsteintritt zu ermöglichen, weil nicht klar sei, ob er minderjährig ist. Die Regierung folgte dem Gesuch. Obwohl sich das Bundesverwaltungsgericht auf der Ausschaffung beharrte, blieb der Regierungsrat seinem Kurs treu.

Kein Verfahren gegen die Regierung

Die Regierung wurde gar schriftlich von Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) abgemahnt und die Basler Staatsanwaltschaft prüfte ein Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Ausländer- und Intergrationsgesetz (AIG) sowie wegen Amtsmissbrauchs und Begünstigung gemäss Strafgesetzbuch.

Am Mittwoch teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass kein Strafverfahren gegen die Regierung eingeleitet wird. Für einen Verstoss gegen das AIG hätte sich der Afghane rechtswidrig in der Schweiz aufhalten müssen. Dies sei jedoch zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen, wie es heisst.

Zudem sei «nicht ersichtlich», dass die Regierungsräte gegen die betreffenden Artikel des Strafgesetzbuchs verstossen hätten. Deshalb habe der Erste Staatsanwalt eine Nichthandnahmeverfügung erlassen. Es wird also kein Strafverfahren gegen die Basler Regierung geführt.

Regierungsrat nimm den Entscheid «zur Kenntnis»

Regierungsratssprecher Marco Greiner gibt sich auf Anfrage von 20 Minuten wortkarg. «Die Staatsanwaltschaft ist im Rahmen ihrer amtlichen Prüfungspflicht zum Schluss gekommen, dass der Regierungsrat sich im Zusammenhang mit dem jungen Flüchtling A. an die betreffenden Gesetze gehalten hat. Darum wird kein Verfahren eingeleitet», schreibt er. Der Regierungsrate nehme dies «zur Kenntnis».

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